Abzug der Kosten für die Renovierung der Geschäftsräume von der Steuer

Die meisten polnischen Unternehmer üben ihre Geschäftstätigkeit in Geschäftsräumen aus. Während des Betriebs solcher Immobilien sind periodische Renovierungs- und Modernisierungsarbeiten notwendig. Im Folgenden beschreiben wir den Unterschied zwischen Renovierung und Modernisierung, wer die Kosten trägt und wie Sie die Renovierung von der Steuer absetzen können.

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Renovierung oder Modernisierung? Was sagen die Regeln?

Die Unterscheidung zwischen den oben genannten Begriffen ist für Abrechnungszwecke wichtig. Der Unternehmer wird für die Renovierung der Geschäftsräume unterschiedlich abrechnen und für deren Modernisierung unterschiedlich. Im ersten Fall kann der gesamte Reparaturbetrag auf einmal in die steuerlich abzugsfähigen Kosten verbucht werden. Bei einer Modernisierung ist die Abrechnung nicht so offensichtlich. Der Anleger kann nicht alle Ausgaben (im Wert von mehr als 3,5 Tsd. PLN) gleichzeitig in die steuerlich abzugsfähigen Kosten aufnehmen.

Was also ist die Renovierung eines Geschäftslokals? Die Antwort auf diese Frage findet sich in Art. 3 Punkte 8 des Baugesetzes. Nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen ist unter dem Begriff Sanierung zu verstehen:

„Ausführung von Bauarbeiten in der bestehenden Bausubstanz, die in der Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands bestehen und nicht die aktuelle Instandhaltung darstellen, während andere Bauprodukte als die im ursprünglichen Zustand verwendeten verwendet werden dürfen”.

So besagen die Vorschriften, dass die Renovierung eine Aktivität ist, die darauf abzielt, den ursprünglichen Zustand eines Anlagevermögens (in unserem Fall eines Geschäftsgebäudes) wiederherzustellen. Die Ausgaben für die Renovierung erhöhen den Wert der Anlage nicht. Dies ist der Hauptunterschied, der es von der Modernisierung unterscheidet. Leider enthält das Baugesetz keine eindeutige Definition von Modernisierung (daher zahlreiche Kontroversen im Zusammenhang mit der Qualifizierung bestimmter Bauleistungen). Modernisierung ist eine Verbesserung eines Anlagevermögens (Geschäftsraum), die zu einer Wertsteigerung führt. Die Modernisierung kann bestehen aus:

  • Neuaufbau - das heißt Arbeit, die das Asset verändert.
  • Erweiterung - dh Arbeiten, die eine Erhöhung des Anlagevermögens bewirken.
  • Modernisiert.
  • Anpassung - Arbeiten, die darin bestehen, einem Teil des Gebäudes, der zuvor für andere Zwecke bestimmt war, neue Eigenschaften zu verleihen.

Wer bezahlt die Renovierung der Geschäftsräume?

Komplizierter wird die Frage der Sanierungskosten, wenn die Geschäftsräume angemietet werden. In diesem Fall haben wir zwei Seiten – den Mieter und den Vermieter. Am einfachsten wäre es, wenn der Arbeitsumfang zwischen Vermieter und Vermieter vereinbart wird. Grundlage sind selbstverständlich Mietverträge, die alle Verpflichtungen beider Parteien (insbesondere solche im Zusammenhang mit laufenden Reparaturen, Modernisierungen und Renovierungen des Anlagevermögens) beinhalten sollten. Können sich Mieter und Vermieter nicht einigen, treten die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches in Kraft, nach denen:

Mieter - ist verpflichtet, die Aufwendungen zur Erhaltung des ordnungsgemäßen Zustandes der Geschäftsräume aus eigenen Mitteln zu decken. Das sind die sogenannten geringe Ausgaben. Ihre beispielhafte Liste ist in Artikel 681 des Bürgerlichen Gesetzbuches enthalten. Kleinere Aufwendungen umfassen unter anderem das Streichen von Wänden und Decken, kleinere Reparaturen von Böden und Türen, Reparaturen von Installationen und technischen Geräten. Die im Bürgerlichen Gesetzbuch enthaltene Liste ist ein offener Katalog. Dies bedeutet, dass der Mieter verpflichtet ist, die Kosten aller laufenden, kleineren Reparaturen an den Geschäftsräumen zu tragen.

