Das schwierige Wort immisja bedeutet mehr oder weniger dasselbe wie das Handeln des Grundbesitzers auf seinem eigenen Land, dessen Auswirkungen auf das nachbarschaftliche Land zu spüren sind. Dieses Konzept ist im Nachbarschaftsrecht enthalten. Es kommt manchmal vor, dass es im Gegensatz zu den Worten des berühmten Liedes "Wie gut, einen Nachbarn zu haben" nicht immer die gleichen Vorteile und Freuden bringt. Nachbarschaftliche Belästigung wird durch entsprechende Vorschriften geregelt und kann Anlass zu Gerichtsverfahren sein.
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Nachbarschaftsimmissionen, d.h. Aktivitäten eines Nachbarn auf dem Grundstück
Schutzrechtsbeschränkungen nach den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches
Das Recht auf Eigentum und den Schutz von Eigentum, einschließlich Immobilien, ist in der Verfassung der Republik Polen von 1997 garantiert. Es ist nur so, dass nach den anerkannten Prinzipien unsere Freiheit zur Nutzung von Eigentum dort endet, wo die Freiheit und das Eigentum eines anderen beginnen. Eine dieser Beschränkungen, die sich aus den Grundsätzen des gesellschaftlichen Zusammenlebens ergibt, ist das Nachbarschaftsrecht. Eigentümer zu sein berechtigt Sie nicht, Ihr Eigentum völlig willkürlich und uneingeschränkt zu nutzen.
In Artikel 140 des Bürgerlichen Gesetzbuches heißt es: „Der Eigentümer kann im Rahmen der Gesetze und Grundsätze des gesellschaftlichen Zusammenlebens unter Ausschluss anderer Personen die Dinge gemäß dem sozioökonomischen Zweck seines Rechts nutzen, insbesondere er kann Leistungen und andere Einkünfte aus Sachen beziehen. Innerhalb der gleichen Grenzen kann er über eine Sache verfügen.“ Das Eigentum gibt also das Recht an der Sache, jedoch soweit dies nicht beispielsweise die Interessen der Nachbarn verletzt. Das polnische Nachbarrecht definiert und regelt die Beziehungen zwischen den Eigentümern benachbarter Immobilien, Ihres Eigentums.
Das Nachbarschaftsrecht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch in Art. 144. Gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. 144 „Der Eigentümer von Immobilien sollte bei der Ausübung seines Rechts Handlungen unterlassen, die die Nutzung benachbarter Immobilien über das durchschnittliche Maß hinaus beeinträchtigen würden, das sich aus der sozioökonomischen Bestimmung der Immobilie und den örtlichen Verhältnissen ergibt.“ weiter entfernt und diesen Einflüssen ausgesetzt.
Die hier genannten Handlungen bedeuten keinen Eingriff in fremdes Territorium und Aktivitäten dort - diese sind bereits durch andere Vorschriften, nicht nur das Bürgerliche Gesetzbuch, geregelt. Als Immission bezeichnet man hingegen das Betreiben eines Gewerbes auf dem eigenen Grundstück, das sich auf benachbarte, nähere und weitere Grundstücke auswirken kann. Die Immission kann zwei Formen annehmen: direkt und indirekt.
Nachbarschaftsbelästigung - direkte und indirekte Immissionen
Nachbarschaftsimmissionen werden je nach ihrem Einfluss auf die Umwelt in direkte und indirekte Immissionen unterteilt. Direkte Immissionen sind bewusste und direkte Eingriffe in fremde Immobilien. Dies kann beispielsweise die gezielte Weiterleitung von Regen- oder Abwasser auf ein angrenzendes Grundstück sein. Dies ist eine gesetzlich verbotene Aktivität.
Indirekte Immissionen sind etwas schwieriger zu beschreiben. Dazu gehören das Pflanzen von hohen Bäumen direkt neben dem Grundstück, die Emission von Rauch, Staub oder Lärm. Eine indirekte Immunität kann auch den Empfang von Fernsehen oder Radio stören. Indirekte Immissionen lassen sich in materielle und immaterielle Immissionen unterteilen.
Stoffimmissionen sie werden von den menschlichen Sinnen wahrgenommen. Dies kann das Eindringen benachbarter Eigenschaften von Abgaspartikeln, Flüssigkeiten, Gerüchen oder auch Wellen, Geräuschen und Stößen sein. Als materielle Immission gilt im Sinne des Gesetzes auch das Eindringen von lebenden Tieren in benachbarte Ländereien wie Tauben oder Bienen. Von der Immissionsgefährdung können nicht nur Menschen, sondern auch Haus- und Nutztiere betroffen sein, die mit Parasiten und Keimen von einem sanitären Nachbargrundstück infiziert sind.
