Online-Grund- und Hypothekenregister - Erstellung und Vervielfältigung sowie Überprüfung des Grund- und Hypothekenregisters online

Für jede Immobilie werden Grundbücher geführt. Es ist ein Basisregister, das Auskunft über Lage, Rechtsstellung und mögliche Belastungen der Immobilie gibt. Im folgenden Artikel schlagen wir vor, wie man ein Grundbuch und Hypothekenregister erstellt, wie man seine Eintragungen überprüft und wie man eine Kopie erhält.

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Für welche Liegenschaften werden elektronische Grundbücher erstellt?

Die Antwort auf diese Frage findet sich im Gesetz vom 6. Juli 1982 über Grund- und Hypothekenregister und Hypotheken. Die Errichtung des Grund- und Hypothekenregisters gilt nach seinen Bestimmungen für:

  • Grundstücke,
  • Wohnimmobilien,
  • Beschränkte Eigentumsrechte - das heißt für ein Eigentum, ein Genossenschaftsrecht an einer Wohnung, ein Genossenschaftsrecht an einem Geschäftsraum oder ein Genossenschaftsrecht an einem Haus.
  • Immobilien bauen,

Für jede Immobilie wird ein eigenes Grund- und Hypothekenregister geführt. Gleichzeitig werden die Registerakten beim Grund- und Hypothekenregister geführt. Die Akte enthält alle Dokumente, die sich auf eine bestimmte Immobilie beziehen.

Wer kann ein Grund- und Hypothekenregister beantragen?

Nicht jeder kann ein Grund- und Hypothekenregister für ein bestimmtes Grundstück, Grundstück oder dingliche Rechte beantragen. Zur Antragstellung berechtigt sind nur:

  • Eigentümer.
  • Eine Person, die ein genossenschaftliches Eigentumsrecht an Immobilien hat.
  • Der Immobiliengläubiger - aber nur, wenn er Anspruch auf Eintragung in das Grund- und Hypothekenregister hat.
  • Eine Person mit einem beschränkten dinglichen Recht an Immobilien.
  • Staatliche Organisationseinheit - aber nur, wenn sie das Recht zum ewigen Nießbrauch an Immobilien hat.

Die Errichtung des Grund- und Hypothekenregisters erfolgt bei dem für den Standort der Liegenschaft zuständigen Amtsgericht.

Einrichtung von Grundbuch- und Hypothekenregistern

Eine Person, die befugt ist, ein Grund- und Hypothekenregister zu erstellen, muss einen besonderen Antrag beim Amtsgericht stellen. Es ist erwähnenswert, dass das Justizministerium eine eigene Website ms.gov.pl betreibt. Wir werden darauf alle Arten von Dokumenten finden, die für die Erstellung eines Grund- und Hypothekenregisters erforderlich sind. Aktuelle Antragsformulare sind auch bei den Amtsgerichten erhältlich. Wir können sie kostenlos besorgen.

Unser Antrag auf Errichtung von Grund- und Hypothekenregistern sollte enthalten:

Genaue Kennzeichnung der Immobilie, deren Lage, Nummer, Adresse etc.

  • Bereitstellung der Daten aller Miteigentümer der Immobilie, also Personen, für die das Grund- und Hypothekenregister eingetragen ist. Der Antragsteller muss seinen vollständigen Namen sowie die genaue Adresse seines Wohnsitzes angeben.
  • Ernennung des Eigentums an Immobilien.
  • Auflistung aller Beschränkungen von Eigentumsrechten, die einem bestimmten Eigentum auferlegt werden. Liegen keine Belastungen vor, gibt der Antragsteller eine Erklärung ab, in der er bestätigt, dass ihm die Belastungen nicht bekannt sind.
  • Angabe der Anzahl der Dokumentensätze - wenn die Dokumente für ein bestimmtes Objekt aufbewahrt wurden.
  • Eine Erklärung, in der der Antragsteller erklärt, dass für die angegebene Immobilie keine Grundbücher oder Urkundensammlungen geführt wurden.

Die Einrichtung eines Grund- und Hypothekenregisters muss nicht mit der Notwendigkeit eines Gerichtsbesuchs verbunden sein. Die meisten Bezirksgerichte haben bereits elektronische Systeme eingeführt. Online-Grund- und Hypothekenregister haben den gleichen Rechtsstatus wie Papierdokumente. Alle Abschnitte eines solchen Grund- und Hypothekenregisters werden in Form einer elektronischen Datei aufgelistet. Wenn ein bestimmtes Amtsgericht bereits ein elektronisches System eingeführt hat, können wir einen Antrag sicher über das Internet stellen. Jeder hat das Recht, Online-Formulare auszufüllen. Das elektronische Grund- und Hypothekenregister und die Bedingungen seiner Einrichtung sind in der Verordnung des Justizministers über die Einrichtung und Führung von Grund- und Hypothekenregistern im elektronischen System beschrieben.