Vermieter - der Vermieter ist für alle Kosten im Zusammenhang mit der Nutzung der Geschäftsräume verantwortlich. Der Vermieter ist verpflichtet, für die Leistungsfähigkeit der zur Nutzung des Anlagevermögens notwendigen Grundinstallationen (Elektro, Sanitär usw.) zu sorgen. Dies können sowohl Renovierungs- als auch Modernisierungskosten sein.

Die vorstehenden Verpflichtungen ergeben sich aus den gesetzlichen Bestimmungen. Beide Parteien können jedoch aufgrund des Mietvertrags eine andere Aufteilung vereinbaren.

Ausgaben für Renovierung - einige der beliebtesten Beispiele

Wie bereits erwähnt, kann die Renovierung der Geschäftsräume in die steuerlich abzugsfähigen Kosten einbezogen werden. Es ist eine günstige Situation für den Unternehmer, die die Möglichkeit von Steuerabzügen bietet. Daher geben wir im Folgenden einige Beispiele der am häufigsten ausgeführten Arbeiten an und ermitteln, welche davon als Renovierungsarbeiten zu klassifizieren sind.

Gebäudedämmung - Dies sind Aufwendungen, die den Wert des Anlagevermögens erhöhen. Sie können in die Kosten der Gebäudemodernisierung einbezogen werden. Durch die Wärmedämmung haben die Gewerberäume einen geringeren Energiebedarf und die Kosten für ihre Instandhaltung werden gesenkt. Es handelt sich daher um einen Aufwand, der in die Modernisierungskosten einzubeziehen ist.

Fenstertausch - es handelt sich um Ersatzausgaben. Nach dem Austausch der Fenster erhöht die Gewerbeimmobilie ihren Wert nicht. Die Art der verwendeten Materialien sollte dabei keine Rolle spielen. Der Austausch von Fenstern ist als Renovierung eines Geschäftsgebäudes zu betrachten und als steuerlich abzugsfähige Kosten zu qualifizieren.

Ersetzen des Dachmaterials - dies sind die nächsten anfallenden Kosten für die Renovierung. Der Austausch der Dacheindeckung kann als Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands der Geschäftsräume definiert werden. Dabei spielt es keine Rolle, dass wir beim Austausch modernere Bezugsmaterialien verwenden.

Es ist jedoch hervorzuheben, dass einige Steuerbehörden einen anderen Ansatz zur Förderfähigkeit von Ausgaben verfolgen. Einige Renovierungsarbeiten können als Upgrade betrachtet werden (und umgekehrt). Die endgültige Beurteilung der Förderfähigkeit der Ausgaben ist eine individuelle Angelegenheit. Daher ist es ratsam, das Finanzamt um eine Auslegung der Art der Ausgaben zu bitten.

Wie sind die Kosten für die Renovierung und Modernisierung von Geschäftsräumen abzuziehen?

Nach den aktuellen steuerlichen Vorschriften kann jede Renovierung in die steuerlich abzugsfähigen Kosten einbezogen werden. Dabei spielt es keine Rolle, wie viel für die Renovierung der Geschäftsräume aufgewendet wurde (keine Obergrenze des Renovierungsaufwands). Die für die Modernisierung der Räumlichkeiten bereitgestellten Gelder können wiederum nur dann vollständig in die steuerlich abzugsfähigen Kosten einbezogen werden, wenn ihr Wert 3,5 Tsd. PLN nicht überschreitet. Ist der Aufwertungswert höher, muss der Anfangswert des Anlagevermögens erhöht werden. Dies ist für die Abschreibung der Geschäftsräume erforderlich. Die Erhöhung des Anfangswerts eines Anlagevermögens ist die Grundlage für den Abzug von steuerlich abzugsfähigen Kosten.

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