Bauaufsichtsinspektor - Befugnisse und Pflichten des Kreis- und Woiwodschaftsinspektors

Der Bauaufsichtsinspektor kann einer der wichtigsten Personen auf der Baustelle sein. Zu seinen Aufgaben gehört die Überwachung und Kontrolle von Bauarbeiten. Der Umfang seiner Befugnisse und Pflichten ergibt sich unmittelbar aus den Vorschriften des Baurechts. Nachfolgend stellen wir Ihnen die wichtigsten Kompetenzen dieses Teilnehmers in Bauprozessen vor.

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Wer genau ist der Bauaufsichtsinspektor und wie ist die Verwaltungsstruktur?

Das Baurechtsgesetz vom 7. Juli 1994 (Gesetzblatt Nr. 89, Pos. 414) in der geänderten Fassung hat Aufsichtsorgane zur Kontrolle der Bauprozesse geschaffen. Das Steuerungssystem besteht aus mehreren Ebenen. Die bundesweite Hauptaufsichtsbehörde ist der Minister für Raumwirtschaft und Bauwesen und die Oberbauaufsichtsbehörde zusammen mit Hilfsorganen. Die kleineren sind unter anderem Kreisinspektorate oder Woiwodschaftsinspektor. Sehen Sie, was sich ändert im Baurecht im Jahr 2022 erfolgt.

Hauptinspektion für Bauaufsicht - führt die wichtigsten Kontrollfunktionen im Bauwesen aus. Sie nimmt ihre Aufgaben durch das Hauptbauaufsichtsamt wahr, ihre Tätigkeit wird öffentlich gemacht. Der Umfang seiner Tätigkeit umfasst unter anderem:

Wahrnehmung der Funktion eines übergeordneten Aufsichtsorgans und Kontrolle der unteren Aufsichtsorgane (z. B. der Kreisbauaufsichtsbehörde und der Woiwodschaftsbauaufsichtsbehörde).

Führung eines Verzeichnisses von Personen mit Baubefähigung, Bausachverständigen oder Personen, deren Befähigung aufgrund der Berufshaftpflicht entzogen wurde.

Durchführung von Verfahren zur Klärung der Ursachen von Baukatastrophen, die eine Gefahr für Leben oder Gesundheit darstellten.

Das Hauptamt für Bauaufsicht ist eine bundesweit tätige Behörde. Innerhalb des kombinierten Verwaltungssystems gibt es auch getrennte Aufsichtsabteilungen. Auf Woiwodschaftsebene ist es die Wojewodschaftsinspektion für Bauaufsicht. Auf Kreisebene wiederum die Bauaufsichtsbehörde des Kreises. Erwähnenswert ist auch, dass der Bauaufsichtsinspektor des Kreises ein separates Gremium ist. Stöbern Sie in unseren Artikeln über Baurecht und erfahren Sie mehr.

Befugnisse des Bauaufsichtsbeamten

Der Bauaufsichtsinspektor des Kreises verfügt über einen bestimmten Umfang der im Baugesetz vorgesehenen Befugnisse. In Kapitel 8 hat der Gesetzgeber alle Befugnisse der Aufsichtsbehörden konkretisiert. Einer der wichtigsten ist, dass der Bauaufsichtsinspektor der Woiwodschaft und des Kreises berechtigt ist, die Baustelle, den Arbeitsplatz oder die Baustelle zu betreten. Kontrolltätigkeiten werden im Beisein des Investors, Bauleiters, Arbeitsplatzleiters oder eines bestimmten Mitarbeiters durchgeführt. Aussehen wo soll mit dem bau begonnen werden Ihr Haus.

Beachtung: Der Inspektor kann die Inspektion ohne Anwesenheit des Investors, des Bauleiters oder eines bestimmten Arbeiters durchführen. Dies wird in Art. 81a erwähnt. Darin ist vorgesehen, dass der Kreisbauaufsichtsinspektor im Falle einer Besichtigung eines Nichtunternehmers in Abwesenheit des Bauleiters, Investors oder benannten Mitarbeiters die Besichtigung in Anwesenheit der genannten Personen durchführen kann, erwachsener Zeuge.

Bei Bauten, die von fremden Mitteln verwaltet oder von Diplomaten und Konsuln genutzt werden, können mit Zustimmung dieser Personen oder ihrer Vertreter Kontrollen durchgeführt werden.

Das Baurechtsgesetz Art. 81b sieht vor, dass der Bauaufsichtsinspektor der Woiwodschaft oder des Kreises bei der Besichtigung eines Gebäudes die Vorlage oder Bereitstellung von Unterlagen verlangen kann.

