Wie hoch sind die Gerichtskosten? Wir prüfen Schritt für Schritt die Kosten eines Gerichtsverfahrens

Eine Gerichtsverhandlung ist oft mit erheblichen Kosten verbunden. Ihre Höhe hängt von der Art und dem Verlauf des Verfahrens ab. Die Kosten eines Gerichtsverfahrens sind in den gesetzlichen Bestimmungen genau definiert. Im Folgenden beschreiben wir daher die wichtigsten Kosten eines Verfahrens in Zivil- und Erbsachen.

Die häufigsten Kosten von Gerichtsverfahren und deren Rechtsquellen

Gerichtskosten - Rechtsgrundlage

Das vorrangige Verfahrenskostengesetz ist das Gerichtskosten- und Zivilprozessgesetz vom 28. Juli 2005. Hier finden wir Antworten auf die wichtigsten Fragen zu den Gebühren eines Gerichtsverfahrens. Das Gesetz über die Gerichtsgebühren in Zivilsachen besteht aus Abschnitten über:

  • § 1 Allgemeine Gebühren.
  • § 2 Höhe der Gebühren in allen Fällen.
  • § 3 Die Höhe der Gebühren im Verfahren.
  • § 4 Höhe der Gebühren im außerstreitigen Verfahren.
  • § 5 Höhe der Gebühren im Sicherungsverfahren.
  • § 6 Höhe der Gebühren im Vollstreckungsverfahren.
  • Abteilung 7 Die Höhe der Gebühren in Konkurs-, Vergleichs- und Sanierungsverfahren.
  • § 8 Bürogebühren.
  • § 9 Gebührenerstattung.

Daher sehen wir, dass das Gesetz über die Gerichtsgebühren in Zivilsachen einen vollständigen Gebührenkatalog enthält, den wir für verschiedene Verfahrensschritte zahlen. Dies sind zum Beispiel Prozesskosten für Scheidungs- oder Erbschaftsfälle. Im Folgenden besprechen wir die wichtigsten Gerichtskosten und schlagen vor, welche Kosten die Parteien in der mündlichen Verhandlung erwarten.

Arten von Gerichtskosten

Das Gesetz über die Gerichtsgebühren in Zivilsachen unterscheidet drei Arten von Gebühren. Sie sind von dauerhafter, relativer und grundlegender Natur. Wie unterscheiden sich diese Namen? Feste Gerichtskosten gelten für alle Anhörungen außerhalb des Eigentums sowie für einige Eigentumsfälle. Die Gerichtskosten in Zivilsachen liegen hier zwischen 30 PLN und 5.000 PLN.

Die zweite Gebührenart sind die relativen Gerichtskosten. Diese Arten von Verfahrenskosten beziehen sich auf Vermögensangelegenheiten. Ihr Betrag beträgt genau 5 % des Streitwerts, und die Gebühr muss zwischen 30 PLN und einem Höchstbetrag von 1.000 PLN liegen. Wenn beispielsweise der Streitwert von 5 % 20 PLN beträgt, beträgt die relative Gebühr ohnehin 30 PLN, da dies die Mindestgrenze ist. Das gleiche gilt für die umgekehrte Situation, in der ein beispielhafter Streitwert von 5 % 3.000 PLN übersteigt. Die relativen Gerichtskosten betragen dann 1.000 PLN, da dies ihre Höchstgrenze ist. Im Fall von Gruppenverfahren können die relativen Gerichtsgebühren zwischen 100 PLN und 10.000 PLN liegen. Die Obergrenze der Gerichtsgebühren hängt mit den höheren Werten des Gegenstands des Gruppenverfahrens zusammen. Unterhaltsanhörungen sind ein gutes Beispiel für die relativen Kosten.

Die dritte Art sind die zivilen Grundgebühren. Diese Verfahrenskosten fallen an, wenn das Gesetz über Gerichtskosten und Zivilsachen keine feste oder relative Gebühr vorsieht. Die Grundkosten der Studie hängen vom Einzelfall ab, die Preise dürfen jedoch nicht unter 30 PLN liegen.

Ausgewählte Kosten eines Verfahrens in Zivilsachen

Wie viel kostet eine Scheidung?

Die Kosten eines Scheidungsverfahrens können von mehreren wichtigen Faktoren abhängen. Die erste ist die Art des Prozesses. Die niedrigsten Prozesskosten fallen bei unverschuldeter Scheidung an. Die erste Ausgabe hier wird die Scheidungsantragsgebühr sein. Die Preise für die Einleitung eines Gerichtsverfahrens sind fest und betragen 300 PLN. Diese Prozesskosten werden zwischen den beiden Parteien geteilt.

