Wenn es um die Spende eines Hauses, Autos oder Grundstücks geht, schließen viele Menschen einen Spendenvertrag ab. Beim Geld ist es jedoch meist anders – Eltern geben ihren Kindern viel Geld als Unterstützung beim Wohnungskauf oder Geschwister geben sich gegenseitig. In diesem Fall wird die Geldspendenvereinbarung nicht aufgeschrieben, und das ist ein Fehler. Auch in solchen Fällen muss sie laut Gesetz erstellt und dem Finanzamt gemeldet werden. Prüfen Sie, wie eine Geldspendenvereinbarung aussehen sollte!
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Spendenvertrag – wie soll er aussehen?
Geldspendenvertrag - Form des Abschlusses
Eine Spende ist, wenn jemand einen Teil seines Vermögens an eine andere Person spendet, was ihn reicher macht. Als Schenkung denken wir am häufigsten an Immobilien, die notariell zu übertragen sind, der Schenkungsvertrag kann jedoch auch andere Elemente enthalten und von zwei Personen ohne Zeugen abgeschlossen werden. Ein Spendenvertrag für ein Auto, Kunstwerke, Schmuck und schließlich Geld – im Grunde kann alles Wertvolle gespendet werden.
Einer Spende sollte immer ein entsprechender Vertrag vorausgehen. Sie muss keinen bestimmten Inhalt oder keine bestimmte Form haben, sie ist nicht im Reglement festgelegt. Sie muss jedoch immer schriftlich erfolgen. Wird es nicht von einem Notar erstellt, ist es zum Zeitpunkt der Geldübergabe gültig.
Darüber hinaus sollte diese Übertragung durch eine Überweisung erfolgen. Die Überweisung von Bargeld von Hand zu Hand wird vom Finanzamt nicht immer als Spende behandelt. Eine Überweisung oder ein Überweisungsbeleg ist der beste Weg, um zu beweisen, dass Ihre Spende wirklich zählt.
Vorlage für eine Geldspendenvereinbarung
Nach dem Grundsatz der Vertragsfreiheit kann die Geldspende frei gewählt werden. Auch der Geldspendenvertrag hat keine gesetzlich vorgeschriebene Ausgestaltung. Es muss einige grundlegende Elemente enthalten, aber ansonsten können Sie beliebige Einträge hinzufügen.
Was ist in einem Geldspendenvertrag notwendig? Selbstverständlich die Angaben beider Vertragsparteien (des Spenders und des Empfängers), sowie der überwiesene Betrag, Daten und Unterschriften. Darüber hinaus kann eine solche Vereinbarung einen Hinweis enthalten, wofür die Mittel verwendet werden oder unter welchen Bedingungen die Spende wann erfolgen soll.
Um das Schreiben eines Vertrages zu vereinfachen, können Sie ein Muster aus dem Internet verwenden. Im Internet gibt es auf vielen Seiten vorgefertigte Muster, die verbessert und an Ihre Bedürfnisse angepasst werden können. Danach müssen Sie nur noch die Daten vervollständigen und den Vertrag unterschreiben. Ein gut vorbereiteter Vertrag ist eine Garantie dafür, dass die Spende gültig ist und keine Konsequenzen hat. Überprüfen Sie auch In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie Schritt für Schritt spenden können.
Spendenvereinbarung in der Familie – Beträge und Regeln
Viele Menschen fragen sich, ob sie Geld von ihren engsten Familien erhalten – Eltern, Kinder, Großeltern – oder ob sie zusätzlich einen Spendenvertrag unterschreiben müssen. Es ist schließlich ein Geschenk. Muss man das wirklich dem Finanzamt melden?
Alles deutet darauf hin. Dies geschieht jedoch, wenn die Summe aller Geld- und Sachspenden der letzten fünf Jahre den Betrag übersteigt. Die Grenze ist für verschiedene Steuergruppen festgelegt. Für die unmittelbare Familie - Nachkommen, Vorfahren, Stiefkinder, Geschwister, Stiefvater und Stiefmutter - beträgt der Betrag 9.637 PLN. Ist die Spende höher, muss dies innerhalb von sechs Monaten nach Erhalt der Spende beim Finanzamt gemeldet und ein Geldspendenvertrag unterzeichnet werden.

Im Falle einer Großfamilie, d. h. Kinder und Enkel von Geschwistern, Geschwistern, Geschwistern der Eltern, Nachkommen und Ehegatten von Stiefkindern und Ehegatten von Geschwistern sowie Geschwistern von Ehegatten, kann dieser Betrag 7276 PLN über 5 Jahre betragen. Darüber hinaus ist es notwendig, sich beim Finanzamt zu melden und natürlich einen entsprechenden Vertrag zu erstellen.
Geldspendenvereinbarung - Steuer- und Spendenbescheid
Spendenbescheid an das Finanzamt
Die Spende muss bis zu sechs Monate nach Erhalt des Geldes beim Finanzamt gemeldet werden. Dies erfolgt über die Anwendung SD-3, deren Formular aus dem Internet ausgedruckt oder beim Finanzamt heruntergeladen werden kann. Dies ist eine Erklärung über die Höhe der Spende.
Wenn die Schenkungsurkunde aufgrund einer notariellen Urkunde übertragen wurde, ist der Notar manchmal für die Meldung der Schenkung an das Finanzamt verantwortlich. Etwaige Steuern werden von ihm bei Unterzeichnung des Spendenvertrags erhoben. In anderen Fällen müssen Sie den Erhalt von Spendengeldern selbst melden.
Geldspendenvereinbarung - Steuern
Für jede Spende, die dem Finanzamt gemeldet wird, müssen Sie Erbschafts- und Schenkungssteuer zahlen. Eine Ausnahme bildet jedoch die sogenannte Nullsteuergruppe. Es handelt sich um eine Gruppe, die sich von der ersten Steuergruppe, d. h. der engsten Familie, unterscheidet. Sie sind Eltern, Großeltern, Enkel, Kinder sowie Stiefmutter und Stiefvater. Im Falle einer Spende von ihnen müssen Sie keine Steuern zahlen, jedoch unter der Bedingung, dass Sie die Spende innerhalb von 6 Monaten beim Finanzamt einreichen. Dies geschieht mit dem SD-Z2-Formular. Die Steuer auf die Spende der Eltern kann daher erlassen werden. Wenn Sie die Spende jedoch nicht rechtzeitig leisten, müssen Sie ihn ebenfalls bezahlen.
Die Höhe der Steuer hängt von zwei Faktoren ab: dem Grad der Verwandtschaft zu der Person, die Ihnen das Geld gegeben hat, und der Höhe der Spende. Die Steuer wird auf den steuerfreien Betrag berechnet, der sich wie folgt beläuft:
Der Betrag ist frei von Erbschafts- und Schenkungssteuer |
|
1. Steuergruppe |
9.637 PLN |
Steuergruppe II |
7276 PLN |
Steuergruppe III (Familienfremde) |
4902 PLN |
Die Berechnung der Steuer ist nicht einfach, da der Steuersatz von dem Betrag abhängt, den Sie erhalten haben. Dieser ist in 3 Grenzen unterteilt - bis 10.278 PLN, bis 20.556 PLN und darüber. Jede dieser Grenzen unterliegt einer anderen Steuerobergrenze, zum Beispiel beträgt die Steuer auf die Spende der Eltern in Höhe von 10.000 PLN 3%. Die Höhe der Erbschafts- und Schenkungssteuer können Sie unter taxki.gov.pl berechnen.