„Im Zusammenhang mit der Durchführung von Arbeiten, der Überlassung des Baugegenstandes zur Nutzung, der Instandhaltung und Nutzung des Baugegenstandes;

Nachweis, dass die bei der Ausführung von Bauleistungen verwendeten Produkte, insbesondere Bauprodukte, nach gesonderten Bestimmungen in Verkehr gebracht oder auf dem Inlandsmarkt bereitgestellt worden sind.“

Der Bauaufsichtsinspektor der Woiwodschaft und des Kreises kann bei der Besichtigung des Gebäudes rechtzeitig zusätzliche Sachverständigengutachten und technische Gutachten anfordern. Eine solche Situation darf jedoch nur in begründeten Fällen eintreten. Die Prämisse kann eine Situation sein, in der der Inspektor begründete Zweifel an der Qualität der Bauprodukte, der Qualität der ausgeführten Bauarbeiten oder des technischen Zustands der Anlage hat. Das Unternehmen, das diese Nachweise vorlegen muss (in der Regel der Investor), tut dies auf eigene Kosten. Die Unterlagen müssen der Kreisinspektion vorgelegt werden.

Es sei auch daran erinnert, dass der Inspektor dem Bauleiter direkte Anweisungen erteilen kann. Diese Befehle müssen in das Bautagebuch eingetragen werden. Solche Situationen treten auf, wenn der Inspektor auf der Baustelle Unregelmäßigkeiten feststellt, die eine Gefahr für Leben oder Gesundheit darstellen. Der Bauleiter muss die vom Inspektor angegebenen Korrekturen vornehmen. Seine Verpflichtung kann auch darin bestehen, Bauarbeiten auszusetzen, die nicht gemäß der Bauausführung ausgeführt werden.

Die Bauaufsichtsbehörde des Kreises kann außerdem:

  • Erteilen Sie einen Auftrag zum Abriss eines Objekts, das als nicht genehmigt gilt.
  • Verhängung von Strafen für die Ausführung von Bauarbeiten, die nicht mit dem Entwurf übereinstimmen.
  • Verhängung von Strafen für die Nutzung einer Einrichtung ohne Nutzungsgenehmigung oder ohne Benachrichtigung über die Fertigstellung des Baus.
  • Erteilen Sie einen Befehl zum Leeren eines einsturzgefährdeten Objekts.
  • Erhalten Sie Benachrichtigungen über Baukatastrophen und führen Sie diesbezügliche Untersuchungen durch.
  • Erteilen Sie einen Auftrag zur Beseitigung von Unregelmäßigkeiten in einer Gebäudestruktur.

Die Wojewodschaftsinspektion für Bauaufsicht ist außerdem ermächtigt:

Überwachung der Inspektions- und Kontrolltätigkeiten, bestehend aus der Kontrolle der Tätigkeit der Bezirksbauaufsichtsinspektoren, Starosten, Architektur- und Bauverwaltungsbehörden, Feldinspektionen im Rahmen der Ordnungsmäßigkeit des Bauprozesses und der Instandhaltung der Gebäudeeinrichtungen.

Durchführung von Aufklärungsaktivitäten bei Baukatastrophen.

Durchführung von administrativen Tätigkeiten im Zusammenhang mit Einrichtungen und Bauarbeiten.

Aufgaben und Pflichten des Inspektors.

Der Kreisbauaufsichtsbeamte ist verpflichtet, die auf der Baustelle ausgeführten Arbeiten zu kontrollieren. Bei der Prüfung durch den Bauaufsichtsinspektor wird geprüft, ob die Bauarbeiten in Übereinstimmung mit der Planung, der Baupraxis und den gesetzlichen Vorschriften ausgeführt werden. Zu den Aufgaben des Inspektors gehört auch die Qualitätskontrolle der beim Bau verwendeten Materialien.

Der Inspektor ist für die Bauüberwachung zuständig. Jede Fahrlässigkeit von ihm kann zu seiner Haftung führen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass die vom Investor abgenommenen Bauleistungen nicht den Standards entsprechen oder nicht gemäß der Bauausführung ausgeführt wurden. In diesem Fall kann der überwachende Anleger haftbar gemacht werden. Ihm obliegt der Nachweis, dass die Abnahme der Arbeiten ordnungsgemäß erfolgt ist. Zu wissen ist auch, dass die Haftung des Prüfers zeitlich begrenzt ist. Der Punkt ist, dass der Aufsichtsinspekteur nur für den Zeitraum verantwortlich ist, in dem er die Kontrolle ausgeübt hat. Er kann nicht für Bauunregelmäßigkeiten verantwortlich gemacht werden, die nach seiner Inspektion auftreten.

Abschließend sei noch betont, dass sich der Bauaufsichtsinspektor nicht um die Interessen des Investors kümmern muss. Ihre Aufgabe besteht lediglich darin, die Bauausführung gemäß der Baukunst und dem geltenden Baurecht zu betreuen.

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