Eine Änderung der Nutzung des Dachbodens erfordert die Meldung und Erhebung der Grundsteuer. Im Folgenden erklären wir Ihnen, was der Unterschied zwischen nutzbaren und nicht nutzbaren Dachböden ist, definieren steuerliche Aspekte und schlagen Ihnen vor, wie Sie die Wohnfläche im obersten Stockwerk des Gebäudes berechnen können.
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Dachboden und ungenutzter Dachboden
Was genau ist ein nicht bewohnbarer Dachboden?
Wie der Name schon sagt, ist ein nicht bewohnbarer Dachboden ein Raum im obersten Stockwerk eines Gebäudes, der nicht für Wohnzwecke geeignet ist. Es ist ein unbebauter Raum ohne Installation und oft ohne Wärmedämmung an den Hängen der Dachschräge.
In der Vergangenheit hatten die meisten Häuser einen ungenutzten Dachboden. Seine Konstruktion erhöhte die Investitionskosten nicht wesentlich, daher war es eine sehr beliebte Lösung. In den letzten Jahren wurde das Obergeschoss des Gebäudes immer häufiger zu Wohnzwecken umgebaut. Diese Maßnahmen müssen der zuständigen Landesverwaltungsstelle gemeldet werden.
Die Anpassung des Dachbodens erfordert in der Regel nur die Anzeige von Arbeiten. Eine Ausnahme bilden Renovierungsarbeiten, die die Kubatur des Gebäudes beeinträchtigen. Ein gutes Beispiel ist das Anheben von Kniewänden. Für diese Art von Arbeiten ist eine Baugenehmigung erforderlich. Wie Sie sich vorstellen können, sind die Formalitäten im Zusammenhang mit der Erlangung der Genehmigung komplizierter und zeitaufwändiger. Weitere praktische Tipps zur Anpassung des Dachbodens finden Sie hier in diesem Abschnitt über Dachböden.
Was ist also der Dachboden?
Es gibt keine einheitliche, universelle Definition, die das Konzept eines nutzbaren Dachbodens definieren würde. Laut Baurecht handelt es sich um einen Raum im obersten Stockwerk eines Gebäudes, das den Standards für Wohnen entspricht.
Eine der wichtigsten Normen betrifft die Wärmedämmung von Außenwänden. Der Dachboden muss eine Dachdämmung haben. Bei Mineralwolle sind mindestens 20 cm Dämmstoffschicht erforderlich. Legen Sie es unter die Dachschrägen und schließen Sie es mit grünen Gipskartonplatten ab.
Um den Dachboden als Dachboden zu qualifizieren, ist auch die Mindesthöhe des Raumes erforderlich. Der Dachboden sollte an seiner höchsten Stelle mindestens 2,5 Meter hoch sein. Wenn die obere Ebene des Dachbodens diesem Standard nicht entspricht, muss die Kniewand angehoben werden.

Es ist auch erwähnenswert, dass der Dachboden zum Wohnraum des Gebäudes gehört. Darauf zahlen wir die entsprechende Grundsteuer, auf die wir später im Text eingehen werden.
Dachboden- und Grundsteuer
Bisher hatten wir einen nicht bewohnbaren Dachboden, der nicht den Usability-Standards entsprach. Folglich wurde das Obergeschoss des Gebäudes bei der Berechnung der Wohnfläche des Gebäudes nicht berücksichtigt. Der Dachboden ist nicht in der Grundsteuer enthalten.
Bei einer Anpassung für Wohnzwecke oder Gewerberäume ändert sich die Situation. Die Grundsteuer wird bei Einreichung eines Antrags auf Anpassung erhoben und wird im Monat nach Abschluss der Arbeiten erhoben.
Wie wird die Dachgeschosssteuer berechnet? Der wichtigste Anhaltspunkt wird hier sein, die nutzbare Fläche des Obergeschosses des Gebäudes zu bestimmen. Der Dachboden wird bekanntlich durch zusätzliche Dachschrägen reduziert. Zu 100 Prozent der Nutzfläche zählen nach aktuellen Standards nur Flächen mit einer Höhe von mehr als 2,2 Metern.
Auch unser Dachgeschoss hat sicherlich Räume mit einer lichten Höhe zwischen 1,4-2,2 Metern. In diesem Fall zählen wir die Fläche als 50% der nutzbaren Fläche. Schrägen mit einer Höhe von weniger als 1,4 Metern im Licht zählen hingegen nicht zur nutzbaren Fläche. Sie werden daher bei der Berechnung des Steuerbetrags nicht berücksichtigt.
Wie Sie sehen, kann die Berechnung der Grundsteuer recht kompliziert sein. Wenn Sie weitere Informationen zum Thema Steuern wünschen, siehe diesen Artikel.