Das Jahr 2014 brachte erhebliche Einschränkungen für Investoren mit sich, die von Mehrwertsteuerrückerstattungen für Baustoffe profitieren möchten. Die neuen Regelungen gelten bis heute, führen zahlreiche Einschränkungen ein und reduzieren die Zahl der Personen, die von den Abzügen profitieren können. Glücklicherweise haben viele Anleger immer noch Anspruch auf Mehrwertsteuerrückerstattung. Im Folgenden beschreiben wir die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen und die damit verbundenen Bedingungen, die der Anleger erfüllen muss.
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Die Quelle der Steuererleichterung und die wichtigsten Einschränkungen
Kernstück der Steuererleichterung ist das Gesetz vom 27. September 2013 über staatliche Beihilfen beim Kauf der ersten Wohnung durch Jugendliche (Gesetzblatt 2013, Pos. 1304). Es enthält alle Regelungen über die Möglichkeit der Erstattung eines Teils der Kosten für den Einkauf von Baumaterialien aus dem Staatshaushalt. Nur natürliche Personen, die ihr erstes Wohngebäude bauen, können den Vorsteuerabzug in Anspruch nehmen. Dies ist die erste Einschränkung, mit der der Anleger konfrontiert ist.
Welche Ausgaben sind steuerlich absetzbar?
Derzeit können wir für den Kauf von Materialien, die zur Renovierung eines Hauses oder einer Wohnung verwendet werden, keine Mehrwertsteuer-Rückerstattung mehr beantragen. Die Steuererleichterung gilt nach den aktuellen Regelungen nur zur Befriedigung des eigenen Wohnbedarfs. Dies ist in Artikel 20 des Gesetzes über staatliche Beihilfen beim Erwerb der ersten Wohnung durch Jugendliche festgelegt. Nach den gesetzlichen Bestimmungen können Steuerabzüge in Anspruch genommen werden bei:
- Bau eines Einfamilienhauses.
- Gebäudeüberbauten für Wohnzwecke.
- Erweiterung des Gebäudes zu Wohnzwecken.
- Anpassung des Nichtwohngebäudeteils zu Wohnzwecken (z.B. Anpassung eines ungenutzten Dachbodens an einen nutzbaren Dachboden).
Die betreffenden Investitionen müssen aufgrund einer nach dem 1. Januar 2014 (d.
Die wichtigsten Bereichseinschränkungen
Der Gesetzgeber hat bestimmte Beschränkungen in Bezug auf die Größe der Gebäude in die Bestimmungen des Gesetzes eingeführt. Die maximale Fläche einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses darf nicht überschreiten:
- 75 m2 bei einer Wohnung.
- 100 m2 bei einem Einfamilienhaus.
Diese Platzbeschränkungen werden erhöht, wenn der Antragsteller mindestens drei minderjährige Kinder hat. In diesem Fall darf die maximale Fläche nicht überschreiten:
- 85 m2 bei einer Wohnung.
- 110 m2 bei einem Einfamilienhaus.
In einigen Fällen ist es möglich, Kinder über 18 Jahren einzubeziehen. Betroffen sind alle Kinder (unabhängig vom Alter), die nach gesonderten Regelungen ein Pflegegeld oder eine Sozialrente beziehen. Artikel 7 Absatz 2 des Gesetzes ermöglicht auch die Einbeziehung von Kindern, die das 25 oder Bestimmungen über das Bildungssystem oder die Hochschulbildung, die in einem anderen Staat als der Republik Polen und in Universitäten und höheren Seminaren gelten, die von der katholischen Kirche, anderen Kirchen und religiösen Vereinigungen auf der Grundlage der Bestimmungen über das Staatsverhältnis durchgeführt werden der katholischen Kirche in der Republik Polen und die Bestimmungen über das Verhältnis des Staates zu anderen Kirchen und religiösen Vereinigungen".
Bewerberbeschränkungen
Auch für das Alter des Antragstellers gelten die gesetzlichen Beschränkungen. Gemäß Artikel 20 darf eine natürliche Person, die den Rabatt erhält, nicht älter als 36 Jahre sein. Berücksichtigt wird das Kalenderjahr, in dem die Baugenehmigung bzw. der Bescheid erteilt wurde. An dieser Stelle sei auf die Situation von Ehepaaren hingewiesen, die gemeinsam eine Mehrwertsteuerrückerstattung beantragen. Dabei wird das Alter des jüngeren Ehegatten berücksichtigt.
Darüber hinaus darf eine natürliche Person bis zum Datum der Antragstellung nicht:
- Der Eigentümer eines Einfamilienhauses oder einer Wohnung.
- Eine Person, die ein genossenschaftliches Eigentumsrecht an den Räumlichkeiten hat, deren Gegenstand eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus ist.
- Der Eigentümer oder Miteigentümer des Gebäudes, wenn sein Anteil bei Auflösung des Miteigentums mindestens eine Wohnung umfassen würde.
