Baubewilligung Schritt für Schritt – Vorschriften, Dokumente, Hinweise

Es könnte den Anschein haben, dass die Fertigstellung des Baus mit der Möglichkeit der Nutzung des Hauses identisch ist. Es stellt sich heraus, dass das Haus vorher in Betrieb genommen werden muss, dem ein bestimmter Prozess vorausgeht. Es sind entsprechende Unterlagen vorzulegen, die eine gültige Baunutzungsbewilligung ermöglichen. Es lohnt sich zu erfahren, was das Baurecht zu diesem Thema sagt und wie der Antrag auf Nutzung eines Bauobjekts aussieht.

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Baubewilligungsbewilligung - Baurecht

Die Nutzung eines Bauobjekts bei Fertigstellung des Baus wird durch das Gesetz vom 7. Juli 1994 geregelt. Baugesetz. Dank der im Gesetz enthaltenen Bestimmungen wissen wir, wann ein Antrag auf Nutzung eines Gebäudes gestellt werden muss und welche Unterlagen diesem beigefügt werden müssen. Die Übergabe des Hauses zur Nutzung wird durch einzelne Regelungen geregelt, die im gesamten Kapitel 5b Baufertigstellung enthalten sind.

Das Gesetz vom 7. Juli 1994 Baugesetz:

Artikel 54. [1. Für die Nutzung eines Baugegenstandes, für dessen Errichtung ein Baubewilligungsbescheid oder eine Bauanzeige erforderlich ist, im Sinne von Art. 29 Sek. 1 Absätze 1 und 2 können Sie unter Vorbehalt von Artikel 22 beitreten. 55 und Kunst. 57, nach Benachrichtigung der Bauaufsichtsbehörde über die Fertigstellung der Bauarbeiten, wenn diese nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung der Anzeige mit Bescheid widerspricht. Die Bereitstellung von Art. 30 Sekunden. Es gilt § 6a.] (Der neue Wortlaut des Abschnitts 1 in Artikel 54 tritt am 10. September 2022-2023 in Kraft (GBl. 2022, Pos. 471).)

2. Die Bauaufsichtsbehörde kann vor Ablauf der in Absatz 1 genannten Frist von Amts wegen eine Bescheinigung darüber ausstellen, dass keine Beanstandungsgründe vorliegen. Die Ausstellung der Bescheinigung schließt die Möglichkeit der Erhebung des in Abs. 1 genannten Widerspruchs aus. 1 und berechtigt den Investor, die in Absatz . genannte Einrichtung zu nutzen 1.

Art. 55. 1. Vor Beginn der Nutzung eines Baugegenstandes ist eine Nutzungsbewilligung einzuholen, wenn:

(… )

3) Die Aufnahme der Nutzung des Baugegenstandes hat vor Abschluss aller Bauarbeiten zu erfolgen.

<1a. Die Entscheidung nach Abs. 1 Punkt 3, kann enthalten:

1) ein Bauobjekt oder ein Teil davon;

2) einige der Bauarbeiten, die von einem einzigen Baubewilligungsbeschluss oder einer Bauanzeige nach Art. 29 Sek. 1 Punkt 1 und 2.

1b. Die Entscheidung nach Abs. 1 Absatz 3, darf freigegeben werden, wenn die beauftragten Bauleistungen oder Teile davon selbständig bestimmungsgemäß funktionieren können). (Der neue Wortlaut von Absatz 1 in Artikel 54 tritt am 10.09.2022-2023 in Kraft (Gesetzblatt 2022, Pos. 471).)

2. Der Investor kann statt der Baufertigstellungsanzeige bei

einen Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis.

