Mobbing - Definition von Mobbing, Anerkennung, Prävention, strafrechtliche Verantwortlichkeit

Das Phänomen des Psychoterrors am Arbeitsplatz ist seit langem ein Problem. Lange Zeit fand die versteckte und schamhaft verschwiegene Verfolgung eines Arbeitnehmers endlich eine angemessene Reaktion und Regelungen im Arbeitsgesetzbuch. Ein Arbeitnehmer, der unter Mobbing am Arbeitsplatz leidet, hat das Recht und die Möglichkeit, Beschwerden einzureichen und Abhilfe zu verlangen. Ein belästigter Arbeitnehmer, dessen Arbeitgeber Mobbinghandlungen nicht verhindern konnte, hat das Recht, den Arbeitsvertrag fristlos zu kündigen. Vor allem, wenn der Arbeitgeber Mobbing-Täter ist.

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Strafrechtliche Haftung im polnischen Recht für den Einsatz von Mobbing

Seit 2004 ist das Phänomen Mobbing am Arbeitsplatz gesetzlich geregelt und im Arbeitsgesetzbuch beschrieben. Obwohl wir Mobbing nach der derzeitigen Rechtslage nicht als Straftaten zählen, kann das spezifische Verhalten einer Person, die Mobbing am Arbeitsplatz nutzt, die Merkmale einer verbotenen Handlung erschöpfen. Dies bedeutet, dass die Verletzung der Persönlichkeitsrechte des Arbeitnehmers bei der Arbeit eine strafrechtliche Verantwortlichkeit nach sich ziehen kann.

Der Begriff Mobbing ist ziemlich weit gefasst und es gibt oft Manifestationen von Kriminalität. So sieht das Strafgesetzbuch (Artikel 218) für böswillige und anhaltende Verletzungen von Arbeitnehmerrechten aus dem Arbeitsverhältnis eine Geldstrafe, Freiheitsbeschränkung oder Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren vor. Ebenso haben strafrechtliche Drohungen gegen einen Arbeitnehmer ähnliche Konsequenzen (Artikel 190 des Strafgesetzbuches). Der Begriff der Verleumdung kann auch mit Mobbing in Verbindung gebracht werden, was ebenfalls strafbar ist.

Mobbing am Arbeitsplatz und im polnischen Recht

Definition von Mobbing – was wir als Psychoterror bezeichnen

Das Arbeitsgesetzbuch in Artikel 943 erläutert die Bedeutung des Begriffs Mobbing und listet die Rechte eines Arbeitnehmers auf, den Arbeitgeber auf Wiedergutmachung und Entschädigung zu fordern. Der wörtliche Wortlaut dieser Bestimmungen lautet wie folgt:

§ 1. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Mobbing entgegenzuwirken.

§ 2. Mobbing bedeutet Handlungen oder Verhaltensweisen, die einen Arbeitnehmer betreffen oder sich gegen einen Arbeitnehmer richten, die in einer anhaltenden und anhaltenden Belästigung oder Einschüchterung eines Arbeitnehmers bestehen, ihn dazu veranlassen, seine berufliche Eignung zu unterschätzen, den Arbeitnehmer zu erniedrigen oder lächerlich zu machen, ihn zu isolieren oder ihn aus dem Team der Associates zu eliminieren.

§ 3. Ein Arbeitnehmer, dessen Gesundheit durch Mobbing geschädigt wurde, kann vom Arbeitgeber eine angemessene Entschädigung für den erlittenen Schaden verlangen.

§ 4. Ein Arbeitnehmer, der Mobbing erlitten hat oder den Arbeitsvertrag infolge von Mobbing gekündigt hat, hat gegenüber dem Arbeitgeber Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe von mindestens dem nach gesonderten Bestimmungen festgelegten Mindestarbeitsentgelt.

Identifizierung von Mobbing und Arten von Aktivitäten

Bewusste und anhaltende Mobbing eines Mitarbeiters durch einen Vorgesetzten oder einen Mitarbeiter, wie die Definition von Mobbing sagt, zeigt folgende Symptome, die zusammen auftreten müssen:

  • Aktionen sind hartnäckig und von langer Dauer,
  • die Handlungen betreffen den Arbeitnehmer und richten sich gegen ihn,
  • die Handlungen darauf abzielen, den Mitarbeiter zu demütigen oder zu verspotten, von Kollegen zu isolieren oder aus der Gruppe auszuschließen,
  • die Handlungen den Arbeitnehmer belästigen oder einschüchtern,
  • die Handlungen verursachen dem Mitarbeiter eine unterschätzte fachliche Eignung, ein Gefühl der Demütigung, des Spotts oder des Ausschlusses aus dem Team.