Immaterielle Immissionen einen negativen Einfluss auf die menschliche Psyche haben. Dies sind Situationen, die Gefühle von Angst, Gefahr, Irritation, Angst, Ekel und sogar Unbehagen hervorrufen, die durch Handlungen der Nachbarn verursacht werden, die gegen die allgemein anerkannte Moral verstoßen. Auch die Lagerung von brennbaren oder explosiven Materialien auf einem nahe gelegenen Grundstück ist eine immaterielle Immission.
Positive Immissionen sie bilden die Durchdringung des angrenzenden Komplotts von Materieteilchen, Wellen und Kräften. Andererseits behindern negative, also störende Immissionen das Eindringen von Wellen und Materieteilchen zwischen benachbarten Objekten. Es geht um die Art der Verbreitung, die für das normale Funktionieren einer Immobilie erforderlich ist, wie zum Beispiel den Empfang von Radio- und Fernsehsignalen. Die Immission wird beispielsweise darin bestehen, ein hohes Gebäude zu errichten oder Bäume und Sträucher übermäßig wachsen zu lassen, um den Sonnenlichteinfall auf das Nachbargrundstück zu blockieren. Oder vielleicht interessiert es dich auch dieser Artikel über Landdienstbarkeit?
Ermittlung der Grenze der zulässigen Einwirkung - Immission
Bewertung der Schädlichkeit von Nachbarschaftsimmissionen
Nicht jede Einwirkung eines Grundstücks auf das Nachbargrundstück (und das angrenzende Grundstück gilt nicht nur als physisch benachbart, sondern auch als immissionsgefährdet) ist gesetzeswidrig. Die Bestimmungen des Nachbarschaftsgesetzes geben die Grenzen der indirekten Immissionen vor, ab denen die Sperrzone beginnt, so dass der Geschädigte die Einstellung einer bestimmten Handlung und den verursachten Schaden verlangen kann.

Kurz gesagt ist, dass nutzungsstörende Immissionen benachbarter Grundstücke im Rahmen des sogenannten Durchschnittsmaßes zulässig sind. Dies bedeutet, dass nicht jede Handlung verboten ist, sondern nur übertrieben, die über die Grenzen hinausgeht, die sich aus der sozioökonomischen Bestimmung von Immobilien und lokalen Beziehungen ergeben. Anwendung in der zitierten Kunst. 144 der Konjunktion (Konjunktion „und“) bedeutet, dass beide Prämissen zur Anerkennung der Immissionsschädlichkeit gemeinsam auftreten müssen.
Kriterien zur Bewertung der Schädlichkeit von Immissionen
Der sozioökonomische Zweck der Immobilie wird durch den Raumordnungsplan und durch behördliche Entscheidungen bestimmt. Diese Standortkennzeichnung ist für die Festlegung der Störgrenzen unerlässlich. Es geht um eine objektive Einschätzung, nicht um ein subjektives Empfinden einer Person, zum Beispiel überempfindlich auf einen bestimmten Geruch. In der ländlichen Gegend, in der der Hof bewirtschaftet wird, wird die akzeptable Geruchsbelästigung anders sein als in der Einfamilienhaussiedlung oder in der Innenstadt.
Das zweite Kriterium lokaler Beziehungen bezieht sich auf Zeit und Ort. Die aktuellen Verhältnisse in ländlichen, Kur- und Ballungsräumen sind durchaus unterschiedlich und was in einem Gebiet die Regel ist, kann in einem anderen überdurchschnittlich stören. Eine Überschreitung dieser Maßnahme birgt in jedem Fall eine Gefahr für Gesundheit und Leben.
Abwehr nachbarschaftlicher Immissionen
Jeder Eigentümer von Grundstücken, bei denen ein unzulässiger Einfluss von Nachbargrundstücken festgestellt wurde, kann verlangen, dass diese Maßnahmen unterlassen werden. Bitten Sie den Vermieter am besten vorher schriftlich, eine Beschädigung der Immobilie zu unterlassen. Kommt er der Vorladung nicht nach, ist der nächste Schritt ein Gerichtsverfahren.
Neben der Beendigung der Immissionsemission kann die Wiederherstellung des Zustandes vor der Verletzung des Eigentums durch schädigende Maßnahmen verlangt werden. Zum Beispiel kann der Eigentümer eines überfluteten Grundstücks aufgrund der absichtlichen Bildung eines angrenzenden Grundstücks verlangen, dass Erdarbeiten durchgeführt werden, um den Wasserabfluss von vor der Änderungsperiode wiederherzustellen. Eigentum ist wertvoll, darf aber nicht das Nutzungsrecht der Nachbarn verletzen.