Wirtschaftsgebäude Schritt für Schritt – Definition, Bedingungen und andere wichtige Vorschriften

Sehr oft gibt es unter den Konzepten von Grundstücken und Immobilien auch den Begriff der Wirtschaftsgebäude. In diesem Fall lohnt es sich herauszufinden, was genau die Vorschriften über die Bedingungen der Gehöftentwicklung sagen und was die Definition eines Gehöftgrundstücks ist. Es stellt sich jedoch heraus, dass er umgangssprachlicher ist als ein im Baurecht streng definierter Begriff.

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Gehöfte und Bauvorschriften und -gesetz

Leider ist die Definition von Gehöftgebäuden durch keine Vorschriften geregelt. Jedes Gesetz bezieht sich jedoch auch auf diese Art von Immobilien. Daher ist es gut zu prüfen, welche konkrete Handlung sich auf die Habitatentwicklung bezieht. Dann haben wir einen Einblick, was die Vorschriften in dieser Angelegenheit sagen.

Der Bau des Gehöfts ist in solchen Gesetzen definiert wie:

  • Gesetz vom 27. März 2003 über Raumplanung und -entwicklung - Art. 59. 1. Eine Änderung der Bodennutzung ohne Bebauungsplan, die in der Errichtung eines Baugegenstandes oder der Ausführung sonstiger Bauleistungen besteht, sowie eine Änderung der Nutzung eines Baugegenstandes oder eines Teils davon, vorbehaltlich Art . Absatz 1 und Kunst. 86, verlangt, im Wege einer Entscheidung Baubedingungen festzulegen. Die Bereitstellung von Art. 50 Sek. 2 gilt entsprechend.
  • Gesetz vom 23. April 1964, Bürgerliches Gesetzbuch - Art. 55³. Als landwirtschaftlicher Betrieb gelten landwirtschaftliche Flächen zusammen mit Waldflächen, Gebäuden oder deren Teilen, Ausrüstungen und Vieh, wenn sie eine organisierte wirtschaftliche Einheit bilden oder bilden können, sowie Rechte im Zusammenhang mit der Führung eines landwirtschaftlichen Betriebes.
  • Gesetz vom 27. März 2003 über Raumplanung und -entwicklung - Art. 61 Abs. 1 lit. 4. Die Bestimmungen des Absatzes 1. 1 Absatz 1 gilt nicht für landwirtschaftliche Gebäude, wenn die mit diesen Gebäuden verbundene Fläche des landwirtschaftlichen Betriebs die durchschnittliche Fläche eines landwirtschaftlichen Betriebs in einer bestimmten Gemeinde überschreitet.
    • einstöckige Wirtschaftsgebäude mit einer Entwicklungsfläche von bis zu 35 m2 mit einer Bauspannweite von nicht mehr als 4,80 m,
    • Güllespeicherplatten,
    • luftdichte Tanks für Gülle oder Gülle,
    • Bodensilos für Schüttgut mit einem Fassungsvermögen von bis zu 30 m2 und einer Höhe von nicht mehr als 7 m,
    • Containertrockner mit einer Baufläche von bis zu 21 m2
    • Silagesilos

Das Gehöftgrundstück - Definition

Aus den obigen Vorschriften folgt, dass der Bereich der landwirtschaftlichen Gebäude in das landwirtschaftliche Grundstück eingetragen wird. Das Oberverwaltungsgericht im Aktenzeichen II OSK 1536/07 stellt fest, dass ein Wohngebiet mit Wirtschaftsgebäuden und einem Landhaus auf einem Grundstück als Gehöftbau anzusehen ist. Aus den obigen Gesetzen wird diese Definition zusätzlich spezifiziert, dass es sich in erster Linie um landwirtschaftliche Flächen handelt. Wichtig ist jedoch, dass das Gehöftgrundstück nicht kleiner als 1 Hektar ist.

