Was ist die Garantie? Wir erklären Schritt für Schritt mit Beispielen

Mit dem Kauf der Ware, d.h. mit Abschluss des Kaufvertrages, erlischt die Haftung für die Ware weder durch den Hersteller noch durch den Verkäufer. Dem Käufer stehen zwei Rechtsinstrumente für den Fall zur Verfügung, dass die von ihm gekaufte Sache mangelhaft ist. Jeder Verkäufer ist für die Nichteinhaltung des Vertrages der Ware aufgrund der Garantie verantwortlich, und der Hersteller ist verantwortlich für die für sein Produkt gewährte Garantie.

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Gewährleistung und Garantie - unterschiedliche Haftung für gleiche Ware

Was ist die Garantie des Verkäufers und was ist die Garantie des Herstellers?

Die Mängelgewährleistung unterscheidet sich von der Gewährleistung dadurch, dass sie sich nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch richtet, während das Bestehen der Gewährleistung davon abhängt, ob der Hersteller der Ware einen zusätzlichen Vorbehalt in den Kaufvertrag aufgenommen hat. Die Definition der Gewährleistung ist einfach: „Die Gewährleistung ist die Haftung des Verkäufers im Zusammenhang mit dem offengelegten Sach- oder Rechtsmangel der Kaufsache.“

Die neuen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches, veröffentlicht im Gesetzblatt von 2022, Punkt 459 unterliegt dem Gewährleistungsgesetz in den Artikeln 556-572. Die Mängelgewährleistung besagt eindeutig, dass der Verkäufer für Mängel, die den Wert oder die Brauchbarkeit des verkauften Gegenstandes mindern, für das Fehlen einer ihm zugesicherten Eigenschaft oder für deren unvollständige Freigabe verantwortlich ist.

Ordnungshalber entbindet der folgende Artikel der CC den Verkäufer von der Haftung, wenn dem Käufer der Mangel zum Zeitpunkt des Kaufs bekannt war. Ein Anspruch auf Gewährleistung besteht in einem solchen Fall nicht. Das Gewährleistungsrecht greift auch dann nicht, wenn der Käufer den Mangel nicht innerhalb eines Monats nach seiner Entdeckung dem Verkäufer anzeigt. Die neuen Regelungen sehen die Möglichkeit vor, dass das zuständige Ministerium kürzere Fristen für die Meldung von Mängeln an Lebensmitteln festlegt.

Reklamationen im Rahmen der Sachmängelgewährleistung verjähren nach einem Jahr. Die Gewährleistungsfrist und die Rügefristen für Baumängel verjähren nach drei Jahren. Rechtsmängel hingegen berechtigen zur Mängelrüge innerhalb eines Jahres ab Kenntnis des Käufers vom Vorliegen des Mangels. Wenn Sie genauere Informationen suchen, Lesen Sie auch diesen Artikel zur Gewährleistung für Baumängel.

Herstellergarantie – was ist das?

Garantie ist die Zusicherung der Beschaffenheit der Ware durch den Hersteller, unabhängig davon, ob er Verkäufer ist oder nicht. Der Vergleich zwischen „Gewährleistung und Garantie“ zeigt den grundsätzlichen Unterschied zwischen den beiden Konzepten: Eine Garantie ist eine freiwillige Bestätigung der Qualität eines Produktes, die in der Regel bei der Freigabe ausgestellt wird.

Die Garantieurkunde enthält die Garantiedauer und die Bedingungen für ihre Gewährung. Während die Gewährleistungsfrist im Bürgerlichen Gesetzbuch festgelegt ist, wird die Gewährleistungsfrist vom Hersteller selbst bestimmt. Normalerweise ist es ein Zeitraum von zwei Jahren, aber es gibt auch Unternehmen, die von ihren Produkten so überzeugt sind, dass sie eine lebenslange Garantie geben.

Garantie- und Gerichtsvollzieherauktion

Der Begriff der Garantie ist manchmal unter ganz anderen Umständen anzutreffen als im Laden. Es ist keine Verbrauchergarantie des Verkäufers, sondern eine obligatorische Zahlung vor der Teilnahme an der Ausschreibung des Gerichtsvollziehers. Die Höhe der Garantie des Gerichtsvollziehers beträgt ein Zehntel der Summe des Kostenvoranschlags. Für den Gerichtsvollzieher ist es eine Form der Absicherung gegen einen leichtfertigen Preisdurchschlag und anschließenden Zahlungsrücktritt.

