Eine Bauaufsicht durch eine zur Anlegeraufsicht befugte Person kann aus verschiedenen Gründen einer bestimmten Investition auferlegt werden. Es lohnt sich zu erfahren, wie das Baurecht die Investitionsaufsicht wahrnimmt und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit die Anlage in Betrieb genommen werden kann.
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Investitionsaufsicht und Baurecht
Das Baurecht ist hinsichtlich der Anforderungen an die bauaufsichtliche Baustelle sowie an den Bauaufsichtsinspektor selbst recht umfangreich. Die detaillierten Grundsätze der Tätigkeit des Investors Inspektor werden durch die Verordnung des Ministers für Bau-, Raum- und Kommunalverwaltung vom 4. Mai 1987 über die detaillierten Prinzipien der Tätigkeit des Investors Supervisory Inspectors geregelt.
Sehen wir uns an, was das Gesetz vom 7. Juli 1994 über das Baugesetz über die Aufsicht von Investoren sagt:
“Art. 18.1. Es liegt in der Verantwortung des Investors, den Bauablauf unter Berücksichtigung der in den Vorschriften enthaltenen Sicherheits- und Gesundheitsschutzvorschriften zu organisieren und insbesondere sicherzustellen:
(… )
5) bei begründeter hoher Komplexität der Bauarbeiten oder Baugrundverhältnisse Überwachung der Bauausführung
- durch Personen mit entsprechender beruflicher Qualifikation.
2. Der Bauherr kann auf der Baustelle einen Bauaufsichtsinspektor bestellen.
(… )
Art. 19. 1. Die Architekten- und Bauverwaltungsbehörde kann dem Bauherrn im Baubewilligungsbeschluss die Pflicht zur Bestellung eines Bauaufsichtsinspektors sowie die Pflicht zur Urheberaufsicht auferlegen, wenn hohe Komplexität des Bauwerks oder der Bauarbeiten oder die zu erwartenden Umweltauswirkungen.
2. Der für Bau, Planung und Raumordnung und Wohnungsbau zuständige Minister bestimmt durch Verordnung die Arten von Bauobjekten, deren Ausführung die Bestellung eines Bauaufsichtsinspektors erfordert, sowie eine Liste der Bauobjekte und technische Kriterien, die von der Bau- und Verwaltungsbehörde zu beachten sind, wenn sie dem Investor die Verpflichtung auferlegt, einen Investor-Aufsichtsinspektor zu bestellen. "
Anlegeraufsicht – was ist das?
Die Aufsicht über die Einrichtung kann vom Investor oder der für die Erteilung der Baugenehmigung zuständigen lokalen Verwaltungsbehörde bestellt werden. Diese Überwachung darf nur von einem Bauaufsichtsinspektor mit entsprechender Ermächtigung zur Anlegeraufsicht durchgeführt werden. So kann bei unserem Hausbau, wie wir sehen, eine Anlageaufsicht erfolgen, aber es besteht keine solche Verpflichtung. Die Aufsicht über den Investor ernennen wir selbst oder sie wird von der Kommunalbehörde top-down auferlegt.
Während der Bauphase überprüft der Inspektor unter Aufsicht des Investors, ob die Arbeiten entwurfsgemäß ausgeführt werden. Das Gebäude muss alle Anforderungen erfüllen, die nicht nur vom Architekten, sondern auch vom Baurecht gestellt werden. Nach Feststellung der Übereinstimmung des Baus mit dem Entwurf ist der Inspektor verpflichtet, verschiedene Phasen der Investition und bei der Abnahme der fertigen Immobilie zu regeln. Wenn Sie weitere Informationen suchen, überprüfen Sie auch dieser Artikel über den Investor Supervision Inspector.
Voraussetzungen für den Bau unter der Aufsicht des Investors
Der Prozess aller vom Bauaufsichtsbeamten durchgeführten Arbeiten beginnt mit dem Lesen der Konstruktionsunterlagen. Gehört das Gebäude zur Gruppe der historischen Gebäude, umfasst die Investitionsaufsicht auch den Nachweis seines historischen und kulturellen Wertes. Außerdem prüft der Gutachter alle Unterlagen zur Baugenehmigung auf Herz und Nieren und vergleicht sie mit dem Ist-Zustand auf dem Grundstück.
In dieser Phase erkennt der Inspektor alle Unregelmäßigkeiten und Elemente, die korrigiert werden müssen. Alle zu korrigierenden Elemente sind im Antrag und in der Änderungsdokumentation an den Immobilieninvestor enthalten. Die vollständige Dokumentation ist spätestens 14 Tage vor dem geplanten Investitionsbeginn dem Bauleiter zu übergeben. Die Aufsicht des Investors umfasst dann die Teilnahme an geodätischen und kartografischen Arbeiten.
Während der Bauarbeiten kontrolliert er alle Phasen der Investition. Dadurch wird die Konstruktion gemäß den in den einzelnen Vorschriften enthaltenen Sicherheitsregeln ausgeführt. Während dieser Zeit umfasst die Aufsicht des Anlegers:
- Qualitätskontrolle der ausgeführten Bauarbeiten, der zu platzierenden Elemente sowie der Materialien, die beim Bau der Immobilie verwendet werden. Darüber hinaus überwacht der Inspektor ständig die Übereinstimmung des Bauablaufs mit den Auflagen der Baugenehmigung und anderen gesetzlichen Vorschriften
- Überprüfung der Übereinstimmung der Bauarbeiten mit dem architektonischen Entwurf und Vertrag
- Prüfung der Fortführungsfähigkeit der Arbeiten sowie der gesetzten Fristen für deren Ausführung
- Prüfung aller von Dienstleistern ausgestellten Rechnungen
- Prüfung des Bautagebuchs sowie Vervollständigung von Einträgen, die für die Beurteilung der Bauleistung von Bedeutung sind
Der Bauaufsichtsinspektor muss zwingend in angemessener Häufigkeit auf der Baustelle erscheinen, damit sich die Arbeit des Bauprüfers als wirksam erweist. Die Besichtigungstermine werden vom Anleger selbst festgelegt. Bei jeder Besichtigung ist das Bautagebuch zu überprüfen sowie zu überprüfen, ob die Arbeiten gemäß der zuvor genehmigten Dokumentation ausgeführt werden.
Berechtigungen für den Bauaufsichtsinspektor
Es stellt sich heraus, dass jeder, der bestimmte Anforderungen erfüllt, Bauaufsichtsbeamter werden kann. Dies ist eine Funktion, die befugt ist, eine unabhängige Funktion auszuführen. Darüber hinaus muss ein Kandidat für einen Prüfer Kenntnisse des Baurechts und aller in unserem Land geltenden Baunormen nachweisen. Eine Person, die sich um die Stelle eines Bauaufsichtsinspektors bewirbt, muss über eine technische Ausbildung verfügen, die durch eine entsprechende Berufspraxis unterstützt wird.
Der zukünftige Inspektor muss der Kammer der Berufsselbstverwaltung angehören und eine Haftpflichtversicherung nachweisen. Darüber hinaus ist er an die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches gebunden. Es ist jedoch zu beachten, dass die Rolle des Bauaufsichtsinspektors nicht vom Bauleiter wahrgenommen werden kann.