Das neue Baugesetz wird die Zahl der in Polen gebauten Häuser erhöhen

2015 tritt eine Novelle des Baugesetzes in Kraft. Die neuen Bestimmungen sollen privaten Investoren zugutekommen und sie ermutigen, Bauinvestitionen – Bau oder Erweiterung – zu tätigen. Die neuen gesetzlichen Bestimmungen heben einige der belastendsten Pflichten des Investors auf, vereinfachen einige Formalitäten und stärken die Position und den Verantwortungsbereich des Bauleiters. Auch die Rezeption des Hauses zur Nutzung wird sich geringfügig ändern. Im Folgenden stellen wir die wichtigsten Änderungen vor und zeigen die Vorteile der neuen Bestimmungen des Baurechts auf.

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Keine Baugenehmigung

Mit der Novellierung des Baugesetzes entfällt die Baugenehmigungspflicht für den Bau und Ausbau der meisten Einfamilienhäuser. Dies gilt für Immobilien, bei denen das Einsatzgebiet nicht über die Fläche unseres Grundstücks hinausreicht und der Bau für die Nachbarn nicht belastend ist.

Der Verzicht auf eine Baugenehmigung ist eine große Hilfe. Dabei geht es nicht nur um die Reduzierung der Investitionskosten, sondern auch um die Zeit. Bislang musste der Investor ca. 2 Monate auf die Bewilligung warten. Derzeit reicht es aus, die Bauabsicht mitzuteilen und den Bauentwurf beizufügen. Die maximale Wartezeit wurde auf 30 Tage verkürzt. Wir sollten auch daran denken, dass Immobilien, die auf der Grundlage einer Bauabsichtsanzeige gebaut wurden, viel weniger Formalitäten erfordern.

Vereinfachungen bei der Nutzung der Objekte

Eine wesentliche Änderung im neuen Baurecht ist die Erweiterung des Geltungsbereichs von Bauobjekten, deren Nutzung anzeigepflichtig ist. Bisher wurden die meisten Liegenschaften im Rahmen einer Belegungsgenehmigung genutzt. Es war mit der bauaufsichtlichen Entscheidung verbunden. Die Wartezeit betrug ca. 21 Tage. Nach der Novellierung des Baugesetzes müssen Sie nur noch den Antrag auf Nutzung der Räumlichkeiten stellen. Die Wartezeit beträgt in diesem Fall 14 Tage.

Diese Art der Vereinfachung gilt nicht nur für Einfamilienhäuser. Dazu gehörten auch Autowerkstätten, Handwerksbetriebe, Autowaschanlagen, Garagen (mit bis zu fünf Stellplätzen), Lagerräume, Parkplätze, Bauhöfe und einige Bahngebäude.

Vereinfachung der Formalitäten im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben

Bis vor wenigen Monaten mussten dem Bauvorhaben viele zusätzliche Erklärungen beigefügt werden. Die Änderung hebt die Verpflichtung zur Beifügung grundlegender Unterlagen auf über:

  • Abwassersammlung
  • Bezug von Strom-, Wasser- und Gaslieferungen
  • Bedingungen für den Anschluss eines Einfamilienhauses an das Abwasser-, Wasser-, Gas-, Heizungs-, Strom- und Telefonnetz

Darüber hinaus wird mit der Novelle auch die Pflicht zur Abgabe einer Erklärung des Straßenverwalters über die Möglichkeit der Anbindung des Grundstücks an eine öffentliche Straße abgeschafft. Dies ist eine weitere spürbare Erleichterung, dank der die Anzahl der notwendigen Formalitäten im Zusammenhang mit dem Bau reduziert wird.

Erhöhung der Verantwortung des Baustellenleiters

Die neuen Bestimmungen des Baugesetzes befreien den Investor von vielen lästigen Formalitäten. Es sei jedoch daran erinnert, dass die Vereinfachung der Verfahren die Verantwortung des Bauleiters und des Bauaufsichtsinspektors erhöht. Diese Fachleute müssen sicherstellen, dass der Bau in Übereinstimmung mit dem örtlichen Raumordnungsplan ausgeführt wird. Ihre Aufgabe wird es auch sein, die Umsetzung der einzelnen Bauabschnitte zu überwachen.

Sowohl der Bauleiter als auch der Bauaufsichtsinspektor sind für das Auftreten von Mängeln und für den Bau von Grundstücken verantwortlich, die nicht dem örtlichen Raumordnungsplan entsprechen. Der Baurechtsgesetzgeber sieht schwerwiegende Rechtsfolgen vor, im Extremfall soll es der Verlust der Berufsausübung sein.

Änderungen im Zusammenhang mit der Legalisierung von unerlaubtem Bau

Bei der Diskussion der Änderungen im Baurecht sind auch die Gebühren im Zusammenhang mit der Legalisierung von unerlaubtem Bauen erwähnenswert. Die neuen gesetzlichen Bestimmungen ermöglichen es dem Anleger, die Rücknahme zu beantragen oder die Beglaubigungsgebühr in Raten zu strecken. Die Berechnungsweise der Beglaubigungsgebühr bleibt unverändert. Auch die Formalitäten im Zusammenhang mit der Legalisierung von unerlaubtem Bauen bleiben gleich. Dabei wurden keine Vereinfachungen oder Kürzungen festgestellt.

Wird das neue Baurecht für den Investor eine echte Erleichterung sein?

Sicherlich ja. Die neuen Bestimmungen des Baurechts erleichtern viele formale Angelegenheiten. Der Verzicht auf die Einholung verschiedener Arten von Erklärungen kann sowohl die Kosten für den Anleger als auch die Zeit für die formellen Vorbereitungen reduzieren. Eine der bequemsten Änderungen wird sicherlich die Aufhebung der Verpflichtung sein, das Datum des beabsichtigten Baubeginns anzuzeigen. Bisher musste der Investor die Bauaufsichtsbehörden innerhalb von 7 Tagen ab dem Datum des geplanten Baubeginns informieren. Für viele war das ziemlich mühsam.

Das komplizierte Baurecht hat viele potenzielle Investoren bisher abgeschreckt. Der Bau von Immobilien erforderte viele komplizierte Formalitäten. Die neuen Bestimmungen des Baurechts sind noch nicht perfekt, aber sie erleichtern es. Die Zeit wird zeigen, inwieweit dies zu einem Anstieg der Zahl der in Polen gebauten Häuser führen wird. Es sei daran erinnert, dass die oben beschriebenen Vereinfachungen für Einfamilienhäuser gelten, deren Höhe 12 Meter nicht überschreitet. Der Bau von höheren Häusern bedarf noch einer Baugenehmigung. Dies wiederum erweitert den Umfang der erforderlichen Formalitäten.

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