Die am 28. Juni 2015 in Kraft getretene Novelle des Baugesetzes brachte einige wesentliche Änderungen mit sich. Eine davon ist die Vereinfachung von Verfahren im Zusammenhang mit dem Bau oder der Renovierung einer Ausfahrt von einer öffentlichen Straße. Bis vor kurzem war eine neue Ausfahrt von einer öffentlichen Straße, die beispielsweise als Einfahrt in die Garage eines Einfamilienhauses vorgesehen war, genehmigungspflichtig. Heute können wir es in den meisten Fällen auf Grundlage einer Genehmigung bauen. Bevor Sie jedoch Maßnahmen ergreifen, lohnt es sich, die wichtigsten rechtlichen Verfahren zu analysieren.
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Definition und Aufteilung von Konventionen
Zu Beginn lohnt es sich anzugeben, was genau eine Ausfahrt von einer öffentlichen Straße ist. Die Antwort auf diese Frage finden Sie in den Bestimmungen des Gesetzes vom 21. März 1985 über öffentliche Straßen. Gemäß Artikel 4
„Die Ausfahrt ist eine Verbindung einer öffentlichen Straße mit einem an der Straße liegenden Grundstück, die einen direkten Zugang zu einer öffentlichen Straße im Sinne der Vorschriften über die Planung und Raumentwicklung darstellt“.
Auch im polnischen Recht gibt es eine Unterteilung in eine Einzelversammlung und eine Volksversammlung.
Individuelles Wiedersehen - vom Straßenverwalter als Ausfahrt zu einer oder mehreren individuell genutzten Einrichtungen definiert (Verordnung des Ministers für Verkehr und Seewirtschaft vom 2. März 1999 über die technischen Bedingungen öffentlicher Straßen und deren Lage).
Öffentlicher Kongress - vom Straßenverwalter festgelegte Ausfahrt zu mindestens einer Einrichtung, in der eine Geschäftstätigkeit ausgeübt wird, insbesondere zu einer Tankstelle, Gastronomie, Hotel, Industrie-, Handels- oder Lagereinrichtung (Verordnung des Ministers für Verkehr und Seewirtschaft von 14. Mai 1999 über die technischen Bedingungen, die von öffentlichen Straßen und deren Lage erfüllt werden sollten).
Es ist die Art des Ausgangs, die die Bedingungen für den Bau und den Wiederaufbau bestimmt (Breite, Art der Oberfläche usw.).
Welche Abfahrten benötigen keine Baugenehmigung?
Wie eingangs erwähnt, waren bis 2015 alle Ausfahrten von der öffentlichen Straße genehmigungspflichtig. Allerdings wurde im geänderten Baugesetz eine neue Regelung geschaffen, die die Genehmigung in den meisten Fällen nicht mehr erforderlich machte. Ausfahrten von der Straße werden in Artikel 29 Absatz 1 behandelt, wonach eine Bewilligung nicht erforderlich ist:
- Ausfahrt von der Gemeindestraße.
- Abfahrt von der Kreisstraße.
- Abfahrt von der Provinzstraße.
- Parkplätze auf diesen Straßen.
Der Bau der oben genannten Ausgänge und Buchten kann auf Basis des Standortgenehmigungsverfahrens erfolgen. Ausnahmen sind die Ausfahrten von der Nationalstraße, die nur noch auf Grundlage einer Baugenehmigung gebaut werden dürfen.
Hervorzuheben ist auch, dass die genehmigungspflichtigen Ausfahrten den Richtlinien der Verordnung des Ministers für Verkehr und Seewirtschaft vom 2. März 1999 über die technischen Bedingungen des öffentlichen Straßenverkehrs und deren Lage entsprechen müssen. Weicht der Ausgang oder die Bucht wesentlich von den Vorgaben der Verordnung ab, so kann für den Bau oder Umbau eine Baugenehmigung erforderlich sein. In beiden Fällen ist es vor Beginn des Verfahrens erforderlich, den Ort und die Parameter der Ausfahrt mit dem zuständigen Straßenverwalter abzustimmen.
Wie ist der Ausgangsort angeordnet?