Die Umgangssprache verwendet manchmal eine Garantie im Sinne einer Garantie. Obwohl das PWN Dictionary of Contemporary Polish Language Definitionen des Begriffs Garantie wie z. B. feierliche Bürgschaft, Gewährung von etwas, Garantie vorsieht, entspricht der Begriff „Schuldenbürgschaft“ nicht der in Rechtsakten gegebenen Bedeutung. Man kann nur vermuten, dass die „Schuldenbürgschaft“ eine Garantie für ihre Rückzahlung sein soll.

Verbrauchergarantie und Gewährleistung für die Ware

Vergleich von Gewährleistung und Garantie

GARANTIE

GARANTIE

1

Es ist gesetzlich berechtigt

Es wird vertraglich zur Verfügung gestellt

Der Kaufvertrag muss keine Gewährleistungsrechte des Käufers enthalten. Die Garantie ergibt sich direkt aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch und funktioniert nach dem Gesetz.

Die Garantie ist eine freiwillige Vereinbarung zwischen den Parteien und hängt von der Ausstellung eines Garantiedokuments an den Käufer ab.

2

Bei Sachmängeln verjährt sie nach einem Jahr, bei Baumängeln nach drei Jahren

Die Dauer der Garantie wird vom Hersteller bestimmt.

Hat der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen, bestehen die Gewährleistungsrechte nach Ablauf der üblichen Fristen.

Die Gewährleistungsfrist beträgt in der Regel zwei Jahre ab Herausgabe der Ware.

3

Gilt für Sach- und Rechtsmängel

Es handelt sich um körperliche Mängel

Die Gewährleistung gibt dem Käufer die Möglichkeit der Reklamation sowohl wegen Nichterfüllung der Ware (Sachmängel) als auch dann, wenn die Ware mit Rechten Dritter belastet ist (Rechtsmängel).

Die Gewährleistung umfasst nur die Haftung für Mängel der verkauften Ware.

4

Der Verkäufer ist verantwortlich

Der Bürge ist verantwortlich

Im Rahmen der Gewährleistung haftet immer die den Kaufvertrag abschließende Stelle, d. h. der Verkäufer.

Die Gewährleistungspflicht trägt die den Gewährleistungsschein ausstellende Stelle – das kann der Hersteller, Importeur oder Verkäufer der Ware sein.

5

Die Inanspruchnahme der Garantie verlängert ihre Dauer nicht

Durch den Austausch von Gewährleistungsgegenständen läuft die Frist erneut ab

Ein Umtausch der Ware im Rahmen der Gewährleistung, z.B. nach sechs Monaten, verlängert die Gewährleistungsfrist nicht.

Die im Rahmen der Garantie ersetzte Ware erhält ein neues Garantiedokument.

6

Es können von der Garantie abweichende Ansprüche bestehen

Es können andere Ansprüche als im Garantiefall bestehen

Im Rahmen der Gewährleistung kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten oder Minderung verlangen. Der Käufer kann vom Vertrag nicht zurücktreten, wenn der Verkäufer die Mängel unverzüglich beseitigt oder die mangelhafte Sache durch eine mangelfreie ersetzt.

Der Umfang der Garantieansprüche ist in der Garantieurkunde angegeben.

Beispiele für Gewährleistungs- und Garantiesituationen

  • Ist der gekauften Ware keine Garantiekarte beigefügt, steht dem Käufer nur das Garantieinstrument zur Verfügung.
  • Wurde eine Warenpartie gekauft, bei der nur ein Teil der Ware Sachmängel aufweist, kann der Käufer den Ersatz der mangelhaften Ware verlangen.
  • Die Inanspruchnahme seiner Rechte aus der Garantie durch den Käufer lässt die Haftung des Verkäufers aus der Garantie unberührt.

Was soll man wählen - Garantie oder Garantie?

Stehen dem Käufer beide Rechtsbehelfe zu, obliegt die Wahl der Gewährleistung oder Garantie allein ihm. Die Entscheidung, die Garantie für die Ware in Anspruch zu nehmen, führt nicht zum Verlust des Garantieanspruchs. Die Angabe der Garantie und nicht der Garantie hat eine praktische Berechtigung: Der Hersteller verfügt über spezielle Geräte, die für die Reparatur benötigt werden, Fachleute, die das Produkt kennen und motiviert sind, den Kunden zufrieden zu stellen.

Die Gewährleistung ergibt sich unmittelbar aus den gesetzlichen Bestimmungen und unterliegt keinem Ermessen. Der Verkäufer der Ware gewährt dem Käufer eine Garantie „von Amts wegen“ und trägt die im Bürgerlichen Gesetzbuch genannten Folgen. Erklärungen des Verkäufers, dass er für die Ware nicht verantwortlich ist, sind per Definition ungültig und haben keinen verbindlichen Wert.

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