Für Online-Grund- und Hypothekenregister und das Verfahren zu ihrer Einrichtung gelten die gleichen Formalitäten wie für herkömmliche Papieranträge. Alle relevanten Informationen können der Zentralen Grundbuchauskunft entnommen werden.

Notwendige Anlagen zum Antrag auf Errichtung von Grund- und Hypothekenregistern

Den Grund- und Hypothekenregisterantrag stellen wir zusammen mit weiteren Unterlagen. Sie werden:

  • KW-ZAL - in dieser Grundform beantragen wir ein Grund- und Hypothekenregister.
  • KW-EINTRAG - Dies ist ein Formular zur Eintragung in das Grund- und Hypothekenregister. Wir prüfen, ob die Immobilie verpfändet werden soll (zusätzliche Informationen zum Verfahren zur Eintragung einer Hypothek in das Grund- und Hypothekenregister).
  • KW-OZN - ein Formular, das wir für den Fall einreichen, dass das Grund- und Hypothekenregister mindestens zwei Grundstücke umfasst.
  • KW-PP - wir füllen das Formular aus, wenn der Hypothekenantrag anwaltlich gestellt werden soll.

Dem Antrag müssen auch weitere Anlagen beigefügt werden, dies sind:

  • Unterlagen, die die Grundlage für die Kennzeichnung der Immobilie bilden (geodätische Dokumentation) - Grundlage ist hier ein Auszug und ein Auszug aus dem Grundbuch, ein Auszug aus der Bauakte oder dem Register. Alle erforderlichen geodätischen Dokumente erhalten wir im Kreis Starosty, genauer gesagt in der Katasterabteilung. Die Kosten für einen Auszug aus dem Grundbuch betragen 12 PLN für das erste Grundstück und 6 PLN für jedes weitere Grundstück. Die Kartenzeichnung wird etwas teurer (ca. 120 PLN). Dank dieser Dokumente erhält unser Grund- und Hypothekenregister Eintragungen über die Lage des Grundstücks, seine Grenzen, Nutzungsmodalitäten sowie die Nummer des Registrierungsgrundstücks.
  • Eigentumsnachweise - es kann sich um eine notarielle Grunderwerbsurkunde, eine notarielle Eigentumsurkunde, eine Gerichtsentscheidung, einen Vertrag über die Übertragung eines landwirtschaftlichen Betriebs, eine rechtskräftige Verwaltungsentscheidung handeln. Wenn das Grundstück oder die Räumlichkeiten mehreren Miteigentümern gehören, müssen die Eigentumsnachweise für jeden von ihnen vorgelegt werden.

Wie hoch sind die Kosten für die Einrichtung eines Online-Grund- und Hypothekenregisters?

Für die Errichtung eines Grundbuch- und Hypothekenregisters sind Gebühren zu entrichten. Jede Kopie des Grund- und Hypothekenregisters sowie ein Auszug aus dem Grundbuch sind ebenfalls zahlbar. Alle Gebühren sind im Gesetz vom 28. Juli 2005 über die Gerichtskosten in Zivilsachen festgelegt. Die wichtigsten davon sind:

Gebühr für die Errichtung eines Grund- und Hypothekenregisters, Eintragung für die Zusammenlegung von Liegenschaften in einem Grundbuch, Eintragung für die Aussonderung eines Teils einer Liegenschaft aus dem Grund- und Hypothekenregister. Die Höhe der Gebühren für die oben genannten Eintragungen ist ein Festwert und beträgt 60 PLN.

Für eine Eintragung im Grund- und Hypothekenregister zahlen wir etwas mehr für:

  • Eigentum an einem landwirtschaftlichen Grundstück mit einer Fläche von weniger als 5 ha.
  • Eigentum, ewiger Nießbrauch, Eigentum, Genossenschaftsrecht an den Räumlichkeiten
  • Persönliche Ansprüche und Rechte.
  • Änderungen des Inhalts von beschränkten Schutzrechten.

Für die Eintragung in das elektronische Grundbuch und Hypothekenregister in Bezug auf die oben genannten Aktivitäten wird eine feste Gebühr von 150 PLN erhoben.

Für eine Eintragung in das Grund- und Hypothekenregister zahlen wir den höchsten Betrag für:

  • Eingeschränktes Eigentumsrecht,
  • Ewiges Nießbrauchsrecht,
  • Eigentumsrechte.

Die Gebühr für die Eintragung in das Grund- und Hypothekenregister beträgt in diesen Fällen 200 PLN.

Bei der Analyse der Kosten für die Eintragung in das Register lohnt es sich auch, die Abschreibungssätze und den Auszug aus dem Grund- und Hypothekenregister zu ermitteln. Diese Aktivitäten beinhalten eine feste Gebühr von:

  • Eine gewöhnliche Kopie des Grundbuch- und Hypothekenregisters - 30 PLN.
  • Vollständige Kopie des Grundbuch- und Hypothekenregisters - 60 PLN.
  • Auszug aus dem Grundbuch- und Hypothekenregister (Bescheinigung über die Schließung des Grund- und Hypothekenregisters) - 10 PLN.