(… )

Art. 57. 1. Zur Anzeige der Fertigstellung von Bauarbeiten oder zum Antrag auf

Bei Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis ist der Investor verpflichtet, beizufügen:

(… )

2) Erklärung des Bauleiters:

a) über die Übereinstimmung der Ausführung des Baugegenstandes mit dem Bauentwurf oder den Auflagen der Baugenehmigung und Bauordnung,

b) Wiederherstellung des ordnungsgemäßen Zustands und der Ordnung der Baustelle bei Benutzung - Straße, Straße, Nachbargrundstück, Gebäude oder Gelände;

3) eine Stellungnahme zur angemessenen Entwicklung angrenzender Gebiete, falls Nutzung

die gebaute Anlage hängt von ihrer angemessenen Bewirtschaftung ab

(… )

5) geodätische Dokumentation, die die Ergebnisse der geodätischen Bestandsaufnahme enthält,

einschließlich der Karte nach Art. 2 Punkt 7b des Gesetzes vom 17. Mai 1989 - Gesetz

Vermessungs- und Kartografie, sowie Informationen über die Einhaltung der Lage des Bauobjekts

mit dem Grundstücks- oder Flächenentwicklungsprojekt oder mit Abweichungen von diesem Projekt

erstellt von einer Person mit entsprechender beruflicher Qualifikation auf dem Gebiet

Geodäsie und Kartographie;

(… )

<1b. Bei der Meldung der Fertigstellung eines Wohngebäudes

die Einfamilienverpflichtung nach Absatz 1 Ziff. 1.4 und 6 gilt nicht mit Ausnahme von

Pflicht zur Beifügung der Gasdichtheitsprüfberichte.> ((Neuer Wortlaut

Absatz 1 in Art.-Nr. 54 tritt am 10.09.2022-2023 in Kraft (Gesetzblatt 2022, Pos. 471.)

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Antrag und Unterlagen zur Nutzung des Bauobjekts

In Art. 55 Sek. 2 Baurechtsgesetz gibt es Hinweise, dass der Antrag auf Baufertigstellung durch einen Antrag auf Entscheidung über die Nutzungsgenehmigung für das Gebäude ersetzt werden kann. Der gesamte Art. 57 informiert uns jedoch darüber, welche Unterlagen eingereicht werden müssen, wenn wir an einer Rücknahme des Hauses interessiert sind. Die Punkte 1, 4 und 6, die sich auf andere Gebäudetypen beziehen, wurden aus der Liste der Dokumente gestrichen.

Zu den für die Erteilung einer Baubewilligung erforderlichen Unterlagen gehören unter anderem:

  • Technisches Projekt
  • Aussage des Bauleiters
  • Stellungnahme zur ordnungsgemäßen Erschließung angrenzender Gebiete
  • Geodätische Dokumentation
  • Bescheinigung des Gemeindevorstehers, Bürgermeisters oder Stadtpräsidenten
  • Das Ergebnis des Verkehrssicherheitsaudits und die Begründung des Straßenmanagers – im Fall der Straße des transeuropäischen Straßennetzes
  • Gasdichtheitsprotokoll
  • Nachweis über die Zahlung der Stempelsteuer
  • Bei einer Vollmacht - Beifügung einer Vollmacht in Verwaltungsangelegenheiten und Nachweis über die Entrichtung der Stempelsteuer für die Vollmacht

Gültige Nutzung eines Einfamilienhauses

Wie bereits erwähnt, muss die Nutzung eines Einfamilienhauses nach Fertigstellung des Baus rechtsgültig sein. Wenn wir alle Unterlagen einreichen und die Entscheidung nicht innerhalb von 14 Werktagen ab dem Zeitpunkt der Vorlage dieser Unterlagen abgelehnt wird, können wir dies als positive Rückmeldung der Geschäftsstelle auf die Nutzungsannahme des Hauses verstehen.

Dabei ist zu beachten, dass die Nutzung eines nicht rechtsgültigen Baugegenstandes mit einer Geldbuße bedroht ist. Die Geldstrafe wird von der Bauaufsicht festgelegt. Es wird auf der Grundlage des zehnfachen Produkts aus dem Gebührensatz von 500 PLN, der Gebäudekategorie (n) und seiner Größe (w) berechnet. Formel für die Höhe der Geldstrafe für die illegale Nutzung der Einrichtung: 5.000 PLN x (k) x (w). Sie müssen also, wie Sie sehen, alle Formalitäten erledigen, damit Sie nach Fertigstellung des Baus tatsächlich ohne rechtliche Unannehmlichkeiten in Ihre Wohnung einziehen können.

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