Antrag auf Mehrwertsteuererstattung für Baustoffe
Personen, die die Mehrwertsteuer für Baustoffe abziehen möchten, müssen das Formular VZM-7 ausfüllen. Es sollte bis spätestens 31. Dezember erstellt und beim Finanzamt eingereicht werden. Die Einreichung des Antrags ist von zusätzlichen Gebühren befreit und wir erhalten in jeder Geschäftsstelle eine Vorlage des Dokuments. Damit die Dokumentation erfolgreich verifiziert werden kann, müssen wir alle wichtigen Daten darin aufnehmen. Sie werden:
- Persönliche Daten des Bewerbers.
- Beschreibung der Art der Investition.
- Der angeforderte Betrag der Mehrwertsteuerrückerstattung.
- Kopie der Baugenehmigung oder des Antrags.
- Kopie der Rechnungen, die den Kauf von Baumaterialien bestätigen.
- Angabe der Methode der Steuerrückerstattung (z.B. Angabe der Bankkontonummer).
- Unterschrift des Antragstellers.
An dieser Stelle ist darauf zu achten, dass sich Namensrechnungen auf den Antragsteller bzw. den Ehegatten (bei gemeinsamen Antragsstellern) beziehen müssen. Die Ehegatten können auch getrennte Anträge bei verschiedenen Finanzämtern stellen. In diesem Fall ist jedoch eine Meldung an das Finanzamt des Ehegatten erforderlich.
Wir sollten auch daran denken, dass nicht alle Baumaterialien der Mehrwertsteuerrückerstattung unterliegen. Die genaue Liste der Baustoffe mit Markierungen finden Sie in der Bekanntmachung des Infrastrukturministers.
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Mit welcher Höhe der Rückerstattung kann ich rechnen?
Die Höhe der Mehrwertsteuererstattung für Baustoffe richtet sich streng nach der Höhe der Besteuerung und den aktuellen Grenzen.
Mehrwertsteuersatz
Eine natürliche Person, die den VZM-7-Antrag ausgefüllt hat, kann mit einer Rückerstattung von bis zu rechnen:
- 60 % - gilt für Materialien mit einem Mehrwertsteuersatz von 25 %.
- 62,50 % - gilt für Materialien mit einem Mehrwertsteuersatz von 24 %.
- 65,22 % - gilt für Materialien mit einem Mehrwertsteuersatz von 23 %.
- 68,18% - gilt für Materialien mit einem Mehrwertsteuersatz von 22%.
Aktuelle finanzielle Grenzen
Die oben genannten Werte bedeuten nicht den Gesamtbetrag der Rückerstattung, die eine Person erhält. Darüber hinaus hat der Gesetzgeber zusätzliche Obergrenzen eingeführt, die den Erstattungsbetrag begrenzen. Der Grenzwert richtet sich nach dem Mehrwertsteuersatz für Baustoffe. Und ja:
- Im Fall von 25 % des Mehrwertsteuersatzes - der Höchstbetrag des Abzugs kann bis zu 12 % des Betrags betragen, der das Produkt von 70 m . ist2 Nutzfläche und der Preis von 1 m²2 Bereich des Mehrfamilienhauses.
- Bei einem Mehrwertsteuersatz von 24 % - der Höchstbetrag des Abzugs kann bis zu 12,097 % des Betrags betragen, der das Produkt von 70 m . ist2 Nutzfläche und der Preis von 1 m²2 Bereich des Mehrfamilienhauses.
- Im Fall von 23% des Mehrwertsteuersatzes kann der Höchstbetrag des Abzugs bis zu 12,295% des Betrags betragen, der das Produkt von 70 m . ist2 Nutzfläche und der Preis von 1 m²2 Bereich des Mehrfamilienhauses.
Es ist erwähnenswert, dass der Preis von 1 m2 eines Wohngebäudes wird vierteljährlich vom Statistischen Zentralamt gemeldet. Bei der Bewerbung berücksichtigen wir das Quartal vor dem Datum der Einreichung der Unterlagen.
Nützlicher Tipp
Es lohnt sich nicht immer, Baustoffe zu kaufen und eine Mehrwertsteuerrückerstattung zu beantragen. Denken Sie daran, dass einige Bauleistungen nur mit einem Steuersatz von 8 % besteuert werden. Es ist im Gesetz über die Steuern auf Waren und Dienstleistungen erwähnt. Gemäß seinen Bestimmungen gilt der Mehrwertsteuersatz von 8% für Dienstleistungen, die aus Bau, Modernisierung, Thermomodernisierung und Umbau von Gebäuden bestehen. Daher ist es in vielen Fällen vorteilhafter, ein bestimmtes Material (z.B. Fenster) mit einem Montageservice zu beziehen. Alle für die Montage benötigten Materialien unterliegen somit nur 8 % Mehrwertsteuer. Dies stellt eine einfache Möglichkeit dar, Einsparungen zu erzielen, ohne eine Rückerstattung beantragen und beantragen zu müssen.
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