Antragsteller für die Vermittlung des Tagungsortes ist der Investor oder eine von ihm Bevollmächtigte. Ihre Aufgabe ist es, einen entsprechenden Antrag zu stellen, der die vorgeschlagene Lage der Ausfahrt und ihre wichtigsten Parameter (Abmessungen, Art der Oberfläche usw.) enthält. Das Dokument ist dem für die Straßenart und den Ort der Ausfahrt zuständigen Verwalter vorzulegen. In unserem Land kann der Straßenmanager sein:
- Gemeindestraße - der Verwalter kann ein Gemeindevorsteher, Bürgermeister oder Stadtpräsident sein.
- Kreisstraße - die Einheit hier ist der Kreis Starosty oder die Kreisstraßenbehörde.
- Provinzstraße - Der Antrag wird beim Marschallamt oder beim Provinzstraßenamt entgegengenommen.
- Nationalstraße - in diesem Fall ist eine Genehmigung zum Bau einer Ausfahrt erforderlich. Alle formellen Angelegenheiten sind mit dem Straßenmanager, d. h. dem Generaldirektor für Nationalstraßen und Autobahnen, zu klären.
Es ist auch erwähnenswert, dass innerhalb der Kreisstädte die Genehmigung für die Anbringung einer Ausfahrt aus einer Gemeinde- oder Kreisstraße mit dem Bürgermeister der Stadt vereinbart wird. Er ist der Verwalter aller lokalen öffentlichen Straßen (außer der Nationalstraße).
Der Antrag auf Standort einer Ausfahrt aus einer Kreis-, Gemeinde- oder Woiwodschaftsstraße muss die Daten des Investors einschließlich der detaillierten Spezifikation der Ausfahrt enthalten. Dem sollten mehrere Dokumente beigefügt werden:
- Karte zu Meinungsbildungszwecken - muss den vorgeschlagenen Standort der Ausfahrt enthalten.
- Vollmacht - gilt für Fälle, in denen der Antrag auf den Tagungsort durch den Vertreter des Wechselrichters gestellt wird.
- Zusätzliche Angaben, Skizzen und Zeichnungen nach gesonderten Vorschriften.
Die Straßenverwaltung wird unseren Antrag für den Standort der Ausfahrt zum Grundstück prüfen. Sie teilt dem Anleger schriftlich mit, ob er mit dem gegebenen Standort einverstanden ist. Alternativ kann er Kommentare zur Änderung der Position oder Form des Ausgangs abgeben.
Karte zur Meinungsbildung
Bevor wir mit dem Verwalter die Lage der Straße vereinbaren, müssen wir eine Karte besorgen, für die wir eine Ausfahrt, ihre Abmessungen und die Entfernungen von den Grundstücksgrenzen zeichnen müssen. Um zuzustimmen, brauchen wir nur eine Karte zur Meinungsbildung oder das sogenannte Karte nicht aktualisiert. Die Karte erhalten wir zur Meinungsbildung im Kreis Starosty. Die Kosten für eine A4-Karte betragen maximal 15 PLN. Eine andere Lösung besteht darin, zu Planungszwecken einen Ausgang auf einer geodätischen Karte zu zeichnen (notwendig bei einer Baugenehmigung). In der Praxis entscheidet sich jedoch kaum ein Investor für die Durchführung aufgrund der viel höheren Kosten (aufgrund der Notwendigkeit, einen Vermessungsingenieur zu beauftragen).
Erlaubnis, den Ausgang zu lokalisieren
Den Genehmigungsantrag stellen wir nur bei einer Ausfahrt aus einer öffentlichen Straße beim Straßenverwalter. Die restlichen Ausfahrten von Binnen- und Privatstraßen erfordern nur die zuvor beschriebene Absprache mit dem Straßenmanager. Um eine Genehmigung zu erhalten, müssen Sie:
- Antrag - enthält die Spezifik des Ausstiegs (öffentlicher oder individueller Ausstieg), den genauen Standort der geplanten Investition, ihre Größe, Art der Oberfläche, Art des Fundaments, Umfang und Art der Bauarbeiten, geplantes Datum des Beginns der Arbeiten usw. ).
- Erklärung über das Recht, die Immobilie für Bauzwecke zu nutzen.
- Dokument zur Aufklärungsvereinbarung.
- Vollmacht – wenn der Anleger den Antrag nicht persönlich einreicht.
- Zusätzliche Angaben, Skizzen und Zeichnungen nach gesonderten Vorschriften.
Nach Einreichung des Antrags hat der Straßenverwalter 30 Tage Zeit, diesen zu prüfen. Wenn wir innerhalb dieser Zeit keine negative Antwort erhalten, bedeutet dies, dass wir mit den Bauarbeiten beginnen können.
