Schritt für Schritt Geldspende – Antrag, Steuern, Beratung

Eine Geldspende ist eine übliche Art der Spende. Allerdings weiß nicht jeder, dass dies ordnungsgemäß dokumentiert und der Betrag entsprechend besteuert werden sollte. Prüfen Sie, wie das Geldspendenverfahren aussehen soll.

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Geldspende - Vertrag und Ablauf

Geldspende - Vertrag aufschreiben

Sehr oft werden unterschiedliche Geldbeträge von Eltern oder anderen Familienmitgliedern erhalten. Und wenn sie klein sind, gelten sie als Geschenk, aber größere Einmalbeträge oder ein großer Betrag über fünf Jahre können bedeuten, dass Sie einen Spendenvertrag unterzeichnen müssen. Das Bürgerliche Gesetzbuch (Artikel 888) besagt, dass Durch den Schenkungsvertrag verpflichtet sich der Schenker, dem Beschenkten auf Kosten seines Vermögens eine unentgeltliche Leistung zu erbringen. Das bedeutet, dass der Spender einen Teil seines eigenen Vermögens ausgibt, um das Vermögen des Empfängers zu steigern.

Wie mache ich eine Geldspende? Es ist notwendig, einen Vertrag zu unterzeichnen. Dabei muss es sich jedoch nicht um einen notariellen Vertrag handeln. Dies ist nur erforderlich, wenn mit der Spende das Eigentum an der Immobilie auf jemanden übergeht. Die Zuwendung von Mitteln kann auf der Grundlage eines eigenständig verfassten und erstellten Vertrages erfolgen, der frei gestaltet werden kann.

Eine Geldspendenvereinbarung ist nur dann wert, wenn sie erfüllt wird, also wirklich gespendet wird. Die Tatsache, dass es nicht in Anwesenheit eines Notars unterzeichnet wird, bedeutet nicht, dass es weniger wichtig ist. Sie kann bei Vorliegen wichtiger Faktoren entfallen und muss dem Finanzamt gemeldet werden.

Geldspendenvereinbarung – was sollte drin sein

Obwohl der Inhalt der Geldspendenvereinbarung nicht formalisiert und nicht gesetzlich definiert ist, müssen einige wichtige Elemente darin enthalten sein, damit sie wirklich gültig sind. Es sind in erster Linie die Basisdaten beider Parteien – des Spenders und des Empfängers. Natürlich sollten auch Informationen über den überwiesenen Betrag und wie er überwiesen wurde.

Der Vertrag kann auch zusätzliche Regeln für die Gewährung einer Spende enthalten. Der Spender kann festlegen, dass die Mittel nur zweckgebunden verwendet werden – zum Beispiel für den Kauf einer Wohnung, eines Autos oder einer Ausbildung. Ist dies nicht der Fall, können Sie die Spende zurückziehen und vom zuvor geschlossenen Vertrag zurücktreten. Überprüfen Sie auch dieser Artikel zur Spendenvereinbarung Schritt für Schritt.

Geldspendensteuer

Steuer auf Geldspenden - steuerfreie Beträge

Bei einer Schenkung wird eine Erbschafts- und Schenkungssteuer erhoben, die nach dem Gesetz vom 28. Juli 1983 festgelegt wurde. Dieses Gesetz legt die Höhe der Steuern und deren Differenzierung nach Verwandtschaftsgrad zwischen Spender und Empfänger fest.

Die sogenannte Steuergruppe I umfasst die unmittelbare Familie: Ehepartner, Vorfahren, Abkömmlinge, Stiefkinder, Stiefvater und Stiefmutter sowie Geschwister, Schwiegersohn, Schwiegertochter und Schwiegereltern. Die zweite Steuergruppe umfasst Kinder und Enkel von Geschwistern sowie weitere Familienangehörige, Tanten und Onkel: Geschwister der Eltern sowie Ehegatten von Geschwistern und Ehegatten von Geschwistern der Ehefrau oder des Ehemannes. Die dritte Gruppe besteht aus anderen Personen, also denen, die nicht mit uns verwandt sind.

Am 27. Oktober 2022 trat eine Änderung des Erbschafts- und Schenkungssteuergesetzes in Kraft, die eine Änderung der Steuergruppe I einführte. Es umfasst jetzt Mitglieder von Pflegefamilien, sowohl gegenwärtige als auch ehemalige, sowie Familienwaisenhäuser.

Für jede der dargestellten Steuergruppen gibt es einen anderen steuerfreien Betrag. Wenn Ihre Spende jünger als fünf Jahre ist, müssen Sie keine Spendensteuer zahlen. Über diesem Betrag wird die Steuer berechnet.

Steuerfreibetrag für verschiedene Steuergruppen

Steuergruppe

Steuerfreier Betrag

1. Gruppe

9.637 PLN

Gruppe II

7276 PLN

Gruppe III

4902 PLN

Geldspende an das Kind oder die Eltern

Diese Lösung mag etwas rätselhaft sein, da man glaubt, dass eine Spende an ein Kind oder Enkelkind kostenlos ist. Tatsächlich wird eine Geldspende von Eltern, Großeltern oder Kindern nicht besteuert. Alles, weil sich die sogenannte Nullgruppe von der ersten Steuergruppe unterscheidet.

Es umfasst einen Ehepartner, Nachkommen (Kinder und Enkel) und Vorfahren (Eltern, Großeltern) sowie Stiefmutter, Stiefvater und Stiefkinder. In diesem Fall ist die Geldspende nur unter einer Bedingung kostenlos - die Meldung des Geldeingangs an das Finanzamt. Dafür hat der Empfänger 6 Monate Zeit. Der gesamte Vorgang muss dokumentiert werden - eine Spendenvereinbarung und eine Überweisungsbestätigung haben.

Meldung einer Geldspende an das Finanzamt

Jede Spende ist dem Finanzamt zu melden. Eine Spende wird gemeldet, wenn der Spendenbetrag den steuerfreien Betrag einer bestimmten Steuergruppe übersteigt. Bei einer Familie - O-Gruppe ist diese auf dem Formular SD-Z2 einzureichen. Andernfalls handelt es sich um ein Z2-Formular. Dies ist eine Spendenerklärung, die innerhalb von 6 Monaten nach Erhalt eingereicht werden muss.

Die angegebene Frist ist sehr wichtig, denn wenn sie überschritten wird, gibt es sehr schwerwiegende Folgen. Einer davon ist der Verlust der steuerfreien Spende. Wenn Sie also eine Spende von Ihren Eltern oder Großeltern erhalten haben, melden Sie diese unbedingt so schnell wie möglich - sonst müssen Sie 3-7% Steuern zahlen. Darüber hinaus können Sie feststellen, dass Sie mit finanziellen Konsequenzen konfrontiert sind.

Prüfen Sie bei der Abgabe einer Spende, wie viel Geld Sie innerhalb von 5 Jahren von dieser Person erhalten haben - alle Beträge werden auf den Spendenbetrag angerechnet und die Steuerhöhe hängt davon ab. Sie können das Formular von der Regierungswebsite taxnik.gov.pl oder in Papierform beim Finanzamt herunterladen. Auf der Website können Sie auch die Höhe der zu zahlenden Steuern berechnen.

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