Das Grund- und Hypothekenregister ist ein Dokument, das den rechtlichen Status von Immobilien beschreibt. Es wird von der Grundbuchabteilung des für eine bestimmte Liegenschaft zuständigen Amtsgerichts geführt. Es enthält Informationen über die Immobilie, ihre Eigentümer, Dienstbarkeiten und Hypotheken. Alle materiellen und persönlichen Einschränkungen der Immobilie sind im Buch enthalten.
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Antrag auf Eintragung ins Grund- und Hypothekenregister – wer stellt ihn unter welchen Umständen und in welcher Höhe?
Der Eigentümer der Liegenschaft und sein ewiger Nießbraucher können die Eintragung in das Grund- und Hypothekenregister beantragen. Ein Gläubiger ist auch berechtigt, wenn ihm ein buchmäßiger Anspruch zusteht. Wurde die Belastung gesetzlich verhängt, wird der Antrag auf Eintragung in das Grund- und Hypothekenregister von einer bevollmächtigten Stelle gestellt. Die Person, für die die Eintragung vorgenommen werden soll, kann auch eine Eintragung in das Grund- und Hypothekenregister beantragen. Beim Immobilienerwerb werden Änderungen im Grund- und Hypothekenregister vorgenommen. Der Antrag wird dann vom Eigentümer, Miteigentümer, Dauerniesser, Dauerniesser, Berechtigtem und Mitbevollmächtigtem gestellt.
Änderungen des Grund- und Hypothekenregisters werden bei der Teilung von Liegenschaften, deren Aussonderung, Abtrennung, Anfügung an ein anderes bestehendes Buch vorgenommen. Grund für die Änderung kann die Begründung einer Dienstbarkeit, einer Hypothek, der Begründung von Rechten und Ansprüchen sein. Dies können Vorkaufsrecht, Mietrecht, Leibrente, Mietverhältnis sein. Ein weiterer Umstand, der eine Eintragung in das Grund- und Hypothekenregister erfordert, ist folgender: Erwerb einer Erbschaft, Umwandlung des ewigen Nießbrauchs in ein Eigentumsrecht, Feststellung, dass der Ist-Zustand nicht mit dem Inhalt des Buches vereinbar ist, Korrektur der Grundstücksbezeichnung Nachlass oder Offenlegung eines Gebäudes oder einer Ausrüstung. Der Antrag auf Eintragung in das Grundbuch wird auch gestellt, um aus dem Grundbuch gelöscht oder geschlossen zu werden.
Die feste Gebühr für die Eintragung in das Grund- und Hypothekenregister des Eigentums, des ewigen Nießbrauchs oder der Beschränkung des dinglichen Rechts beträgt 200 PLN. Der Antragsteller zahlt einen Teil der festen Gebühr für die Eintragung einer Aktie im Gesetz, jedoch nicht weniger als 100 PLN. Für die Eintragung in das Grund- und Hypothekenregister aufgrund von Erbschaft, Vermächtnis oder Erbteilung und Aufhebung des Miteigentums beträgt die Gebühr 150 PLN. Den gleichen Betrag zahlen wir für einen Antrag auf Eintragung von Persönlichkeitsrechten und Ansprüchen, Änderungen von Schutzrechtsbeschränkungen und im Falle der Aufteilung des Gesamtgutes nach der Auflösung des Gesamtgutes der Ehegatten. Eine Pauschalgebühr von 100 PLN wird für die Erstellung eines Grundbuch- und Hypothekenregisters, die Zusammenfassung von Immobilien in einem Buch, die Abtrennung von Immobilien oder deren Teil, die Berichtigung des Abschnitts IO sowie die Eingabe einer Warnung über die Inkonsistenz des tatsächlichen Rechtsstands mit dem Rechtsstand im Register offengelegt. Wir zahlen das gleiche für das Schließen des Buches. Wenn Sie weitere Ratschläge suchen, schauen Sie auch vorbei hier gesammelte Artikel zum Grund- und Hypothekenregister.
Eintragung in das Grund- und Hypothekenregister - wie reicht es ein?
Änderungen des Grund- und Hypothekenregisters bedürfen eines Antrags bei der Abteilung Grund- und Hypothekenregister des Amtsgerichts. Dazu wird das Formular KW - EINTRAG verwendet. Das Formular ist am Sitz des Gerichts kostenlos erhältlich. Das Muster des KW - ENTRY Formulars ist auch im Internet zu finden. Sie können das Antragsformular auch selbst ausdrucken und in Großbuchstaben ausfüllen. Es sollte das Format A-4 haben und das Erscheinungsbild des Musters beibehalten. Sie sollten es auf beiden Seiten drucken. Anhänge sind dem Antrag beigefügt. Je nach Situation kann es sich um eine notarielle Urkunde, eine Verwaltungsentscheidung, eine Gerichtsentscheidung oder ein anderes Dokument handeln, das den Grund für die Einreichung des Formulars bestätigt.