Baugenehmigung
Der Zugang zu einer öffentlichen Straße kann schwieriger sein, wenn für den Bau der Ausfahrt eine Baugenehmigung erforderlich ist. Diese Art der Investition erfordert viele zusätzliche Erklärungen und Genehmigungen. Grundlage ist die Gestaltung der Ausfahrt von einer Kreis-, National- oder Provinzstraße. Um einen Kongressentwurf zu erstellen, benötigen wir mehrere zusätzliche Dokumente, wie zum Beispiel:
- Karte zu Designzwecken - das Dokument muss aktuelle Daten darstellen, und seine Implementierung kann die Kosten der gesamten Investition erheblich erhöhen. Daher ist es eine gute Idee, zwei Kopien der Karte zu erstellen, wenn Sie bereit sind, das Haus zu bauen.
- Die Entscheidung über den Ort der Ausfahrt - ist die gleiche wie bei der Dokumentation für Kongresse, deren Bau nur einer Genehmigung bedarf. Hervorzuheben ist hier, dass das Dokument temporär ist. Wenn der öffentliche Kongress drei Jahre lang nicht gebaut wird, muss sein Standort neu eingerichtet werden.
- Auszug des lokalen Raumentwicklungsplans - Es ist kein notwendiges Dokument, kann aber das Genehmigungsverfahren beschleunigen. Außerdem ist es praktisch, wenn Sie zusätzliche Genehmigungen einholen (z. B. um einen Fahrstreifen zu belegen). Wenn unser Grundstück nicht durch den örtlichen Bebauungsplan abgedeckt ist, lohnt es sich, die Entscheidung über die Entwicklungsbedingungen einzuholen. Die Entscheidungsfindung kann sehr zeitaufwändig sein, daher lohnt es sich, darauf zu achten, dass die Ausfahrt von der Kreisstraße oder die Ausfahrt von der Gemeindestraße sowohl in der Grundstücksliste als auch im Kartenanhang markiert ist.
Die oben genannten Dokumente sind die Grundlage für die Erlangung einer Genehmigung. Das Verlassen der öffentlichen Straße kann jedoch auch zusätzliche Formalitäten erfordern. Ihre Spezifität und Art hängen vom Ort des öffentlichen Kongresses ab. Es kann z.B.
- Entwurf einer permanenten oder temporären Verkehrsorganisation.
- Wasserrechtliche Erlaubnis.
- Meinung zur Geometrie.
Nach Einreichung der vollständigen Unterlagen hat das Amt 30 Tage Zeit, um die inhaltliche Richtigkeit zu überprüfen und 65 Tage, um eine Bewilligung zu erteilen. Es sollte jedoch daran erinnert werden, dass die Entscheidung über die Erteilung einer Genehmigung erst 21 Tage nach ihrer Erteilung rechtskräftig wird. Dies ist die Frist, in der Sie gegen die Entscheidung des Amtes Widerspruch einlegen können. Werden innerhalb von 21 Tagen keine Einwände erhoben, kann mit den Bauarbeiten begonnen werden.
Belegung der Fahrspur
Die Bearbeitung einer Baugenehmigung oder Genehmigung ist noch nicht das Ende unserer formalen Tätigkeit. Wenn eine Ausfahrt von einer öffentlichen Straße einen Eingriff in die Fahrspur erfordert, ist die Zustimmung des Straßenverwalters einzuholen. Dem Antrag auf Belegung eines Fahrstreifens sind zusätzliche Unterlagen beizufügen, nämlich:
- Ein detaillierter Lageplan mit den Grenzen und Abmessungen des geplanten Bereichs der Fahrspur.
- Allgemeiner Richtplan mit Angabe des belegten Abschnitts der Fahrspur.
- Planung der Verkehrsorganisation und Sicherung der Bauarbeiten.
- Eine Erklärung über den Besitz einer gültigen Genehmigung für den Bau der Ausfahrt.
- Zusätzliche Vereinbarungen und Dokumentation.
Für die Belegung eines Fahrstreifens und den Bau eines Fahrstreifens ist eine angemessene Gebühr zu entrichten. Seine Höhe hängt von der Fläche der Fahrspur, der Arbeitszeit und der Besonderheit der Straße ab. Die entsprechende Gebühr für die Belegung des Fahrstreifens ist innerhalb von 14 Tagen nach Erlass des Bescheides zu entrichten.
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