Unpassierbare Baulinie – Definition und ihre Rechtsfolgen

Bei der Gestaltung eines Wohn- oder Geschäftshauses mit Balkon oder Terrasse lohnt es sich, sich mit den im örtlichen Raumordnungsplan sichtbaren Baulinien vertraut zu machen. Was sagen Baurecht, Baubedingungen und deren Definition dazu? Was ist eine unpassierbare Baulinie? Was bestimmt die Fronthöhe? Kann die Gebäudegrenze geändert werden? Was ist der Unterschied zwischen Fassade und verstreuten Gebäuden?

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Baulinie - Definition

Baulinien sind einer der Parameter und Indikatoren, die im lokalen Raumordnungsplan verpflichtend sind. Trotz fehlender offizieller Definition einer Baulinie wird die Bedeutung dieses Begriffs immer in jedem Plan festgelegt. Normalerweise gibt es zwei Arten von Baulinien. Eine Linie ist die obligatorische, die andere die unpassierbare.

Da beide Begriffe nicht konkret definiert sind, taucht ihr Verständnis häufig in der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte auf. In der Regel verfügen auch viele Gemeinden über Akten, in denen das Konzept einer verbindlichen und unpassierbaren Baulinie definiert werden kann. Diese Praxis ist nicht obligatorisch, wird aber immer häufiger. Die verbindliche und unpassierbare Baulinie sind Schlüsselbegriffe für den Investor. Es sollte gelesen werden, bevor Sie mit der Planung des Gebäudes auf dem Grundstück beginnen und mit den Bauarbeiten beginnen. Diese Linien sind nichts anderes als abgegrenzte Gebäudegrenzen, die nicht überschritten werden dürfen.

Wenn die Vorderansicht jedes Gebäudes eine Reihe von Gebäuden auf einer Straßenseite abgrenzt, handelt es sich um eine Fassadenbebauung. Andererseits zeichnen sich verstreute Gebäude im Vergleich zu Fassadenbauten durch eine unregelmäßige Anordnung der Wohnbebauung aus. In Dörfern, in denen Bauern ihre Höfe früher in großen Abständen voneinander errichteten, sind vereinzelte Gebäude sichtbar. Überprüfen Sie auch dieser Artikel über die Entscheidung über Baubedingungen und Grundstücksentwicklung.

Unpassierbare Baulinie und die verbindliche Baulinie

Die aktuelle Gebäudelinie wird durch die Frontansicht des Gebäudes bestimmt. Es ist auf dem Plan mit einer geraden Linie mit ausgefüllten Dreiecken markiert. Sein Zweck ist es, die entstandenen Gebäude zu organisieren und mit den bestehenden zu kombinieren. Wenn für einen bestimmten Standort kein lokaler Bebauungsplan vorliegt, sind die Bebauungsbedingungen hilfreich, um eine gültige Baulinie zu finden. Diese Zeile kann auch als obligatorisch oder vorgeschrieben bezeichnet werden.

Die zweite Linie, also die unpassierbare Gebäudelinie, taucht nicht nur im örtlichen Raumordnungsplan, sondern auch in den baulichen Gegebenheiten auf. Die Linie zeigt einen Bereich, in dem ein neues Gebäude gebaut werden muss. Es gibt jedoch keine Anforderungen an den Abstand zwischen dem Gebäude und der Baulinie. Die Bebauungsgrenze wird nur nach den Wünschen des Investors festgelegt, sollte aber innerhalb des durch die unpassierbare Bebauungslinie abgegrenzten Feldes liegen. Auf dem Plan ist sie als gerade Linie mit ungefüllten Dreiecken sichtbar, während die zweite obligatorische Linie, wie bereits erwähnt, durch gefüllte Dreiecke markiert wurde.

Die Lage der unpassierbaren Baulinie hängt von mehreren Faktoren ab. Dies kann mit Sicherheit, zukünftigen kommunalen Investitionen oder einer kohärenten Raumentwicklung zusammenhängen. Die Punkte, die diese Bebauungslinie auch markieren, sind die Entfernung von der Straße oder angrenzenden Grundstücken, Hochspannungsmasten oder anderen Installationen.

Unpassierbare Baulinie und Baurecht

Nach dem Baugesetz, genauer § 12 der Verordnung des Infrastrukturministers vom 12. April 2002 über die technischen Voraussetzungen von Gebäuden und deren Lage, kann die unpassierbare Grenze von Gebäuden in Einzelfällen überschritten werden. Bestimmte Gebäudeteile können außerhalb dieser Bebauungslinie liegen, sofern dies nach dem örtlichen Raumordnungsplan zulässig ist. Zu diesen Elementen zählen Balkon, Terrasse, Galerie, Außentreppen, Rampen und Rampen mit gesetzlich vorgeschriebener Reichweite.

Ist es jedoch möglich, die unpassierbare Baulinie zu ändern? Neben der Erweiterung des Balkons oder der Terrasse über diese Linie hinaus können auch andere Änderungen vorgenommen werden. Laut Gesetz ist es möglich, das Gebäude näher an die Bundesstraße zu bringen. Um eine Genehmigung für dieses Manöver zu erhalten, sollten Sie sich an den Straßenverwalter wenden, der diesbezüglich eine Entscheidung erlassen kann. Sind die Argumente des Antragstellers und die Fallbeschreibung begründet, erteilt der Straßenverwalter eine Genehmigung zur Änderung der unpassierbaren Baulinie.

Die unpassierbare Baulinie ist nicht nur Wohngebäuden zugeordnet. Sie gilt auch für andere stehende Gegenstände, wie Schuppen, Garagen oder Schuppen. Nur erdverlegte Geräte dürfen über die Gebäudeleitungen hinausragen.

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