Zu den Wirtschaftsgebäuden gehören auch Waldflächen, sowie auf landwirtschaftlich genutzten Flächen befindliche Gebäude mit dem gesamten Inventar sowie allen Geräten. Dabei ist zu beachten, dass das Siedlungsgebiet gesetzlichen Bestimmungen unterliegt, z.B. im Baurechtsgesetz, das sich an landwirtschaftliche Betriebe richtet. Wie die Vorschriften weiter sagen, ist oder kann das Gehöftgrundstück für die landwirtschaftliche Produktion, nämlich die Tier- und Pflanzenproduktion, bestimmt sein.

Es ist auch zu beachten, dass die Wirtschaftsgebäude mit dem Familienbetrieb identisch sind. Insofern verstehen wir das Entwicklungsgebiet, das dem Landwirt gehört. Daher muss das Gehöftgrundstück eine Fläche von 1 ha haben, jedoch 300 ha nicht überschreiten. Es sollte daran erinnert werden, dass das Baugebiet richtig erschlossen sein muss.

Wie bereits erwähnt, wird der Bau des Familienbetriebes von einem einzelnen Landwirt durchgeführt. Auch in dieser Hinsicht müssen einige wichtige Voraussetzungen erfüllt sein. Ein einzelner Landwirt muss Eigentümer, Pächter oder zumindest ständiger Nutzer der Habitatentwicklung sein. Die Summe der Flächen im Eigentum der Wirtschaftsgebäude darf 300 ha nicht überschreiten. Es informiert uns auch darüber, dass es nicht notwendig ist, das Land an einem Ort zu konzentrieren. Darüber hinaus sollte ein einzelner Landwirt mit Hofbau über entsprechende Familienqualifikationen verfügen. Der Status eines Einzelbauern kann erst nach 5 Jahren Aufenthalt in einer Gemeinde erlangt werden, in der sich mindestens ein Objekt im Inventar der Habitatgebäude befindet. Oder vielleicht interessiert es dich auch dieser Artikel zum Habitatplot?

Bedingungen des Wirtschaftsgebäudes

Wenn man die Definition der Habitatentwicklung kennt, lohnt es sich herauszufinden, auf welcher Grundlage die Bedingungen der Gehöftentwicklung festgelegt werden. Das Baurecht legt fest, in welchen Situationen wir keine Baugenehmigung beantragen müssen. Es ist jedoch zu beachten, dass in diesen Fällen die Bereitschaft zum Auf- oder Ausbau der Habitatentwicklung den zuständigen Behörden gemeldet werden sollte.

Die Bedingungen der Siedlungsbebauung sind im Gesetz vom 27. März 2003 über die Raumordnung und Entwicklung genauer definiert. In Kunst. 61 Absatz. 1 Punkt 1 lernen wir die Notwendigkeit kennen, eine gute Nachbarschaft zu treffen. Interessanterweise gelten solche landwirtschaftlichen Baubedingungen nicht für landwirtschaftliche Betriebe, deren Fläche die durchschnittliche Fläche anderer landwirtschaftlicher Betriebe einer bestimmten Gemeinde überschreitet. Das Fehlen einer spezifischen Definition in den Gesetzen führt jedoch sicherlich zu vielen Missbräuchen oder einfach falschen Auslegungen.

Das häufigste Problem, das dazu führt, dass die Bedingungen für die Entwicklung von Lebensräumen nicht vollständig erfüllt sind, ist der Besitz der meisten Flächen in einer anderen Gemeinde, für die bereits ein separater Raumordnungsplan angeordnet wurde. Informieren Sie sich daher vor jeder Investition sorgfältig über die Entwicklungsbedingungen in bestimmten Gemeindeämtern. In den meisten Fällen sollte es keine Probleme geben, solange Sie die Farm tatsächlich betreiben. Wie Sie sehen, sind die gesetzlichen Regelungen in Polen in Bezug auf die Siedlungsentwicklung noch nicht zu streng, um Ihre aktuelle Situation selbst klar zu interpretieren. Daher ist es gut, die Unterstützung entsprechender lokaler Behörden in Anspruch zu nehmen oder Hilfe von erfahrenen Anwälten in Anspruch zu nehmen.

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