Am 28. Juni 2015 wurden die Vorschriften über Baugenehmigungen liberalisiert. Die eingeführten Änderungen sind für Investoren, die den Bau einer Garage planen, von großer Bedeutung. In vielen Fällen reicht ein Antrag anstelle einer Baugenehmigung. Welche Einrichtungen sind betroffen und welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
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Welche Garagen können auf Anfrage gebaut werden?
Die beliebtesten Projekte von einstöckigen Häusern mit Dachboden berücksichtigen heute nicht immer den Platz für Autos. Dann wird ein Anbau oder eine freistehende Garage benötigt. Für eine vorübergehend errichtete Holz- oder Blechgarage verlangt das Gesetz keine Baugenehmigung. Er kann 180 Tage ohne Erlaubnis stehen. Nach Ablauf dieser Frist ist jedoch ein Rückbau oder eine Baugenehmigung bzw. -anzeige erforderlich. Dieser Zeitraum ist nützlich, wenn wir nicht sicher sind, welcher Garagenstandort der beste ist. Eine Garage, die sich auf einem Grundstück befindet, auf dem ein Wohnhaus für die für die Fertigstellung der Investition benötigte Zeit gebaut wird, ist genehmigungsfrei. Nach Abschluss der Bauarbeiten ist es erforderlich, diese vorzulegen oder eine Genehmigung einzuholen.
Laut Gesetz bedarf ein freistehendes einstöckiges Nebengebäude, wie beispielsweise eine Holzgarage mit einer Fläche von nicht mehr als 35 m2, keiner Baugenehmigung. Auf dem Grundstück dürfen nicht mehr als 1 pro 500 m2 des Grundstücks vorhanden sein. Zwei Gebäude dieses Typs können neben einem größeren Grundstück gebaut werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Garage ohne Genehmigung aus Ziegeln, fest mit dem Boden verbunden, aus Holz oder aus Weißblech besteht. Die Erweiterung bereits stehender Garagen führt zu einer Überschreitung der zulässigen Grundfläche. Auch ein Ausbau auf ein weiteres Stockwerk erfordert die Einhaltung der geforderten Maße. Eine Alternative zur Garage ist der Bau eines Carports. Ein Carport bis 50 m2 kann ohne Genehmigung gebaut werden. Das Antragsverfahren ist das gleiche wie für eine Garage bis 35 m2.
Ein wichtiges Thema ist der Raumordnungsplan. Bevor der Investor mit dem Bau einer Garage beginnt, muss er sich damit vertraut machen. Es kann sich herausstellen, dass man in einer Kommune nur Objekte mit einer bestimmten Kubatur, Höhe, Struktur und sogar Dachneigung bauen kann. Das Verbot kann für Grundstücke ab einer bestimmten Größe gelten, unterhalb derer keine Objekte ohne Genehmigung errichtet werden dürfen. An manchen Orten darf eine Garage ohne Genehmigung nur an ein Wohngebäude angebaut werden. Der Bau einer gemauerten Garage ist für den Investor nicht immer möglich und vorteilhaft. Das Fehlen eines Raumordnungsplans in einem bestimmten Gebiet befreit nicht von der Beantragung von Entwicklungsbedingungen.
Was muss der Antrag enthalten und wann ist er einzureichen?
In der Regel muss die Absicht zum Bau einer Garage mindestens 30 Tage vor Beginn der Arbeiten mitgeteilt werden. Dieses Datum wird von der Gemeinde, dem Staroste oder dem Stadtpräsidenten festgelegt. Auf der Website des Amtes stehen Anträge zur Verfügung, die Sie nur herunterladen und ausfüllen müssen. Dem Antrag liegen eine Erklärung zum Verfügungsrecht über das Grundstück, ein Lageplan und ein Lageplan bei. Es muss festgelegt werden, auf welcher Art von Grundstück es errichtet wird. Wird es ein Habitat-, Erholungs-, Bau-, Investitions- oder landwirtschaftliches Grundstück sein? Ist das Gebäude unter Angabe der verwendeten Materialien beschrieben, handelt es sich um eine Holz- oder Ziegelkonstruktion? Die Parzellennummer ist angegeben, das Datum des Arbeitsbeginns ist angegeben. Der Entscheidungsbehörde steht ein Widerspruchsrecht zu. Unterlässt er dies, gilt dies als Zustimmung. Der Investor hat zwei Jahre Zeit, um die Bauarbeiten abzuschließen. Wird er abgelehnt, muss er eine Genehmigung beantragen.
