Das Baurecht in Polen regelt die überwiegende Mehrheit der Fragen im Zusammenhang mit dem Bau von Immobilien. Dieses Gesetz regelt auch die Fragen zur Übergabe des Gebäudes, zur Schließung des Bautagebuchs und zur Erlangung einer Nutzungserlaubnis. Lassen Sie uns also Schritt für Schritt verfolgen, wie Sie Ihr Haus technisch in Betrieb nehmen. Lassen Sie uns auch prüfen, welche Büros der Investor und der Bauleiter kontaktieren müssen.
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Inbetriebnahme des Gebäudes nach Bauende
Der Abschluss des Baus eines Bauobjekts, auch wenn es "schlüsselfertig" ist, bedeutet nicht, dass Sie es sofort verwenden können (dh einfach einziehen). Dies widerspräche dem im Land geltenden Baurecht.
Die Fertigstellung einer Bauinvestition steht in direktem Zusammenhang mit der Abnahme des Gebäudes, die ein komplexer Prozess ist. Aktivitäten zur Abnahme des Gebäudes erfordern vom Bauherrn oder Bauinvestor die Sammlung vieler Unterlagen, die teilweise eine gewisse Zeit abgewartet werden müssen. Sicherlich ist die Sammlung all dieser Dokumente für den Interessenten mühsam, da es erforderlich ist, verschiedene Spezialisten, die während der Bauphase bestimmte Bauarbeiten durchgeführt haben, sowie andere Institutionen wie die Landesfeuerwehr zu kontaktieren.
Abholung zu Hause und die notwendigen Unterlagen
Es ist zu beachten, dass während der Dauer der baugenehmigungspflichtigen Bauarbeiten ein Bautagebuch zu führen ist, das bei der Bauabnahme eine überaus wichtige Rolle spielt. Dort werden alle durchgeführten Tätigkeiten sowie der Ablauf möglicher Ereignisse und unerwünschter Umstände festgehalten. Entsprechend Verordnung des Ministers für Infrastruktur vom 26. Juni 2002 über Bau-, Montage- und Abbruchtagebuch, Informationstafel und Bekanntmachung mit Angaben zum Arbeits- und GesundheitsschutzBevollmächtigte für die Eintragung in das Bautagebuch sind in erster Linie der Investor und der Bauleiter. Wichtig ist, dass in der oben genannten Verordnung auch mehrere andere Personen aufgeführt sind, die solche Eintragungen vornehmen können. Das Bautagebuch ist ein Dokument, das integraler Bestandteil der Dokumentation der durchgeführten Bauinvestition ist und während der gesamten Nutzungsdauer im Besitz der Person sein sollte, die die Immobilie nutzt.
Neben dem Bautagebuch verlangt das Baurecht vom Eigentümer oder Investor der Baustelle, weitere Unterlagen zu beschaffen, die für die Abnahme des Baugegenstandes erforderlich sind. Zu diesen Unterlagen gehören unter anderem die Erklärung des Bauleiters über die Übereinstimmung der Bauarbeiten mit dem Bauentwurf sowie die Übereinstimmung dieser Arbeiten mit der zuvor eingeholten Baugenehmigung.
Wurden im Zuge von Bauarbeiten Abweichungen von der genehmigten Bauausführung vorgenommen, sind Kopien der Zeichnungen ggf. mit Beschreibung mit Änderungen der Bauausführung beizufügen. Darüber hinaus erfordert die Inbetriebnahme des Gebäudes auch die Einholung einer Erklärung des Bauleiters, um die Baustelle in Ordnung zu bringen. Wenn angrenzende Grundstücke oder Straßen verwendet werden, sollte dies ebenfalls berücksichtigt werden. Tatsächlich werden diese Aussagen nach Abschluss der Bauarbeiten erstellt. Wurde die Baugenehmigung vor dem Jahr 2000 erteilt, ist den Unterlagen das Original oder eine Fotokopie der erteilten Genehmigung beizufügen.
Ein weiteres Dokument, das der Eigentümer für den Erhalt des Hauses vorbereiten sollte, ist eine Erklärung über die ordnungsgemäße Erschließung angrenzender Gebiete - wenn der Betrieb des errichteten Gebäudes von ihrer Entwicklung abhängt. Es ist auch erforderlich, alle erforderlichen Protokolle zu sammeln, einschließlich der Schornsteinfeger-, Gasinstallations- und Dichtheitsprüfung dieser Installation sowie der Abnahme von Elektro- und Sanitärinstallationen. Ebenso wichtig ist es, den Eingang von Anschlüssen von Versorgungsunternehmen zu bestätigen. Darüber hinaus benötigen Sie eine Unbedenklichkeitserklärung oder Stellungnahme der staatlichen Feuerwehr, der Umweltschutzinspektion, der staatlichen Gesundheitsinspektion und der nationalen Arbeitsinspektion. Wenn die oben genannten Einrichtungen innerhalb von 14 Tagen nach Einreichung des Antrags nicht auf den Antrag antworten, gelten keine Kommentare oder Einwände dieser Einrichtungen.
