Familienbeihilfe - Regelungen, Bezugsvoraussetzungen, Höhe, Beratung

Das Familiengeld ist eine monatliche Geldspritze für bedürftige Familien. Was sind die Kriterien für den Bezug von Kindergeld und dessen Zuschlägen? Wie hoch ist das Kindergeld? Über all dies im folgenden Artikel.

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Familienleistungen – eine kurze Beschreibung

Familienbeihilfe – für wen?

Familienbeihilfe wird Personen gewährt, die finanzielle Hilfe benötigen, um die Kosten für den Unterhalt ihres Kindes / ihrer Kinder teilweise zu decken. Familienleistungen werden nach allgemein anerkannten Kriterien gewährt. Zunächst müssen Sie das Grundkriterium erfüllen, nämlich Anspruch auf Kindergeld. Wer kann finanzielle Hilfe bekommen?

Anspruch auf Familienbeihilfe und Zuschläge haben zunächst die Eltern, ein Elternteil oder der Erziehungsberechtigte des Kindes. Als nächstes gibt es nach den festgelegten Regeln tatsächliche Vormunde, jedoch nur, wenn das Gericht eine Entscheidung über die Adoption und das Sorgerecht für das Kind erlassen hat. Die letzte Möglichkeit besteht darin, dass der Lernende eine Familienbeihilfe oder Zulagen erhält. Ein wichtiges Kriterium ist in diesem Fall, nicht von den Eltern aufgrund ihres Todes oder einer gerichtlichen Verurteilung abhängig zu sein.

Neben den oben genannten Kriterien ist es auch wichtig, bis zu welchem ​​Alter des Kindes das Kindergeld bezogen werden kann. Erstens wird es ohne Zweifel ein Kind bis zum Alter von 18 Jahren sein. Wenn sie ihre schulische Ausbildung fortsetzen, verschiebt sich das Alterskriterium auf „21 Jahre“. Für Kinder in Ausbildung mit einer Bescheinigung über eine mindestens mittlere Behinderung liegt die Obergrenze bei „24 Jahren“. Wenn es sich um einen Lernenden handelt, der aus den oben genannten Gründen nicht von den Eltern abhängig ist, kann dieser bis zum 24. Lebensjahr Kindergeld beziehen (sofern er bis dahin weiterbildet).

Weitere Kriterien für die Gewährung von Familienbeihilfe

Um Anspruch auf Kindergeld zu haben, müssen Sie noch weitere Kriterien erfüllen. Das Kind, für das sowohl der Zuschlag als auch der Zuschlag bezogen werden, darf nicht verheiratet sein. Gleiches gilt für einen Lernenden, dem die Zulage zuerkannt wurde. Außerhalb der Ehe liegt ein Ausschluss von der Beihilfe oder den Beihilfen vor, wenn das Kind oder der Lernende in einer Einrichtung untergebracht ist, die rund um die Uhr Unterstützung und Betreuung bietet.

Beim Bezug von Familienbeihilfe oder einer Ergänzung dazu darf es dem Kind oder der in Ausbildung befindlichen Person nicht möglich sein, ein eigenes Kind zu bekommen. Dann entfällt das Kindergeld. Die Kriterien für den Bezug von Familienbeihilfe sind umfangreich, doch unterstützt der Zuschuss nur die Familie, die sie tatsächlich benötigt.

Einkommenskriterium für die Gewährung von Familienbeihilfe

Neben den Kriterien zum Alter bzw. Familienstand des Kindes / Lernenden ist das wichtigste Detail die sog Einkommenskriterium. Maßgeblich beeinflusst das monatliche Familieneinkommen die Gewährung der Familienbeihilfe und deren Zuschläge. Sind die oben genannten Kriterien erfüllt und das Einkommen zu hoch, wird der Antrag auf Kindergeld abgelehnt.

Bei der Gewährung von Familienbeihilfe und deren Zuschlägen wird die Höhe des monatlichen Einkommens pro Person in der Familie berücksichtigt. Nach Einreichung aller erforderlichen Unterlagen wird das Einkommen berechnet und der Betrag pro Person berechnet. Verfügt ein Familienangehöriger (Kind) über einen mindestens mittelschweren Behindertenausweis, ist das familienbeihilfeberechtigte Einkommen höher. Wenn Sie weitere Ratschläge suchen, schauen Sie auch vorbei Hier gesammelte Artikel zu Gesetzen und Verordnungen.

Höchsteinkommen pro Person für den Anspruch auf Kindergeld

674,00 PLN

Kein Behindertenausweis (mittlerer oder schwerer Grad)

764,00 PLN

Ein Familienmitglied (Kind) hat einen Behindertenausweis (mittelschwer oder schwer)

Die Höhe der Familienbeihilfe in der Praxis

Wenn die Voraussetzungen für den Bezug von Kindergeld erfüllt sind, wird Ihnen monatlich ein bestimmter Geldbetrag ausgezahlt. Die Höhe der Familienbeihilfe richtet sich nach dem Alter des Kindes / Studierenden. Je älter das Kind / der Student ist, desto höher ist die Leistung. Die unten angegebenen Beträge werden von oben nach unten festgelegt, daher ist das endgültige Pro-Personen-Einkommen pro Familie irrelevant.

