Schutz und Entwicklung der Baustelle – wie geht das?

Die Sicherung und Gestaltung der Baustelle ist nicht nur für den Arbeitsfortschritt, sondern auch für die Sicherheit von größter Bedeutung. Baumaschinen oder offene Baugruben können gesundheits- und lebensgefährlich sein. Wie sie ablaufen wird und welche Mittel wir dafür einsetzen, hängt maßgeblich von uns ab, aber nicht minder von den gesetzlichen Bestimmungen, die uns bestimmte Lösungen aufzwingen. Das Thema Sicherheit, Schutz von Menschenleben und Eigentum ist eines der wichtigsten, daher ist die Sicherung der Baustelle eine der ersten ernsthaften Aufgaben des Investors.

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Allgemeine Regeln zur Sicherung der Baustelle

An dem Ort, an dem Bauarbeiten ausgeführt werden, sind streng definierte Regeln des Baurechts zu beachten. Der richtige Schutz der Baustelle und deren Organisation sind von großer Bedeutung.

Ein Bauobjekt soll nach den Grundsätzen des technischen Wissens geplant und gebaut werden, damit es die grundlegenden Anforderungen erfüllt. Dies sind insbesondere: Bau-, Brand- und Betriebssicherheit sowie Schutz der unmittelbaren Umgebung vor Lärm und Erschütterungen. Im Einzelnen regelt die Verordnung des Ministers für Infrastruktur über die technischen Bedingungen von Gebäuden und deren Standort vom 12.04.2002 die Frage der technischen Voraussetzungen für Gebäude.

Im Hinblick auf die Sicherheit der Bauarbeiter, die Pflichten der Bauunternehmen und die Sicherheit Dritter wurden Rechtsakte geschaffen, die für das ordnungsgemäße Verhalten bei diesen Arbeiten maßgeblich sind. Neben der vorgenannten Regelung sind dies:

  • Das Gesetz vom 26. Juni 1974, das Arbeitsgesetzbuch
  • Verordnung des Ministers für Infrastruktur vom 6. Februar 2003 über den Arbeitsschutz und die Sicherheit bei Bauarbeiten
  • Gesetz vom 7. Juli 1994 Baurecht

Die oben genannten Verordnungen enthalten auch Bestimmungen zu anderen Themen, einem weit gefassten Entwurf, Bau und Unterhalt von Gebäuden.

Entwicklung der Baustelle

Wie die Erschließung der Baustelle erfolgen soll, ist gesetzlich genau festgelegt. Die Organisation der Baustelle erfolgt vor Baubeginn. Die Entwicklung der Baustelle sollte mindestens den Bau eines Bauzauns, die Ausweisung von Gefahrenzonen, die Anordnung von Funktionsräumen, beispielsweise sanitären und sozialen Einrichtungen, umfassen. Zu den Arbeiten gehören auch der ordnungsgemäße Bau und die Zufahrt zu Fußgängerüberwegen, die Medienversorgung und Lagerflächen für die benötigten Materialien.

Bauzäune hängen nicht vom guten Willen der Investoren ab, sind aber ein unverzichtbares Element der Baustellensicherung. Um die Sicherheit zu gewährleisten und das Eindringen von Unbefugten zu verhindern, sollte ein Zaun mit einer Höhe von mindestens 1,5 Metern errichtet werden. Ist die Errichtung eines Zauns aufgrund der Besonderheiten des Baugeländes nicht möglich, sollten Warntafeln eingesetzt oder Mitarbeiter beauftragt werden, den Bereich gegen unbefugtes Eindringen zu schützen.

Die Sicherung der Baustelle hängt auch von der richtigen Markierung ab. Dies gilt nicht nur für Informationstafeln. Zunächst sollten Warnschilder angebracht werden, wenn auf der Baustelle als gefährlich eingestufte Stoffe gelagert werden.

Wenn auf der Baustelle Lagerräume mit Regalen vorhanden sind, sollten in deren Nähe Tabellen zu den maximalen Belastungen aufgestellt werden.

Baumaschine

Ein ebenso wichtiges Thema bei der Entwicklung der Baustelle ist die fachgerechte Installation, Bedienung und Wartung von Baumaschinen sowie anderen technischen Geräten und mechanisierten Werkzeugen.