Komplizierter wird die Situation bei verschuldeten Scheidungen. Die Gerichtskosten betragen 600 PLN für die Einreichung des Antrags. Dabei handelt es sich um fixe Gerichtskosten, die vor der Einreichung der Scheidung bezahlt werden müssen. Die Gebühr wird vom Antragsteller bezahlt, was jedoch nicht bedeutet, dass er alle Kosten trägt. Die Kosten des Verfahrens können auch auf die andere Partei übertragen werden, wenn das Gericht sie für voll schuldig am Scheitern der Ehe feststellt.

Die Gerichtskosten erhöhen sich weiter, wenn der Kläger die Aufteilung des Grundstücks beantragt. In einer solchen Situation erhöhen sich die Prozesskosten um weitere 1.000 PLN. Die Gebühr für die Einreichung des Antrags ist fest und hängt nicht vom Wert des Gemeinschaftsguts ab. Das Gesetz über die Gerichtskosten in Zivilsachen sieht auch eine Ermäßigung der oben genannten Gebühr für die Einreichung des Antrags vor. Niedrigere Prozesskosten werden von Paaren getragen, die sich auf eine Aufteilung des Eigentums einigen. In diesem Fall beträgt die Antragsgebühr 300 PLN.

Vertreterkosten

Die Kosten eines Gerichtsverfahrens gelten auch für die Anwaltskosten. Wenn die gewinnende Partei einen Rechtsanwalt oder Rechtsberater beschäftigt hat, kann sie eine Erstattung beantragen. Die Höhe der Gebühr ist in der Verordnung des Justizministers festgelegt und relativ, d. h. abhängig vom Streitwert.

Der Wert des Streitgegenstandes 1.500 PLN - 5.000 PLN führt zu einer maximalen Ausgabe von 900 PLN. Die maximale Anwaltsvergütung in Fällen mit einem Wert von 5.000 - 10.000 PLN beträgt bereits 1.800 PLN. Der Preis für die Erteilung einer Vollmacht in Fällen mit einem Wert von 10.000 - 50.000 PLN beträgt maximal 3.600 PLN. Ein noch größerer Aufwand sind Fälle, in denen der Streitgegenstand zwischen 50.000 und 200.000 PLN liegt. In ihrem Fall wurden die maximalen Anwaltskosten auf 5.000 PLN festgesetzt. Die letzte Gruppe umfasst Fälle, in denen der Streitwert 200.000 PLN übersteigt. Die maximalen Anwaltskosten werden hier mit 10.800 PLN angegeben.

Die obsiegende Partei kann auch Erstattung von Fahrtkosten zu Anhörungen oder Ersatz des entgangenen Verdienstes verlangen. Die Höhe dieser Entschädigung bemisst sich in der Regel nach dem durchschnittlichen, dokumentierten Tagessatz. Ausnahmen sind Personen, die staatliche Führungspositionen bekleiden. Der Wert der Entschädigung darf in diesem Fall 4,6% des Grundbetrags nicht übersteigen.

Kosten eines Gerichtsverfahrens in Erbschaftssachen

Das Gesetz über die Gerichtsgebühren in Zivilsachen sieht auch Gebühren für die Antragstellung in Erbsachen vor. Es gibt drei wesentliche feste Gebühren. Der erste und der unterste betrifft den Fall einer Erbschaftserklärung, Erbschaftssicherung, Inventarerstellung sowie Erhalt einer Ablehnungs- oder Annahmeerklärung. Die Kosten des Gerichtsverfahrens (im Rahmen der Antragsannahme) betragen in diesem Fall 50 PLN.

Die Festgebühr erhöht sich in mehreren im Gesetz festgelegten Fällen auf 100 PLN. Hierbei handelt es sich um die Kosten der Einlegung einer Beschwerde, einer Kassationsbeschwerde und einer Beschwerde wegen Nichteinhaltung des Gesetzes einer rechtskräftigen Entscheidung über eine Erbschaftserklärung. Eine Pauschalgebühr von 100 PLN wird auch bei Anträgen auf Sicherung der Erbschaft von Ausländern sowie bei Anträgen auf Erteilung einer Erbschaft von einem Ausländer an einen zuständigen Konsul erhoben.

Die höchste Gebühr gilt für Anträge für die Nachlassabteilung. Die feste Gebühr beträgt 500 PLN, es gibt jedoch einige Ausnahmen. Wenn es ein kompatibles Projekt zur Teilung des Erbes gibt, beträgt der Preis des Antrags 300 PLN. Andererseits wird für Anträge auf Erbteilung in Verbindung mit Aufhebung des Miteigentums eine feste Gebühr von 1.000 PLN erhoben. Im Falle eines vereinbaren Erbschaftsvorhabens und der Aufhebung des Miteigentums beträgt die Gebühr für die Verfahrenskosten 600 PLN.

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