Der Erhalt einer Spende ist einerseits zweifellos ein wirtschaftlicher Vorteil, andererseits aber auch mit der Entstehung von Steuerpflichten verbunden. In einigen Fällen kann die rechtzeitige Mitteilung einer Spende die Möglichkeit der Inanspruchnahme der Steuerbefreiung bedingen. In diesem Artikel erfahren Sie, wann und wie Sie eine Spende melden müssen.
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Wenn eine Spendenpflicht entsteht
Spendenvereinbarung - Form der Vereinbarung
Das Bürgerliche Gesetzbuch sieht vor, dass die Spendenerklärung des Spenders an den Empfänger in Form einer notariellen Urkunde eingereicht werden soll. Eine Spende ohne dieses Formular wird jedoch gültig, wenn die zugesagte Leistung erfüllt wurde. Das Vorstehende legt fest, dass die Spende nicht formell sein muss, es reicht aus, dass die Spende erfolgt.
Ist jedoch aufgrund des Vertragsgegenstandes eine besondere Form für die Gültigkeit des Vertrages vorbehalten, so gilt die vorstehende Regelung nicht – sowohl die Spender- als auch die Empfängererklärung müssen in dieser Form abgegeben werden, und die ohne ihre Beachtung vorgenommene Handlung ist absolut ungültig und unterliegt keiner Validierung (d.h. die Tätigkeit erlangt keine Rechtskraft). Es geht unter anderem o Unfälle der Eigentumsübertragung von Immobilien.
Steuergruppen
Bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer richtet sich die Verpflichtung und die Höhe der Steuerzahlung nach der sog Steuergruppen:
- Gruppe I umfasst - Ehepartner, Kinder, Eltern, Stiefsohn, Schwiegersohn, Schwiegertochter, Geschwister, Stiefvater, Stiefmutter und Schwiegereltern
- Gruppe II umfasst - Kinder von Geschwistern, Geschwister von Eltern, Kinder und Ehegatten von Stiefkindern, Ehegatten von Geschwistern und Geschwister von Ehegatten, Ehegatten von Geschwistern von Ehegatten, Ehegatten anderer Nachkommen
- Gruppe III umfasst - andere Käufer.
Die Aufteilung in drei Hauptsteuergruppen spielt eine wichtige Rolle, da die Einordnung eines bestimmten Käufers in eine der drei Steuergruppen für die Höhe der Steuer und die Höhe der Steuerbefreiungen wichtig ist. Wenn Sie weitere Informationen suchen, überprüfen Sie auch Artikel mit Rechtsberatung hier gesammelt.
Steuergruppe |
Steuerfreier Spendengrenzbetrag |
Zuerst |
9.637 PLN |
Sekunde |
7 276 PLN |
Dritter |
4 902 PLN |
Die oben genannten Beträge sind der Höchstwert der steuerfreien Spenden. Die Höhe der Spendengrenze gilt für Fünfjahresperioden. Wenn innerhalb von fünf Jahren die Spendensumme einer Person die Grenze nicht überschritten hat, ist die Spende nicht an das Finanzamt zu melden, aber wenn der Geldspendenvertrag die oben genannten Grenzen überschritten hat, ist dies an das Finanzamt zu melden Finanzamt.
Spenden von Lieben
Spenden von Personen der Steuergruppe I sind auch ab einem Betrag von 9.637 PLN steuerfrei, mit der Maßgabe, dass in diesem Fall zur Inanspruchnahme der Steuerbefreiung eine Erklärung über den Erwerb des Geldbesitzes auf dem SD . vorgelegt werden muss -Z2-Formular. Das oben Gesagte sieht beispielsweise vor, dass auf Spenden der Eltern keine Steuer erhoben wird. Gleichzeitig sollte die Spende mit einem Zahlungsnachweis auf das Bankkonto des Käufers oder durch eine Postanweisung dokumentiert werden.
Wird das Spendenlimit einer Person aus der zweiten oder dritten Gruppe überschritten, wird die Befreiung nicht gewährt. Überprüfen Sie auch dieser Artikel zur Grundsteuer.
Wie Sie eine Spende beim Finanzamt einreichen
So reichen Sie eine Spende richtig beim Finanzamt ein
Die Mitteilung einer Spende an das Finanzamt erfolgt im Falle einer Spende von Personen der Steuergruppe I in Höhe von über 9.637 PLN auf dem Formular SD-Z2 und sollte spätestens 6 Monate nach Erhalt der Spende erfolgen . Die angegebene Frist ist äußerst wichtig, denn bei Überschreitung verfällt der Steuerfreibetrag für die Spende, es handelt sich um eine Frist, die nicht wiederhergestellt werden kann. Die Unterlassung der Meldung bei einer Spende der Eltern hat zur Folge, dass die Spende der Eltern versteuert wird.
So sollte beispielsweise im Falle einer Geldspendenvereinbarung von Eltern, die 9.637 PLN übersteigt, diese mit dem Formular SD-Z2, das eine Spendenerklärung ist, dokumentiert werden. Die Schenkungshandlung ist aufgrund des Wohnsitzes des Spendenempfängers auf dem Formular dem Finanzamt zu melden.
Folgen der nicht erfolgten Anzeige der Spende beim Finanzamt
Die Meldung der Spende an das Finanzamt ist entscheidend, um unangenehme Folgen zu vermeiden. Wenn wir eine Spende nicht melden und die Spendensteuer nicht abführen, unterliegt die Spende der Besteuerung in Höhe von 20 %, wenn eine solche Steuerpflicht durch eine Anrufung durch uns beim Finanzamt im im Rahmen von Verifizierungstätigkeiten, Steuerverfahren, Steuerprüfung oder Zollprüfung. So kann eine Vereinbarung über eine den Betrag der dem Finanzamt nicht gemeldete Freistellung übersteigende Geldspende, auf die die Steuer nicht entrichtet wurde, für den Steuerpflichtigen sehr negative finanzielle Folgen haben. Überprüfen Sie auch Hier gesammelte Artikel zum Thema Wohnungskauf.
Notwendige Schritte beim Erhalt einer Spende
Vor diesem Hintergrund sollte bei jeder Spendenaktion der eingegangene Betrag berücksichtigt, mit dem Gesamtspendenbetrag der letzten 5 Jahre verglichen und dann, falls eine Verpflichtung zur Abgabe einer Spendenerklärung an die zuständiges Amt.
Insbesondere wenn wir von unseren Eltern aufgrund eines Geldspendenvertrages einen erheblichen Betrag erhalten, melden Sie dies unbedingt dem Finanzamt durch Spendenerklärung auf Grundlage des SD-Z2-Formulars, um die Steuerbelastung zu vermeiden Spende der Eltern. Überprüfen Sie auch Artikel mit Immobilienberatung hier gesammelt.