Die Höhe der gewährten Familienbeihilfe

Die Höhe der gewährten Familienbeihilfe

Das Alter des Kindes

Bewilligte Höhe der Familienbeihilfe

jünger als 5 Jahre

95,00 PLN

Im Alter von 5 - 18 Jahren

124,00 PLN

Über 18 Jahre alt

135,00 PLN

Familienleistungen – schrittweises Vergabeverfahren

So beantragen Sie Familienbeihilfe

Sowohl die Familienbeihilfe als auch die Eherente sind Angelegenheiten, die durch einen entsprechenden Antrag geregelt werden müssen. Die Familienbeihilfe wird für den im Voraus angegebenen Leistungszeitraum gewährt. Der letzte Leistungszeitraum beginnt am 1. November 2022 und dauert ein gleiches Jahr bis zum 31. Oktober 2022.

Familien / Lernende, die aktuell ab dem 1. Juli Kindergeld beziehen, können ab sofort elektronisch einen Antrag stellen. Wenn jemand den Antrag direkt in der Geschäftsstelle einreichen möchte, kann er dies ab dem 1. August tun. Um Kindergeld beantragen zu können, müssen natürlich alle notwendigen Voraussetzungen erfüllt sein.

Antrag auf Familienbeihilfe – praktische Hinweise

Der wichtigste Schritt ist zunächst das Ausfüllen des Antrags auf Familienbeihilfe oder Zulagen. Die erforderlichen Unterlagen zur Bestätigung der im Antrag enthaltenen Angaben sind dem Formular beizufügen. Der Basisanhang sollte eine gekürzte Kopie der Geburtsurkunde und der Einkommenserklärung (Bescheinigung) des Kindes sein. Eine Eherente ist eine Leistung, die auch durch einen entsprechenden Antrag nachgewiesen werden muss.

Wenn das Kind / die Lehrkraft über 18 Jahre alt ist, muss eine Bescheinigung der Schule oder Universität vorgelegt werden. Für ein erwachsenes Kind ist es notwendig, Kindergeld beziehen zu können. Handelt es sich bei einem Familienmitglied jedoch um ein Kind mit einer Bescheinigung über eine mittlere oder schwere Behinderung, sollte dies ebenfalls durch eine entsprechende Bescheinigung bestätigt werden. Bei sonstigen außergewöhnlichen Situationen im Zusammenhang mit der Gewährung der Familienbeihilfe sind zusätzliche Unterlagen erforderlich (z. B. bei alleinerziehendem Elternteil).

Familienbeihilfe - praktische Ratschläge

Woran ist es zu erinnern?

Eine effiziente Antragstellung und Einreichung innerhalb der oben genannten Frist ermöglicht Ihnen einen schnelleren Bezug des Kindergeldes. Wird der Antrag bis zum 31. August gestellt, können Sie mit der Auszahlung des Zuschusses im November rechnen. Wenn die Forderung nach dem 1. September und vor dem 31. Oktober eingeht, wird der Zahlungstermin auf Dezember geschätzt. Bei Verzögerungen bei der Antragstellung für einen bestimmten Leistungszeitraum sollten Sie die Auszahlung der Familienbeihilfe im Januar/Februar berücksichtigen. Die Auszahlung erfolgt dann zusammen mit dem Saldo der Vormonate im gleichen Leistungszeitraum. Wird der Antrag beispielsweise im Mai gestellt, ist der Anspruch auf Arbeitslosengeld ab dem Monat der Antragstellung bis zum Ende des Beihilfezeitraums gewährleistet.

Der Antrag auf Kindergeld sollte sorgfältig ausgefüllt werden. Alle Fehler im Formular führen zur Ablehnung des Antrags und zur Aufforderung, die Fehler zu korrigieren. Die Frist zum erneuten Ausfüllen des Formulars beträgt 14 Tage ab Erhalt der oben genannten Anfrage. Treten jedoch im Zuge des Bezugsverfahrens wesentliche Änderungen auf, wie beispielsweise eine Überschreitung des Höchstbetrags des Einkommens pro Person in der Familie oder eine Änderung des Familienstands, ist der für die Zahlung der Familienbeihilfe zuständige Träger unverzüglich zu informieren. Das gleiche ist der Fall, wenn

Zuschlag zum Familiengeld

Beim Bezug von Kindergeld können Sie auch Zuschläge beantragen. Sie sind je nach den Umständen einmalig. Einer der beliebtesten ist der Beginn des Schuljahres oder die Geburt eines Kindes. Zuschläge werden einmalig und nicht monatlich als Familienbeihilfe ausbezahlt.

Ein weiterer Grund für die Zahlung des Zuschlags zur Familienbeihilfe ist die Rehabilitation eines Kindes mit Behindertenausweis oder die alleinige Erziehung eines Kindes. Sie können auch einen Zuschuss für die Betreuung eines Kindes während der Kinderbetreuungskarenz beantragen. Wie Sie sehen, gibt es mehrere Möglichkeiten, das Kindergeld für mindestens einen Monat zu erhöhen.

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