Der ausgefüllte Antrag mit Anlagen wird im Bewerbungsbüro der KW-Abteilung eingereicht oder per Post als Einschreiben versandt. Wichtig ist, dass das Formular in zweifacher Ausfertigung eingereicht wird. Ein Formular dient dem Gericht und das andere als Bestätigung der Einreichung des Antrags für den Antragsteller. Mit der Anmeldung ist eine Gebühr zu entrichten. Dies kann an der Kasse des Gerichts oder per Banküberweisung erfolgen. Ein Online-Grundbuch und Hypothekenregister steht jedem zur Verfügung. Es reicht aus, seine Nummer zu kennen, um Änderungen mit dem ICT-System zu verfolgen. Online-Grundbuch und Hypothekenregister verfügbar auf der Website des Justizministeriums ekw.ms.gov.pl. es ist auch der Zugang zu elektronischen Einreisemeldungen und Informationen zum Status des Einreisefalls. Dafür ist das ePUAP Trusted Profile notwendig. Dank des Online-Grund- und Hypothekenregisters können Sie einen Auszug und einen Auszug aus dem Buch oder eine Abschlussbescheinigung herunterladen. Dies ist besonders wichtig für Personen, für die es wichtig ist, wie lange eine Hypothek im Grund- und Hypothekenregister eingetragen ist.
Personen in einer schwierigen finanziellen Lage können eine Befreiung von den Gerichtskosten beantragen. Dies muss vor Abgabe des Antrags auf Aufnahme in die KW erfolgen. Die erhaltene Kostenbefreiung wird dem eingereichten Antrag beigefügt. Diese darf jedoch den Zeitraum von drei Monaten ab Zugang der Entscheidung über die Befreiung von den Gerichtskosten nicht überschreiten. Nach Überschreitung dieser Zeit wird die Befreiung ungültig.
Wie läuft das Eintragungsverfahren im Grund- und Hypothekenregister ab und wie lange dauert es?
In vielen Fällen erfordert die Einreise in die KW keinen Gerichtsbesuch. Sie kann von einem Notar am selben Tag gemacht werden, an dem die notarielle Urkunde vollzogen wurde. Das bedeutet, dass beispielsweise beim Hauskauf der Notar den Kaufvertrag nicht nur unterschreibt, sondern auch in das Grund- und Hypothekenregister eintragen lässt. Wird der Antrag bei einem Bezirksgericht eingereicht, erfolgt die Eintragung in das Buch durch einen Richter oder einen Gerichtsreferendar im Namen des Gerichts. Das Gericht prüft den Antrag formell, prüft die Grund- und Hypothekenregister, die dem Antrag beigefügten Anlagen und nimmt, wenn keine Kontraindikationen vorliegen, eine Eintragung vor. Alle Unterlagen und Schreiben, die der Eintragung zugrunde liegen, werden in den Akten der KW eingereicht. Lehnt das Gericht den Einreiseantrag ab, steht dem Antragsteller ein Rechtsmittel beim Landgericht zu. Gegen die Entscheidung des Referendars kann er auch beim Amtsgericht Beschwerde einlegen. Bei der Eintragung informiert das Gericht die Beteiligten. Änderungen im Grund- und Hypothekenregister werden in die zentrale Grund- und Hypothekenregisterdatenbank übertragen.
Wie lange dauert die Eintragung einer Hypothek in das Grund- und Hypothekenregister und wie viel kostet sie? Wie lange die Eintragung einer Hypothek in das Grund- und Hypothekenregister dauert, hängt davon ab, bei welchem Gericht wir den Antrag stellen. KW-Abteilungen haben je nach Stadt und Region des Landes unterschiedliche Arbeitsbelastungen. In einem Fall beträgt die Wartezeit mehrere Tage, in einem anderen sogar mehrere Monate. Um herauszufinden, wie lange eine Hypothek im Grund- und Hypothekenregister eines bestimmten Gerichts eingetragen ist, lohnt es sich, beim Register anzurufen oder auf der Website nachzusehen. Um eine schnelle Bearbeitung Ihres Antrags zu gewährleisten, können Sie gleichzeitig einen Antrag stellen, um die Bearbeitung zu beschleunigen. Entscheidet das Gericht, dies zu berücksichtigen, kann die Wartezeit verkürzt werden. Es ist auch möglich, die Einführung einer Erwähnung in KW zu beschleunigen. Seit 2016 erhalten Notare ein Zertifikat, das die Einreichung von Anträgen auf Grund- und Hypothekenregister an das ICT-System ermöglicht. Dadurch ist der Notar verpflichtet, den Antrag spätestens am Tag der Unterzeichnung der notariellen Urkunde beim Gericht einzureichen. Die Nennung erscheint sofort im jeweiligen Online-Grund- und Hypothekenregister.
Für alle Änderungen im Grund- und Hypothekenregister ist ein Antrag auf Eintragung in das Grundbuch zu stellen, dessen Muster leicht zugänglich ist. Das Verfahren ist einfach, kann aber zeitaufwendig sein. Daher sollte der Antrag angemessen begründet und mit den erforderlichen Anlagen ergänzt werden, was die Bearbeitung der Angelegenheit beschleunigen kann.