Am 1. Juli 2022 traten Änderungen des Abfallgesetzes von 2013 zur Abfalltrennung in Haushalten in Kraft. Dies ist auf die zu geringe Abfallverwertung in Polen zurückzuführen, die derzeit bei 26 % liegt. Die Europäische Union hat Anforderungen – wir müssen bis 2022 50 % erreichen. Wenn wir diese Schwelle nicht erreichen, droht uns eine schwere Strafe.
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Mülltrennung "nach alter Art" - wie sah es bisher aus?
Freie Wahl
Das geltende Gesetz in einigen polnischen Gemeinden gab den Polen die Möglichkeit, zu wählen. Die Entscheidung, ob sie den Müll trennen wollen oder nicht, hatte Auswirkungen auf die Gebühren, die damit verbunden sind Müllabfuhr. Einwohner, die sich für . entschieden haben Mülltrennung, zahlten sie niedrigere Gebühren als diejenigen, die ihren Abfall in einen Container werfen. Es ist eine Form der Befriedigung, die Menschen dazu ermutigen sollte, eine Entscheidung über die Segregation zu treffen.
Wie sich herausstellt, hat das Gesetz, das seit über 4 Jahren in Kraft ist, keine greifbaren Ergebnisse gebracht. Bisher wissen viele Bürger nicht, wie sie ihren Müll richtig trennen sollen, und der geringe Kostenunterschied ist eindeutig kein wirksamer Anreiz.
Uneinheitliche Rezepte und unterschiedliche Fraktionen
Vor der Novelle gab es im Gesetz keine einheitlichen Regelungen, die genau definieren würden, wie die Abfalltrennung in unserem Land aussehen soll. Einige Gemeinden verlangten daher nur eine Aufteilung in Trocken- und Nassfraktionen, während andere eine Aufteilung auf bis zu 6 Gebinde auferlegten! Darüber hinaus waren ihre Farben unterschiedlich, was auch die Bürger verwirrte und in der Folge eine falsche Rassentrennung bewirkte. Das Fehlen einheitlicher Regelungen führte zu häufigen Fehlern, weshalb die Recyclingquote in unserem Land so gering ist.
Als weiteres fehlerhaftes Element des Systems stellte sich die Organisation der Müllabfuhr heraus. Viele Unternehmen warfen beim Sammeln von getrennten Abfällen Müll aus verschiedenen Containern in einen Müllwagen. Die Bewohner, die ein solches Verhalten sahen, wurden von der Rassentrennung entmutigt.
Abfalltrennung nach neuem Gesetz
Einheitliche Regelungen im ganzen Land
Ab dem 1. Juli 2022 gelten bundesweit einheitliche Regelungen. Ab dem 1. April 2022-2023 wird gemäß der Verordnung des Umweltministeriums die sog erweitertes Abfalltrennungssystem. Gemäß den Vorschriften werden Abfälle selektiv direkt in den Haushalten gesammelt. Das bedeutet, dass jeder von uns nun verpflichtet ist, den Müll richtig zu trennen und ihn in vier Container aufzuteilen:
- Grün - für Glas,
- Blau - für Papier und Pappe,
- Gelb - für Metalle und Kunststoffe,
- Braun - für biologisch abbaubaren Abfall
Aufgrund der Änderungen werden Gemeinden verpflichtet, neue Container einzuführen. Diesmal werden ihre Farben für das ganze Land einheitlich sein. Zusätzlich müssen auf jedem der Behälter neben der farblichen Kennzeichnung Aufschriften mit Angabe der Fraktion angebracht sein.
Den Gemeinden bleibt nur die Entscheidung über die Sammlung von Glasabfällen. Sie können nämlich das Glas in farbloses und farbiges einteilen. Die Gemeinden, die sich für eine solche zusätzliche Aufteilung entscheiden, müssen einen weiteren Behälter vorbereiten - für farbloses Glas.
Bei den Farben der Container bleibend, lässt der Gesetzgeber zu, dass diese nur teilweise, aber nicht weniger als 30 % der gesamten Außenfläche bedeckt werden. Dies soll die Sichtbarkeit der Container erhalten und gleichzeitig den ästhetischen Wert des öffentlichen Raums gewährleisten.
Ein halbes Jahr für die lokalen Regierungen, um die Container anzupassen, 5 Jahre für den vollständigen Austausch
Nach Inkrafttreten des Gesetzes haben die Kommunalverwaltungen sechs Monate Zeit, die Container zu beschreiben und anzupassen. Dennoch vergehen 5 Jahre für den vollständigen Austausch. Bis zum 30.06.2022 sind alle Kommunen verpflichtet, ihre bestehenden Container zu ersetzen und die Bürgerinnen und Bürger auf die neuen Regelungen zur Mülltrennung vorzubereiten.
Bis dahin können die aktuell verfügbaren Container genutzt werden. Sie sollen jedoch bis Ende 2022 ordnungsgemäß gekennzeichnet sein. Damit sie die Bürger klar darüber informieren, welche Art von Rohstoffen sie erreichen sollen.
Zu den Änderungen des Junk-Gesetzes gehören auch Änderungen von Verträgen mit Unternehmen, die sich mit der Müllabfuhr befassen. Die Novelle sieht auch eine Übergangsfrist von vier Jahren für solche Vereinbarungen vor. Diejenigen, die der Neuregelung nicht entsprechen, verfallen mit Ablauf der Laufzeit, für die sie abgeschlossen wurden, spätestens jedoch am 30. Juni 2022.
Die Einführung von Änderungen des Gesetzes über die Abfalltrennung zu Hause soll die Abfalltrennung verbessern. Es wird erwartet, dass eine solche Mobilisierung auch zu einem stärkeren Recycling von Rohstoffen wie Glas, Kunststoffen, Metallen und Papier führen wird. Bis 2022-2023 müssen wir 50 % Recycling erreichen. Andernfalls werden wir nicht in der Lage sein, 1,3 Mrd. PLN von der Europäischen Union für die Abfallwirtschaft einzuziehen. Das Umweltministerium schätzt jedoch, dass die Recyclingquote bis 2030 sogar 65 % erreichen könnte.