Alle oben genannten Maschinen und Geräte müssen vorschriftsmäßig montiert und betrieben werden und müssen zudem die Anforderungen des sogenannten Konformitätsbewertungssystems erfüllen. Baumaschinen dürfen auf der Baustelle nur verwendet werden, wenn sie über gültige Dokumente verfügen, die ihre Verwendung berechtigen. Dies gilt für prüfpflichtige Maschinen und Geräte.

Es liegt auf der Hand, dass die Verordnung auch vorschreibt, dass Maschinen von geschulten Personen bedient und nur für die Zwecke verwendet werden sollen, für die sie tatsächlich bestimmt sind. Es ist verboten, die Maschinen zu überlasten und beschädigte Maschinen auf der Baustelle arbeiten zu lassen.

Die Frage des Einsatzes von Maschinen und anderen technischen Geräten bei Bauarbeiten wird in der Verordnung des Ministers für Infrastruktur vom 6. Februar 2003 über den Arbeitsschutz bei Bauarbeiten in Kapitel 7 ausführlich geregelt.

Arbeiten in der Höhe und im Gerüst

Die oben genannte Verordnung regelt auch die Vorgehensweise bei Bauarbeiten in der Höhe und den damit verbundenen Einbau von Gerüsten und mobilen Arbeitsbühnen.

Die Montage von Gerüsten und fahrbaren Bühnen muss entsprechend dem individuellen Projekt bzw. den Herstellerangaben erfolgen. Es ist auch ein Element des richtigen Schutzes der Baustelle.

Nach ordnungsgemäßer Montage des Gerüstes werden der Verwendungszweck und die zulässigen Belastungen im Bautagebuch oder im technischen Abnahmeprotokoll angegeben. Das Protokoll sollte auch die Daten der technischen Inspektionen des Gerüsts enthalten und festlegen. An den betreffenden Bauwerken sind Informationstafeln mit den wichtigsten Angaben zur Belastung und Angaben des Gerüstbauers anzubringen. Gerüste sollten eine stabile Struktur haben und eine bequeme Bewegung darauf gewährleisten. Zusätzlich sind sie mit einem Schutzhandlauf auszustatten. Arbeiten an auf der Baustelle aufgestellten Gerüsten sind untersagt, wenn Witterungsverhältnisse herrschen, die die Sicherheit der Mitarbeiter gefährden. Dies sind insbesondere: starker Wind, dichter Nebel, Schneefall oder Regen sowie fehlende Beleuchtung nach Einbruch der Dunkelheit.

Zur Sicherung der Baustelle gehört auch die entsprechende Organisation der Höhenarbeiten. Arbeitsplätze, die mehr als einen Meter über dem Boden stehen, müssen mit einem Geländer ausgestattet sein, um die Arbeiter vor dem Absturz zu schützen. Wenn der Höhenarbeitsplatz mobil ist, sollte er mit Sicherheitsleinen ausgestattet sein. Eine solche Situation regelt die oben genannte Verordnung des Infrastrukturministers vom 6. Februar 2003 über den Arbeitsschutz und die Sicherheit bei Bauarbeiten.

Baukontrolle

Die Bauarbeiten werden vom Bauaufsichtsinspektor auf Woiwodschafts- oder Kreisebene, insbesondere durch Kontrolle, überwacht.

Die Prüfung durch den Bauaufsichtsinspektor beruht im Wesentlichen auf der Prüfung durch die zuständige Behörde, ob die Bauausführung den Anforderungen und Auflagen der Baugenehmigung entspricht. Die Prüfung kann auch die Überprüfung der Qualifikation von Personen umfassen, die auf der Baustelle technische Funktionen ausführen.Bei Unregelmäßigkeiten verhängt die Behörde ein Bußgeld.

Zu den Befugnissen der Kreisbauaufsichtsbehörde gehört es, bei groben Unregelmäßigkeiten und Gesetzesverstößen Entscheidungen über die Aussetzung von Bauarbeiten zu treffen.

Daher ist es äußerst wichtig, dass alle Elemente des Bauprozesses in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und Sicherheitsvorschriften ordnungsgemäß geplant, geplant und ausgeführt werden. Eine angemessene Absicherung der Baustelle und die allgemeine Organisation der Baustelle garantieren die Abwesenheit von Form- und Rechtsverstößen und die Aufrechterhaltung der Sicherheit.

Bei der Vorbereitung der Erschließung der Baustelle sollten sich die dafür verantwortlichen Personen unbedingt mit den geltenden gesetzlichen Bestimmungen vertraut machen, da eine unzureichende Vorbereitung der Baustelle dadurch sehr kostspielig und riskant sein kann.

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