Mobbing kann verschiedene unerwünschte Handlungen beinhalten. Sie alle wirken sich negativ auf verschiedene Aspekte des Arbeitslebens aus:

  • über den Kommunikationsprozess,
  • die Wahrnehmung des Mitarbeiters im Arbeitsumfeld,
  • über die Beziehungen zwischen Mitarbeitern,
  • für die Gesundheit des Arbeitnehmers,
  • auf einer beruflichen Position.

Die Bedeutung von Mobbing und der Prävention der psychologischen Form des Terrors

Erscheinungsformen von Mobbing am Arbeitsplatz

Mobbing umfasst verschiedene Aktivitäten, die das Berufsleben eines Mitarbeiters betreffen. Zu den Anzeichen dieses Phänomens gehören unter anderem die folgenden Verhaltensweisen:

  • Einfordern von Verdiensten von anderen, wobei der Beraubte in der Regel nicht den Mut aufbringt, sich der Tat zu widersetzen. Wird das Originalwerk der anderen Person vorsätzlich unbefugt verwertet, kann dies nicht nur als Belästigung, sondern auch als Urheberrechtsverletzung gewertet werden.
  • Unwohlsein bei der Arbeit oder auch nur der Gedanke, zur Arbeit gehen zu müssen. Es kann sich als Müdigkeit, Schwäche, geringes Selbstvertrauen und sogar körperliche Beschwerden wie Kopfschmerzen, Bauchschmerzen oder Übelkeit äußern. Nicht jeder kann sich mit seinem Arbeitsplatz identifizieren, aber niemand sollte so negative Assoziationen damit haben.
  • Behinderung der Arbeit eines anderen Mitarbeiters durch geplante Verzögerung seiner beruflichen Tätigkeit, Versuch, die Ergebnisse der gemobbten Person lächerlich zu machen.
  • Verbreitung falscher Informationen und Gerüchte, oft über die persönlichen Angelegenheiten eines Mitarbeiters.
  • Ständige und anhaltende negative Kommentare und das Erinnern an triviale Fehler. Auch die Belästigung und Verweigerung des Anspruchs auf Auszeichnungen und Beförderungen ohne konkreten Anlass kommt einem Mobbing gleich. Das Fehlen einer objektiven Beurteilung der Arbeit wirkt sich negativ auf das Selbstwertgefühl und das Selbstwertgefühl des Arbeitnehmers aus. Wenn Sie weitere Informationen suchen, überprüfen Sie auch Hier gesammelte Artikel zum Arbeitsrecht.

Mobbing vorbeugen und entgegenwirken

Die als Mobbing bezeichnete Aktivität findet an einem bestimmten Ort statt, bei dem es sich um einen Arbeitsplatz handelt, und wird von Personen, die nicht belästigt und belästigt werden, nicht immer sofort bemerkt. Bei Verdacht auf häusliche Gewalt haben viele Institutionen das Recht, ein Verfahren namens „Blue Card“ einzuleiten. Die Folge kann eine Scheidung aufgrund der Gewaltschuld sein. Bei Mobbing kommt jedoch weder eine „blaue Karte“ noch eine notwendige Verteidigung in Betracht.

Kunst. 943 § 1 des Arbeitsgesetzbuches weist den Arbeitgeber ausdrücklich an, pathologische Tätigkeiten am Arbeitsplatz zu verhindern. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, alle Maßnahmen zu ergreifen, um Mobbing zu verhindern und auftretende Probleme zu lösen. Die Prävention von negativem Verhalten wird durch ein geeignetes internes Anti-Mobbing-Gesetz, die Schaffung einer angemessenen Arbeitsethik und -kultur sowie ein angemessenes Personalmanagement erleichtert.

Mobbing zu bekämpfen ist heutzutage keine hoffnungslose Angelegenheit. Ein Mobbing-Opfer hat das Recht, seine Ansprüche geltend zu machen und auf die Unterstützung geeigneter Institutionen zu zählen. Der belästigte Arbeitnehmer hat das Recht, den Arbeitsvertrag fristlos (aber schriftlich mit Gründen) zu kündigen und vor Gericht auf Entschädigung und Wiedergutmachung zu kämpfen.

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