Kofinanzierung für Badrenovierung von PFRON

Behinderte Menschen mit Mobilitätseinschränkungen benötigen speziell angepassten Wohnraum. Die größten Probleme können bei der Nutzung des Badezimmers auftreten. Glücklicherweise kann die Renovierung subventioniert werden.

Wenn Sie eine Badrenovierung planen, nutzen Sie die Auftragnehmersuche. Nach dem Ausfüllen eines kurzen Formulars erhalten Sie Angebote von Unternehmen in Ihrer Nähe.

Wer kann Fördermittel bei PFRON beantragen?

Kofinanzierung von PFRON, d. h. aus dem Staatsfonds für die Rehabilitation behinderter Menschen, zur Anpassung Badezimmer auf die Bedürfnisse einer mobilitätseingeschränkten Person, haben Anspruch auf Personen mit einer Bescheinigung über einen bestimmten Grad der Behinderung. Die genauen Bedingungen für die Mitfinanzierung der Beseitigung der sogenannten architektonischen Barrieren sind in der Verordnung des Ministeriums für Arbeit und Sozialpolitik vom 25. Juni 2002 über die Definition der Arten von Kreisaufgaben festgelegt, die aus PFRON-Mitteln finanziert werden können , sowie Kunst. 35a Absatz. 1 Punkt 7 lit. d des Rehabilitationsgesetzes.

Der Stipendienantrag sollte selbstverständlich den oben genannten Behindertenausweis und eventuelle Entscheidungen anderer Familienangehöriger enthalten. Darüber hinaus muss auch ein Dokument enthalten sein, das die rechtliche Grundlage für die Registrierung in den Räumlichkeiten ist, in denen das Badezimmer renoviert werden soll. Es ist ein Dokument, das das Eigentum oder einen Mietvertrag bescheinigt. Die restlichen Dokumente sind eine Einkommensbescheinigung nicht nur des Antragstellers, sondern auch der mit ihm lebenden Personen sowie eine Arbeitsbescheinigung. Meistens werden Anträge in den Städtischen Sozialfürsorgezentren gestellt, die Umsetzung erfolgt jedoch bereits durch das Kreisfamilienhilfezentrum, an das es sich lohnt, sich bei Zweifeln oder Problemen zu wenden. Anträge werden in Abhängigkeit von den Ressourcen berücksichtigt, die der Entität für diesen Zweck gemäß der festgelegten Reihenfolge zur Verfügung stehen.

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Was gehört zur Renovierung des Badezimmers?

Es sei daran erinnert, dass - wie im Gesetz vorgesehen - bei einer Kofinanzierung von einer generellen nicht die Rede sein kann Renovierung des Badezimmers. Zum Leistungsumfang gehört daher nicht das Ersetzen der vorhandenen Fliesen durch neue, sondern nur wegen ihrer unansehnlichen Optik. Es geht lediglich um die oben erwähnte Beseitigung der bestehenden Barrieren, d. h. die Beseitigung von Hindernissen, die eine behinderte Person daran hindern können, die Toilette selbstständig zu benutzen.

Darüber hinaus sehen die Verordnungen vor, dass die Kofinanzierung durch PFRON und ihr Umfang von der Art der Behinderung abhängen und darauf bezogen werden müssen. Wenn es sich also um eine körperbehinderte Person handelt, die eine Badewanne im Badezimmer hat und deren Nutzung unmöglich ist, ist die Renovierung im Sinne des Austauschs der Badewanne durch eine angepasste Dusche absolut gerechtfertigt.

Können Sie von PFRON Fördermittel für die Renovierung anderer Räume erhalten?

Leider nicht. Der Gesetzgeber hat entschieden, dass die Renovierung der gesamten Wohnung oder sogar einiger Zimmer nicht der Kofinanzierung unterliegt. Die einzige Möglichkeit, architektonische Barrieren zu beseitigen, betrifft genau Badezimmer.

Wichtig ist, dass das Poviat Family Assistance Center die bereits angefallenen Renovierungskosten nicht erstattet, so dass alle Arbeiten verschoben werden müssen, bis die Mittel bewilligt sind und der Vertrag über die Kofinanzierung aus dem Staatsfonds für die Rehabilitation behinderter Menschen abgeschlossen ist.

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