Für die für die Abholung des Gebäudes erforderliche Dokumentation ist es erforderlich, dass der Eigentümer oder Investor von Bauarbeiten eine Kopie des Energieausweises des Gebäudes einholt. Dieses Dokument ist erforderlich, um die Energiequelle sowie deren Verbrauch zu bestimmen. Darüber hinaus kann die zur Abholung des Hauses erforderliche Dokumentation auch das geodätische Bestandsinventar umfassen. Dabei ist zu beachten, dass der Antrag frühzeitig beim geodätischen Auftraggeber eingereicht werden sollte, da das Verfahren zur Erstellung der Dokumentation etwas länger dauert und Sie bis zu zwei Monate darauf warten müssen.
Inbetriebnahme des Gebäudes und Meldung der Fertigstellung der Bauarbeiten
Nach Abschluss der Bauarbeiten wird die Baustelle in den gewünschten Zustand gebracht, bei Bau von Bauobjekten, für die keine Nutzungsbewilligung erforderlich ist, ist der Bauaufsichtsbehörde des Kreises oder der Woiwodschaft eine Anzeige über die Fertigstellung der Bauarbeiten vorzulegen . Warten Sie dann 21 Tage, bis Einwände und Kommentare der zuständigen Aufsichtsbehörde erhoben werden. Liegen keine Einwände vor, kann das neu erstellte Gebäude genutzt werden.
Bei der Errichtung von nutzungsbewilligungspflichtigen Immobilien ist neben der Fertigstellung der Bauarbeiten, der Baustelleneinrichtung und dem Einholen von Unterlagen ein Antrag auf Belegung der Belegung beim Kreis bzw Bauaufsichtsbehörde. Bitte beachten Sie, dass die gesamte Dokumentation mit allen ihren Bestandteilen der HSK vorzulegen ist. Das Fehlen eines der Dokumente führt zur Ablehnung des Antrags und zur Verzögerung des gesamten Verfahrens.
Abnahme des Gebäudes zur Nutzung - Verfahren
Es sei daran erinnert, dass die Prüfung der Meldungen in der Aufsichtsbehörde mehrere Wochen dauert. Daher sollten unter Berücksichtigung der Wartezeit alle Unterlagen mindestens einundzwanzig Tage vor der geplanten Nutzungsaufnahme des Gebäudes eingereicht werden.
Theoretisch sollte diese nach Vorlage der Unterlagen bei der Bauaufsichtsbehörde einen Bauaufsichtsbeauftragten auf die fertige Baustelle verweisen, um den Ist-Zustand der Immobilie zu überprüfen. In der Praxis wird dieser Schritt oft ausgelassen und die Erlangung einer Aufenthaltsbewilligung basiert ausschließlich auf den Unterlagen, die in der Aufsichtsbehörde vorgelegt werden. Nach Erhalt einer Belegungsgenehmigung wird dem Gebäudeobjekt eine entsprechende Sequenznummer zugewiesen. Viele Leute sind sich dieser Tatsache nicht bewusst, aber diese Nummer sollte vor der tatsächlichen Nutzung der Anlage am Gebäude oder Zaun angebracht werden.
Bauabnahme - reale Kosten
Der Empfang des Gebäudes in Ämtern und Aufsichtsbehörden ist von der Stempelsteuer befreit. Die Aufenthaltserlaubnis selbst wird kostenlos ausgestellt. Bei einigen Belegen sollten jedoch entsprechende Bestätigungen und Bescheinigungen beigelegt werden, wodurch zusätzliche Gebühren, auch in Höhe von mehreren hundert Zloty für ein Dokument, anfallen können.
In Anbetracht der Anzahl der Dokumente, die bei der Abholung des Gebäudes und der Einholung der Nutzungsgenehmigung vorgelegt werden müssen, können die Kosten für die Sammlung der Dokumente in einigen Fällen sogar mehrere Tausend Zloty betragen, was für einen privaten Investor eine beträchtliche Summe ist. Die Kosten, die mit der Erteilung einer Baugenehmigung verbunden sein können, können die finanzielle Leistungsfähigkeit des Eigentümers übersteigen, was einige Eigentümer dazu zwingt, ein neu gebautes Objekt zu nutzen und in ein neues Gebäude umzuziehen, ohne eine entsprechende Nutzungsgenehmigung zu erhalten.
Das Gesetz sieht angemessene finanzielle Sanktionen für Personen vor, die sich nicht an das Baurecht halten. Der Eigentümer eines Einfamilienhauses, der ein Gebäude ohne die behördliche Abnahme des Gebäudes nutzt, kann bei Kenntniserlangung durch die Bauaufsichtsbehörde mit einer Verwaltungsstrafe von 10.000 PLN rechnen.
Was ist, wenn das Gebäude noch verbessert werden muss?
Stellt sich nach einiger Zeit heraus, dass das Gebäude zusätzlich verbessert werden muss, benötigen Sie erneut die Hilfe von Fachleuten. Zusätzliche Baugenehmigungen sind nur dann erforderlich, wenn die Arbeiten erhebliche Auswirkungen auf die Bausubstanz haben (der Anbau einer zweiten Garage erfordert die Vorlage von Arbeiten, aber das Verputzen des Kellers ist nicht unbedingt erforderlich).
Wenn Sie jedoch zusätzliche Arbeiten ausführen möchten, empfehlen wir Ihnen, sich zumindest einige Angebote vom Markt einzuholen und darauf basierend ein Bauunternehmen auszuwählen. Mit diesem Formular Sie können Ihre Anfrage an viele Unternehmen gleichzeitig senden. Interessenten für eine Zusammenarbeit senden Ihnen ihre Angebote zu.