Die Schenkung, Vererbung oder der Verkauf von Sachgütern ist häufig steuerpflichtig. Ausgenommen sind unter anderem Geldspenden der Eltern oder die Übertragung anderer materieller Sachen und Grundstücke für einen Sohn oder eine Tochter. Wann ist der Erhalt von Bargeld oder Wohnung beim Finanzamt zu melden? Ist eine Kinderspende immer steuerfrei? Über all dies im folgenden Artikel.
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Besteuerung der Spende - steuerfreier Betrag
Eine Spende ist eine Vereinbarung, die darauf abzielt, dem Empfänger finanzielle Vorteile zu Lasten des Spenders zu übertragen. Das kann Bargeld, eine Wohnung, ein Auto oder andere materielle Güter sein. Es lohnt sich jedoch daran zu denken, die Spende zu versteuern und dem Finanzamt zu melden. Es wird jedoch nicht immer notwendig sein, Steuern zu zahlen. Ausgenommen sind unter anderem Geldspenden der Eltern für eine Tochter oder einen Sohn.
Die Besteuerung der Spende richtet sich nach der sog Steuergruppen, d. h. der Verwandtschaftsgrad mit dem Spender. Auf dieser Grundlage werden die Zahlungsverpflichtung und der steuerfreie Betrag ermittelt. Nachfolgend finden Sie eine Tabelle mit Steuergruppen und steuerfreien Beträgen. Darüber hinaus gibt es im Bereich der Gruppe I die sog. Gruppe 0. Sie umfasst den Ehepartner, Vorfahren (Mutter, Vater, Großeltern), Nachkommen (Sohn, Tochter, Enkel, Urenkel), Geschwister sowie Stiefvater und Stiefmutter. Geldspenden der Eltern und der übrigen Personen der Gruppe 0 sind nach Erledigung der notwendigen Formalitäten steuerfrei. Ebenso verhält es sich mit anderen materiellen Gütern.
Liste der Steuergruppen mit dem ihnen zugeordneten steuerfreien Betrag
Steuergruppe |
Wer ist es? |
Steuerfreibetrag |
Gruppe I. |
Ehepartner, Vorfahren (Eltern, Großeltern, Urgroßeltern), Nachkommen (Kinder, Enkel, Urenkel), Stiefsohn, Stiefvater, Stiefmutter, Geschwister, Schwiegereltern, Schwiegertochter, Schwiegersohn |
9.637 PLN |
Gruppe II |
Nachkommen von Geschwistern, Geschwister der Eltern, Nachkommen und Ehegatten von Stiefkindern, Ehegatten von Geschwistern und Geschwister von Ehegatten, Ehegatten von Geschwistern von Ehegatten, Ehegatten anderer Nachkommen |
7276 PLN |
Gruppe III |
andere Spender |
4902 PLN |
Steuer auf Spende der Eltern
Die Besteuerung von Spenden der Eltern ist auf Grundlage von Art. 4a Abs. 1 lit. 1. Das Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz beginnt mit einer Rückerstattung. Sein Inhalt lautet "Steuerfreier Erwerb von Eigentum oder Eigentumsrechten durch den Ehegatten, Nachkommen, Vorfahren, Stiefsohn, Geschwister, Stiefvater und Stiefmutter". Die Übergabe von Bargeld oder einer Wohnung durch die Eltern für das Kind bedarf lediglich der Meldung innerhalb von 6 Monaten ab dem Datum des Spendeneingangs an das Finanzamt.
Für den Fall, dass die Spendenerklärung zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt ist, ist der Steuerpflichtige zur Zahlung der Steuer nach den Regeln der Steuergruppe I verpflichtet. Beispielsweise wird vom Wert einer Geldspende der Eltern ein steuerfreier Betrag abgezogen und der erhaltene Überschuss ist steuerpflichtig. Der Wert der Wohnung oder die Höhe des Bargeldes sollte sorgfältig geschätzt werden. Bei Nichtanzeige des Spendeneingangs und der laufenden Steuerkontrolle betragen die Sanktionssätze 20 %. Wenn Sie weitere Ratschläge suchen, schauen Sie auch vorbei In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie Schritt für Schritt spenden können.

Mehrwert |
Steuerwert |
bis 10.278 PLN |
3% des Selbstbehalts |
von 10.278 PLN bis 20.556 PLN |
308,30 PLN + 5% des Überschusses über 10278 PLN |
Über 20556 PLN |
822,20 PLN + 7% des Überschusses über 20.556 PLN |
Spendenbescheid an das Finanzamt
Geld von Eltern zu spenden oder andere materielle Werte an ein Kind zu übertragen, ist per Definition steuerfrei. Damit dies jedoch zu 100 % stimmt, müssen mehrere Bedingungen erfüllt sein. Die Verpflichtung zur Spendenerklärung selbst ist erforderlich, wenn der Wert des von den Eltern gespendeten Vermögens innerhalb von fünf Jahren über dem steuerfreien Betrag, d. h. 9.637 PLN, überschritten wird.
Alle Informationen über die erhaltene Spende für das Kind sollten innerhalb von 6 Monaten ab dem Datum der Steuerpflicht in das SD-Z2-Formular aufgenommen werden. Ausgenommen sind Schenkungen für eine Tochter oder einen Sohn, die bei einem Notariat in Form einer notariellen Urkunde vorgenommen werden. Obwohl die Steuer auf eine Spende der Eltern nicht zwingend zu entrichten ist, bleibt die Steuerpflicht bei Nichteinhaltung der Formalitäten beim Empfänger.
Es lohnt sich auch, sich an ein wichtiges Detail zu erinnern. Im Falle einer Geldüberweisung für einen Sohn oder eine Tochter, die innerhalb von 5 Jahren das Limit von 9.637 PLN überschreitet, muss dies per Banküberweisung oder Postanweisung dokumentiert werden. Sie können Bargeld nicht direkt von Hand zu Hand transferieren. In einem solchen Fall muss der Empfänger die Spendensteuer von den Eltern zahlen.