Bei einer Zonenänderung, die den Bau einer Garage ermöglicht, muss der Investor berücksichtigen, dass die Planrente auf ihn zutrifft. Die Planungsmiete gilt für den Fall, dass die zum Verkauf stehende Immobilie aufgrund von Änderungen der Ortsplanung an Wert gewinnt. In der Regel ist beim Verkauf eines Grundstücks, das seinen Zweck geändert hat, eine Planungsrente erforderlich. Für den Verkauf einer Wohnimmobilie wird sie selten benötigt. Es lohnt sich jedoch zu prüfen, ob die Planrente in einer bestimmten Gemeinde nicht erforderlich ist. Beim Verkauf einer Liegenschaft, deren Gebäude modernisiert und der Verwendungszweck geändert wurde, kann die Gemeinde eine Gebühr verlangen. Wenn Sie weitere Ratschläge suchen, schauen Sie auch vorbei Hier gesammelte Artikel über Garagen.
Wie baut man eine Garage ohne Genehmigung?
Nach erfolgter Anmeldung kann der Investor mit dem Bau der Garage beginnen. Sie kann jedoch die Vorschriften des Baurechts nicht ignorieren. Laut Gesetz ist es möglich, eine Garage zu errichten, deren Höhe angesichts der Struktur nicht weniger als 2,2 Meter beträgt. Die Garageneinfahrt muss mindestens 2,3 Meter breit und 2 Meter hoch sein. Es muss über eine Elektroinstallation und einen schrägen Boden verfügen. Projekte von einstöckigen Häusern mit Dachboden haben streng definierte Abstände des Gebäudes von den Grundstücksgrenzen und berücksichtigen normalerweise die Lage der Garage. Die Brandschutzbestimmungen verlangen, dass sich die Garage auf dem Grundstück mindestens 3 Meter von der Grenze entfernt befindet. Bei Toren oder Fenstern an der Grundstücksgrenze erhöht sich dieser Abstand auf mindestens 4 Meter. Jede Abweichung von diesen Vorschriften bedarf einer Baugenehmigung. In diesem Fall reicht die Berichterstattung nicht aus. Der örtliche Bebauungsplan kann Ausnahmen enthalten. Bei Grundstücken mit einer Breite von bis zu 16 m kann der Bebauungsplan den Bau einer 1,5 m von der Grenze entfernten Garage vorsehen, sofern die Länge der Garage 6,5 m nicht überschreitet und die Höhe 3 Zoll beträgt Meter.
Derzeit haben die beliebtesten Projekte von einstöckigen Häusern mit Dachboden oft eine Garage im Gebäudekörper. Wenn die Garage separat gebaut wird und sich bereits ein Nebengebäude auf dem Grundstück befindet, sind die Abmessungen des Grundstücks wichtig. Es kann sich herausstellen, dass der Bau einer weiteren Anlage nicht möglich ist, da das Grundstück zu klein ist. Dann bleibt nur noch, einen tragbaren Holz- oder Blechschuppen zu bauen. In diesem Fall lohnt es sich, über eine andere Lösung nachzudenken. Das Hinzufügen der Garage zum Gebäudekörper in der Investitionsphase erfordert eine Änderung des Designs, jedoch ist keine separate Baugenehmigung erforderlich. Soll die Garage an ein bestehendes Gebäude angebaut werden, gelten die Vorschriften und Genehmigungen für das Hauptobjekt, also das Haus. Eine große freistehende Garage mit einer Fläche von mehr als 35 Quadratmetern oder mit einem zusätzlichen Geschoss bedarf einer Baugenehmigung, unabhängig davon, ob sie fest mit dem Boden verbunden ist oder nicht.
Der Bau einer Holz-, Blech- oder Ziegelgarage ist ohne Genehmigung möglich. Er darf jedoch nicht groß sein. Die auf Wunsch freistehende Garage muss den örtlichen Bebauungsbedingungen entsprechen. Es ist nicht immer einfach, daher lohnt es sich, eine Garage in einem Gebäudeblock in Betracht zu ziehen. Projekte von einstöckigen Häusern mit Dachboden können sogar eine große Doppelgarage umfassen.