Kann ich meinen Namen ändern? Schritt für Schritt zum Ändern Ihres Namens

Den Namen bekommen wir von unseren Eltern, wenn wir auf die Welt kommen. Damit sind wir jedoch nicht immer zufrieden. Kann ich meinen Namen ändern? Natürlich ja, aber leider muss man wissen, dass es viele Einschränkungen gibt und man wirklich gute Gründe haben muss. Wie ist das Verfahren zur Namensänderung und unter welchen Umständen ist dies möglich? Prüfen!

Wenn Sie eine Renovierung oder einen Innenausbau planen, nutzen Sie den Service Suche nach einem Auftragnehmer auf der Website von Baurechnern. Nach dem Ausfüllen eines kurzen Formulars erhalten Sie Zugang zu den besten Angeboten.

Namensänderung - Rechtsgrundlage und grundlegende Informationen

Das Gesetz vom 17. Oktober 2008 über die Änderung des Vor- und Nachnamens informiert darüber, ob und in welchen Fällen eine Änderung des Vor- und Nachnamens möglich ist. Dieses Gesetz bezieht sich auf die Regeln für die Änderung des Vor- oder Nachnamens und das in diesen Fällen zu befolgende Verfahren.

Zunächst wird definiert, wer und in welchen Situationen den Vor- oder Nachnamen ändern kann. Die Änderung des Nachnamens und Vornamens ist in Polen sowohl für Bürger unseres Landes als auch für Ausländer möglich - für diejenigen, die in Polen den Flüchtlingsstatus erhalten haben, und für diejenigen, die keine Staatsbürgerschaft eines Landes haben und in unserem Gebiet leben (Apartida).

Es ist möglich, sowohl den Nachnamen als auch den Vornamen zu ändern. Nach der Änderung können Sie einen Nachnamen aus bis zu zwei Teilen und nur zwei Namen haben. Das kann man nicht einfach so machen – man muss eine gute Begründung haben. Der Name Change Act 2008 listet Situationen auf, in denen dies möglich ist. Es ist jedoch ein Beispiel, und die Entscheidung, ob die Gründe einer bestimmten Person wirklich ausreichen, hängt vom Standesamtsleiter oder seinem Stellvertreter ab.

Namensänderung - möglicher Umfang der Änderungen

Sie können sowohl Ihren Vornamen als auch Ihren Nachnamen ändern. Wenn Sie Ihren Namen ändern, müssen Sie ihn sowohl durch einen völlig anderen Namen ersetzen als auch den bereits vorhandenen verwenden. Sie können auch die Vornamen neu anordnen, einen zweiten hinzufügen oder zwei Namen durch einen ersetzen oder umgekehrt. Sie können auch die Schreibweise des Namens ändern, und das Gesetz legt fest, wie. Es ist möglich:

  • Anpassung der falschen Schreibweise an die Rechtschreibregeln im Polnischen, zum Beispiel Bohdan na Bogdan,
  • Anpassung ausländischer Namen an die polnische Schreibweise, z.B. Szmidt statt Schmidt,
  • Ersetzen unbekannter Zeichen im polnischen Alphabet durch polnische Zeichen oder deren Lautschrift, zum Beispiel Müller in Miller oder Müller oder Müller.

Wenn Sie weitere Informationen suchen, überprüfen Sie auch Artikel mit Rechtsberatung hier gesammelt.

Begründung für Namensänderung

Der Name ist gesetzlich geschützt. Auch in Polen gilt der Grundsatz der Stabilität von Vor- und Nachnamen, das heißt, sie dürfen nur aus wichtigen Gründen geändert werden. Diese Gründe sind im Gesetz von 2008 als Standortkatalog aufgeführt. Die häufigsten Änderungen sind Namen, die die Menschenwürde lächerlich machen oder nicht der Menschenwürde entsprechen, aber dies ist nicht der einzige Grund, den Namen zu ändern.

Die Begründung für die Namensänderung ist auch die Änderung des Vornamens. Diese Bestimmung gilt für Personen, die einen anderen Namen als den im Familienstandsregister eingetragenen verwenden. Die Verwendung eines Namens ist ausreichend, um diesen zu ändern. Wenn also alle mit einem zweiten Vornamen angerufen werden, können Sie ihre Reihenfolge ändern oder nur sie belassen. Dies gilt auch für Spitznamen – auch die Verwendung eines Vornamens, der nichts mit Ihrem zu tun hat, kann ein ausreichender Grund sein, die Dokumente administrativ zu ändern.

Natürlich können Sie den Namen auch ändern, wenn er unrechtmäßig geändert wurde. Diese Bestimmung bezieht sich auf Angehörige ethnischer Minderheiten, deren Namen in Anpassung an die polnische Schreibweise geschrieben oder gegen deren Willen geändert wurden. Der Name kann auch von Personen mit mehr als einer Nationalität geändert werden. In diesem Fall können sie sich auf das Recht des Landes berufen, dessen Staatsangehörigkeit sie ebenfalls besitzen. Auch wichtige Gründe für eine Namensänderung sind lebensgefährlich, etwa bei Flüchtlingen, die vor der in ihrem Land herrschenden Gewalt fliehen.

Namensänderung - Antrag und Verfahren

Der Name kann auf Antrag des Betroffenen geändert werden, der dem Leiter des Zivilamts oder seinem Stellvertreter persönlich zu übergeben ist. Das Verfahren wird erst nach Einreichung eines vollständigen Antrags durchgeführt. Im Falle einer negativen Antwort können Sie Einspruch einlegen, der an den Woiwoden zu richten ist.

Aber von Anfang an: Wie geht man Schritt für Schritt vor, um seinen Namen zu ändern? Den Antrag stellen Sie beim Familienstandsverwalter (jedes Amtes) und bei im Ausland lebenden Personen beim Konsul. Das Dokument sollte die Daten der von der Änderung betroffenen Person enthalten, einschließlich des Ziel- und Nachnamens. Es ist auch wichtig zu begründen und zu erklären, dass noch kein Antrag gestellt wurde.

Eine Namensänderung macht eine Änderung der Geburts- und Heiratsurkunden erforderlich. Daher sollte dem Antrag beigefügt werden, wo diese Unterlagen erstellt wurden, also in welchem ​​Standesamt sie aufbewahrt werden. Sie müssen jedoch nicht dorthin gehen - nach einer positiven Entscheidung wird alles automatisch erledigt und die entsprechenden Änderungen werden eingeführt. Dann können Sie einen Personalausweis beantragen und den neuen Namen offiziell auch in Verwaltungsangelegenheiten verwenden.

wave wave wave wave wave