Wie erhalte ich online eine Kopie und einen Auszug aus dem Grund- und Hypothekenregister?

Sowohl ein Auszug als auch ein Auszug aus dem Grund- und Hypothekenregister sind beim zuständigen Amtsgericht erhältlich. Wir werden die Unterlagen umgehend erhalten. Eine bequeme Möglichkeit ist auch, die Website des Justizministeriums zu nutzen. Eine Online-Kopie und ein Auszug aus dem elektronischen Grundbuch können bei der Zentralen Grundbuchauskunft bezogen werden, ohne das Haus zu verlassen. Wir haben auch das Recht, ein solches Dokument selbst auszudrucken und es wird den Status eines Regierungsdokuments haben. Die elektronischen Grund- und Hypothekenregister und die Regeln für ihre Benutzung wurden in die Änderung des Gesetzes vom 24. März 2014 über Grund- und Hypothekenregister aufgenommen. Jeder Internetnutzer hat seitdem die Möglichkeit, einen Online-Antrag zu stellen und Auszüge aus dem elektronischen Grund- und Hypothekenregister seiner Immobilie zu erhalten.

Das Verfahren zum elektronischen Abrufen von Dokumenten aus der Grund- und Hypothekenregisterdatenbank ist relativ einfach. Zunächst müssen wir die Grundbuchnummer, bestehend aus dem Code der Grundbuchabteilung, der Buchnummer und der Prüfziffer angeben. Die Kenntnis der Nummer des Grund- und Hypothekenregisters in der Datenbank eröffnet uns die Möglichkeit, ihre Ressourcen zu nutzen. Auf der Website ekw.ms.gov.pl finden Sie die Registerkarte "Einreichen von Anträgen auf Ausstellung eines Dokuments aus dem Zentralen Grundbuch- und Hypothekenregister". Wir müssen darauf klicken und dann die Grund- und Hypothekenregisternummer eingeben.

Als nächstes wählen Sie die Art des herunterzuladenden Dokuments (Auszug aus dem Grundbuch, Auszug etc.). Nach der Auswahl müssen wir noch die bevorzugte Art der Zustellung von Dokumenten angeben. Wir haben die Möglichkeit, Dokumente per E-Mail oder postalisch zu versenden. Nachdem Sie Ihre Wahl getroffen haben, zeigt die Website Informationen über die Kosten für den Erhalt von Dokumenten und die Bankkontonummer an, auf die das Geld überwiesen werden soll. Auf der Website müssen wir auch unsere eigene E-Mail-Adresse angeben, an die wir einen Auszug aus dem Grund- und Hypothekenregister oder eine Kopie erhalten möchten. Bei Verwendung der klassischen Post müssen Sie Ihre Wohnadresse angeben. Die Unterlagen erhalten wir erst nach Gutschrift unserer Zahlung.

Elektronisch gelieferte Kopien werden an die angegebene E-Mail-Adresse gesendet. Nach Erhalt genügt es, die gesendeten Dokumente selbst auszudrucken.

Grund- und Hypothekenregister nach Adresse - können Sie es überprüfen, ohne die Nummer zu kennen?

Auf der Website des Justizministeriums befindet sich ein Browser, mit dem Sie Grundbuch- und Hypothekenregister anzeigen können. Es ist eine wertvolle Informationsquelle für einen potenziellen Käufer. Beim Durchsuchen der Grundbuch- und Hypothekenregister achten wir darauf, dass die gegebene Immobilie nicht belastet ist (z. B. nicht belastet ist). Um die Grundbuch- und Hypothekenregister online einsehen zu können, müssen wir leider die vollständige Nummer des Buches kennen.

Einige Internetportale ermöglichen es uns, die Nummer zu finden. Dies kann auf zwei Arten erfolgen:

  • Grund- und Hypothekenregister nach Adresse - in diesem Fall genügt die Angabe der genauen Adresse der Immobilie.
  • Grundbuch- und Hypothekenregister nach der Grundstücksnummer - in diesem Fall kann die Grundstücksnummer allein ausreichen, um die Nummer des Buches zu finden.

Die Suche nach einer Grund- und Hypothekenregisternummer ist gebührenpflichtig. Die Gebühr übersteigt jedoch selten PLN 30. Es ist eine wertvolle Wissensquelle für eine Person, die potenziell am Kauf von Immobilien interessiert ist. Wir können die gefundene Nummer des Grund- und Hypothekenregisters auf der Website des Justizministeriums verwenden und die Einträge im Grund- und Hypothekenregister einer bestimmten Immobilie sorgfältig analysieren.

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